Vorlage Arbeitsvertrag bei Mietvertragsabschluß?

11 Antworten

Das Solltest du auf jeden Fall machen, wobei in der Regel eine Verdienstbescheinigung besser ist. Aus der Verdienstbescheinigung kannst du sehen, wie hoch das Nettoeinkommen ist, ob die Krankenkassenbeiträge schon abgezogen wurden, und seit wann derjenige schon bei der Firma arbeitet.

Lass dir auch eine Kopie des Personalausweises geben. Du solltest dich nämlich vergewissern, dass derjenige auch wirklich mit der Person auf der Gehaltsabrechnung gleich ist.

Ein Muster einer Selbstauskunft findest du hier:

http://www.wohnungsboerse.net/files/Selbstauskunft.pdf

Im Zweifel - wenn dein Bauchgefühl nicht stimmt - verzichte lieber auf den Mieter. Es gibt genug andere

Das darfst du - es schützt dich aber nicht wirklich. Wenn jemand seine Miete mal nicht zahlen WILL, spielt sein Einkommen sowieso keine Rolle.

Du darfst nicht nur, du solltest. Allerdings besagt ein bescheingt regelmäßiges verfügbares Einkommen ja nicht, dass es auch für deine Mietforderungen oder BK-Nachzahlungen ausgegeben werden wird :-)

Eine eigene Auskunft bei der Creditreform, Vorlage der schufa-Auskunft durch den Mitinteressenten (Bonität, schufa-score aus weiteren Verpflichtungen) und einer Rückfrage bei dem Vor-Vermieter, ob den pünktlich gezahlt wurde und keine Beschwerden vorlagen, wäre IMHO Pflicht.

Ebenso eine Mietsicherheit (Kaution) in gesetzlich zulässiger Höhe von 3 Monatsmieten (aber bitte in Geld und nicht als Kautions-Versicherung, mit der man sich streiten müsste!), für den Fall, dass man sich in dem Mieter getäuscht hätte und seinem Geld nicht hinterherlaufen möchte, was man bei Zahlungsunfähigkeit noch abschreiben könnte.

Gegen diese und vile ärgere Mietausfälle, Beschädigungen, gar Mietnomandentum schützt eine Versicherung; bes. die hier, die Leistungen bereits vor Festellung gerichtlicher Ansprüche (Zahlungsklage, Räumungsklage) erbringt: http://www.mietnomadenversicherung.biz/mietausfallversicherung/r-v-mietschutzpolice.html

Viel Erfolg :-)

G imager761

Es geht keinen vermieter etwas an,wovon seine Mieter ihr Leben bestreiten!

Du kannst eine Selbstauskunft verlangen, ev. Referenzen vom vorigen Vermieter (Bestätigung über komplikationsloses Mietverhältnis), aber die Vorlage des Arbeitsvertrages... kann dir jeder Interessent verweigern.

Außerdem: So schnell, wie man heutzutage seinen Job verlieren kann, ist so ein Vertrag auch keine Mietgarantie mehr!

Da ist die Zusage der Jobcenter auf Mietübernahme beim Leistungsempfänger von ALG2 schon verläßlicher!

imager761  19.03.2015, 19:03

Falsch: Die Zahlungsfähigkeit ist ureigenstes Interesse des Vermieters und er darf daher nachgewiesen verlangen, ob und wie lange jemand in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Zwingen kann er den Interessenten nicht, aber wer das verweigert, weil er hartzt, erfolglos selbständig oder ertrgarm geringfügig jobbt, nimmt sich eben aus dem Rennen. 

Verlangen kannst du es. Nur der Interessent muss dir diese Unterlagen nicht geben. Allerdings würde ich einen Mieter der diese Auskünfte nicht geben will nicht akzeptieren. Das bleibt dann immer noch deine Entscheidung. Sollte der Interessent die erforderlichen Unterlagen nicht bereitstellen, hat er meist etwas zu verbergen und du wirst im nachhinein mit anderen Problemen konfrontiert. Such dir in diesem Fall lieber einen anderen Mieter. Denn wenn du einmal vermietet hast, kannst du nicht mehr aus dem Vertrag raus.