Muss der Einkommensnachweis unbedingt aus Kontoauszügen bestehen, bei mietvertragsabschluss?

6 Antworten

entweder Kontoauszug - kann man kopieren und alles andere unkenntlich machen oder kopiere die Bescheide von den Einkommen.

Du musst eben etwas vorlegen, worauf Deine Einkünfte ersichtlich sind. Normalerweise legt man da seine Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate vor. Ich weiss jetzt nicht wieviel von der Kindergeldkasse und so zusammenkommen. Wenn da zu wenig ist um nach der Berechnung des Vermieters Leben und Miete zahlen zu können wird er Dich als Mieterin ausschliessen. Nun kommt es darauf an, ob Du auf den Kontoauszügen mehr Einkünfte hast, bzw vielleicht erhebliches Guthaben. Dann solltest Du die Auszüge kopieren und mitbringen, was den Vermieter nichts angeht wie zum Beispiel wo Du überall einkaufst streichst Du dann Schwarz, Breit durch.

Kontoauszüge sind nur die einfachste Möglichkeit, da kann dir normalerweise auch die Bank einfach die letzten 3 Monate ausdrucken. (Du schwärzt dann aber alles, was den Vermieter nichts angeht, also vor allem deine Ausgaben.)

Ansonsten: klar, mach Kopien deiner Einkommensnachweise, der Vermieter will nur wissen, dass du regelmäßig Einkünfte hast und nicht schon nach ein paar Monaten die Miete einfach nicht mehr zahlst.

Kontoauszüge mußt Du als Einkommensnachweis nicht vorlegen.

Es reichen Bescheide wie z. B. der von der Kindergeldkasse, Rentenbescheide oder Gehalts-/Lohnbescheinigungen.

Du musst keine Kontoauszüge vorlegen, es können auch andere aktuelle Belege sein, wie z.B. Monatsabrechnungen der Firma, oder auch Dein Bescheid der Kindergeldkasse.