Darf ich eine Wohnung ohne weiteres über Airbnb vermieten?

7 Antworten

Wenn es eine Eigentumswohnung ist, die Dir selbst gehört oder eine Wohnung in dem Zweifamilienhaus, das Dir gehört und von Dir bewohnt wird, grundsätzlich ja.

Bei einer ETW in einer Wohnanlage  muss man allerdings die Teilungserklärung lesen, ob da etwas drin steht, was diese Nutzung unterbinden soll.

Zudem kommt es auf die Stadt an. Viele, vor allem die großen Großstädte, haben diese Form der Nutzung als Zweckentfremdung untersagt. Hier handelt man sich schnell Probleme ein, wenn die Nachbarn sich z. B. durch die ständig wechselnden Kurzzeitbewohner gestört fühlen. Die melden das und schon hat man ein Problem.

Nein.
Auch nicht bei Eigentum.

Als Mieter brauchst du die Zustimmung des Vermieters.

Als Vermieter muss man sich an die Gemeindevorschriften halten.

Es gibt je nach Gegend dazu Vorschriften ob und wie viel Tage im Jahr man Kurzzeitvermietung machen kann.

Wenn es deine eigene Wohnung ist, theoretisch ja. 

Praktisch darfst du es in einer ETW-Anlage schon nicht ohne Einwilligung der Gemeinschaft.

In einer Mietwohnung bedarf es der Zustimmung des VERMIETERS.

In vielen Kommunen strebt man ein Verbot dieses Schwarzmarktes an. Das dauert aber meistens noch etwas.

bwhoch2  10.09.2017, 13:46

Praktisch darfst du es in einer ETW-Anlage schon nicht ohne Einwilligung der Gemeinschaft.

Das wäre nur dann korrekt, wenn in der Teilungserklärung diese Art der Wohnnutzung ausdrücklich untersagt wäre, was aber allermeistens nicht der Fall ist.

Wohnnutzung ist erlaubt und das bedeutet, schlafen, essen, Körperhygiene und das was eben typische Wohnnutzung ausmacht.

DerHans  10.09.2017, 13:49
@bwhoch2

Aber ganz sicher keine gewerbsmäßige oder Gewerbe-ähnliche Vermietung.

Als Eigentümer und  Mitbewohner einer solchen Anlage, würde ich mich bedanken, dort in einer Art Billig-Hotel zu wohnen.

Schau bitte in deinen Mietvertrag, da dürfte das ausgeschlossen sein! 

In Zweifelsfall den vermieter fragen, aber ich denke das wirst du nicht dürfen! ;)

Geht es um eine von dir gemietete Wohnung oder um deine Eigentumswohnung?