16 Jährige Tochter verweigert Jugendhilfe und will beim Freund leben. Mutter erlaubt das, ich möchte das aber nicht! Was kann ich (Vater) noch tun?

8 Antworten

Hallo

Ich bin weder Anwalt noch sonst ein Experte auf dem Gebiet. Aber Deine Verzweiflung ging mir nahe und ich habe angefangen im I-Net zu recherchieren:

Dabei ist rausgekommen, dass Du tatsächlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Deine Tochter hast. Du entscheidest also wo sie zu wohnen hat bis sie 18 ist. Dieses Recht kann Dir vom Jugendamt entzogen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Du dem Sorgerecht nicht nachkommen kannst.

Also rechtlich bist Du, meiner Meinung nach, ganz klar im Recht.

Als problematisch betrachte ich die Haltung Deiner Tochter Dir gegenüber. Und zu allem Überfluss erhält sie auch Unterstützung durch die Eltern ihres Freundes. Und genau da würde ich ansetzen. Sprich mit ihnen über die Situation. Ich kann mir leider vorstellen, dass Deine Tochter im jugendlichen Leichtsinn über Dich gelogen hat, damit sie von der Familie als Schutzbedürftig angesehen und dadurch aufgenommen wird.
Stell Dich den Eltern vor, erzähl wie es um die Situation steht und was Dein Wille und bestimmt auch das beste für die Tochter ist.
Sollte auch das nicht funktionieren, ist wohl ein Experte (Anwalt? Jugendpädagoge) zu holen, der Dich als Profi beraten kann.

Du sagst ganz richtig, daß Du verantwortlich bist. Also nimm Dein Recht auf  Aufenthaltsbestimmung in Deine Hand und sorge dafür, daß Deine Tochter zur Schule geht und einen Abschluß macht, denn sie ist ohnehin bis 18 Jahren schulpflichtig.

Wie kann denn ein 16jähriges Mädel derart entgleisen? Nimm Deine Tochter an die Kandarre und sag ihr, wo's lang geht. Was soll denn aus dem Mädel werden, wenn Du das als Vater nicht für Deine Tochter richtest?

yellow1982 
Fragesteller
 19.05.2016, 21:43

Danke, so sehe ich das auch. Doch darf ich sie laut Gesetz nicht einfach nach hause schleppen oder?

tachyonbaby  19.05.2016, 21:58
@yellow1982

Wenn das meine Tochter wäre, würde ich sie notfalls im Polizeigriff nach Hause schleifen.

Nein, Spaß beiseite... wenn sie durch vernunftgesteuerte Gespräche zu nichts zu bewegen ist, dann würde ich sie in eine geschlossene Therapie-Anstalt einweisen lassen. Da lernt sie Regeln einzuhalten und bekommt ihre Therapie, die sie ja offenbar braucht.

yellow1982 
Fragesteller
 20.05.2016, 08:37
@tachyonbaby

Doch auch eine Anstalt geht nur mit ihrer Einwilligung! Eigentlich sind die letzten zwei Jahre eines Teenagers bis zum 18. eine Rechtliche Phase für Eltern!

Menuett  20.05.2016, 17:31
@yellow1982

Nein, Gewalt gegen Jugendliche und Kinder ist verboten.

Mal abgesehen davon - willst Du sie täglich mehrfach beim Freund abholen und in der Schule neben ihr sitzen?

Du hättest in der Zeit, in der das Mädchen bei Dir lebte, dafür sorgen müssen, dass ihr eine gute Beziehung habt und das Mädchen sich unterstützt fühlt.

Menuett  20.05.2016, 17:32
@tachyonbaby

So etwas ist in Deutschland nur bei Fremd- und Eigengefährdung möglich.

Sonst nicht.

Mal abgesehen davon, dass das ein Richter absegnen müßte.

Menuett  20.05.2016, 17:33

Vermutlich hat er sie an die Kandare genommen.

Sonst wäre sie ja nicht weg...

dielauraweber  20.05.2016, 20:07
@Menuett

das hätte er schon viel früher machen sollen und wahrscheinlich öfter.

du kannst garnichts tun. das sorgerecht hättest du eh nie allein bekommen. dafür gibt es keinen grund.

wenn das kind so verzogen wurde, dass es nicht mal beim jugendamt hilfe bekommen kann und die dort keinen grund mehr sehen sich zu kümmern, dann wirst du die entscheidung akzeptieren müssen, dass sie bei ihrem freund wohnt. sie wird schon wissen wie sie sich finanziert dort.

was willst du machen? dafür sorgen das sie weiter wegläuft oder sie in eine psychiatrie einweisen lassen, damit sie behandelt wird? oder dir eingestehen, dass du viel verkehrt gemacht hast.

Menuett  20.05.2016, 17:34

Er kann sie ohne ärztliche Einweisung nicht einweisen.

Und geschlossen nicht ohne Richter.

Und der will eine Fremd- oder Eigengefährdung sehen.

dielauraweber  20.05.2016, 20:05
@Menuett

wir reden von einem minderjährigen kind. da bedarf es keines richters. es genügt, dass die eltern sie hinbringen und erklären welche psychischen störungen im raum stehen. schulschwänzen bspweise reicht oft schon für ne weile. aber welchen sinn das machen würde? bei eltern die sich jahrelang nicht kümmerten.

du kannst nichts tun! Das Jugendamt letztendlich auch nicht. Wenn deine Tochter nicht selbst- oder fremdgefährdent agiert, dann kann sie niemand geschlossen unterbringen. Andere Hilfe will die junge Dame nicht annehmen. Was also sollte sonst passieren. Dem Jugendamt ist der Fall bekannt. Für was solltest du zur Verantwortung gezogen werden? Letztendlich fällt mir da nur wenig ein. Der fehlende Schulbesuch könnte zu Strafzahlungen führen, allerdings nicht, wenn du mit dem Jugendamt in Kontakt bist und dort bekannt gegeben hast, dass du handlungsunfähig gegenüber deinem Kind bist und Hilfe brauchst. Wenn dann keine Hilfe kommt was solltest du mehr tun? Dann könnte noch Unterhalt von dir eingefordert werden. Da kannst du ganz klar sagen, dass du Unterhalt gerne in Form von Unterkunft und Versorgung bei dir gewährst, sonst aber keine andere Form. Kann sein, dass das ganze dann vor Gericht geht, aber mehr als Unterhaltszahlungen kann da nicht passieren. Sollte deine Tochter straffällig werden ist sie selbst dafür verantwortlich und muss sich den Folgen stellen. Auch hier gilt, du bist bei Jugendamt gewesen und hast um Hilfe gebeten. Manche Menschen müssen erst gehörig auf die Nase fallen bevor sie sich helfen lassen. Vielleicht passiert deiner Tochter das, dann hab eine offene Türe für sie. Vielleicht bekommt sie es auf ihrem Weg auch hin, dann sei stolz auf sie. Nur mach bitte auf keinen Fall einen Zwischenweg. Nach dem Motte, die junge Dame kommt und jammert ein bischen wie schwierig alles ist und du drückst ihr 100€ in die Hand und die Dame ist wieder weg und kommt erst wieder wenn sie in der Patsche sitzt. Entweder ganz oder gar nicht. Wenn sie dich wirklich braucht und deine Unterstützung brauht gibst du sie ihr, aber wenns nur nach dem Motto geht: "Wenn ich dich brauche bist du gut genug, aber geben will ich nichts dazu" dann gibts auch nichts. Sie kann Unterschriften von dir bekommen wenn es um einen Schulplatz oder Ausbildung geht, aber nicht wenn es um einen Handyvertrag geht oder nen Fitnessstudio, nen Tattoo oder so was. Solche Dinge gibt es erst gegen Leistung. Leistung muss nicht heißen zu dir zurück zu kommen, sondern dir Einblick zu geben in ihr Leben. Z.B. den Freund und Familie kennen lernen, regelmäßig zur Schule zu gehen, minimaler Kontakt zu dir, ... Mit 16 zum Freund zu ziehen muss nicht vollkommen falsch sein. Allerdings bei der Vorgeschichte (aus dem Heim rausgeflogen) erscheint es doch eher falsch. Trotzdem sind dir leider die Hände gebunden.

yellow1982 
Fragesteller
 19.05.2016, 21:54

Danke, diesen Weg werde ich wohl so gehen. Auch wenn mich das alles sehr traurig macht. Doch was ist wenn die Mutter einen Handyvertrag oder ähnliches unterschreibt. Werde ich bei Problemen dabei nicht auch zu Kasse gebeten?

Das hört sich jetzt bestimmt so an als ob es mir ums Geld geht, doch habe ich noch andere Kinder und muss diese und mich rechtlich auch absichern!

Sanja2  19.05.2016, 21:56
@yellow1982

nein, wenn die Mutter unterschreibt steht sie im Vertrag und muss auch dafür gerade stehen. Damit hast du nichts zu tun. Ich verstehe wie grausam das für dich sein muss, nur es bleibt einfach kein anderer Weg. Ich drücke dir und deiner Tochter die Daumen!

Menuett  20.05.2016, 17:40
@yellow1982

Wenn die Mutter unterschreibt, dann ist das ihr Problem, nicht Deins.

In Deutschland gibt es keine Sippenhaft und für von Dir nicht geschlossene Verträge bist Du nicht verantwortlich.

Was sollte das Jugendamt denn tun, was willst Du tun?

Das Mädchen mit Gewalt aus der Wohnung holen?

Da wird kein Richter zustimmen und somit wird kein Polizist etwas unternehmen.

Was ja auch total sinnlos wäre, da sie dann eh wieder weglaufen würde.

Kontakt zu ihr halten und ihr klarmachen, dass Du jederzeit zu ihr stehst, sie unterstützt und liebst.

Von jeglichen Forderungen und Vorwürfen würde ich Abstand nehmen, sonst nimmt sie Abstand von Dir.

Du kannst nur anbieten, mehr nicht.

Die alleinige Sorge hättest Du übrigens nie erhalten.

Dafür müßte die Mutter das Kind schon mißhandelt oder mißbraucht haben.