Erschleichen von leistungen?
Guten abend.
Ich habe einen Brief erhalten das ich eine vorladung wegen einer Anzeige habe vom letzten Jahr. (Erschleichung von Leistungen.) Wie es dazu kahm: ich habe eine wochenkarte geschenkt bekommen, die war aber nicht für die zone gültig wo ich hin musste. Hatte mich vorher erkundigt wo mir allerdings gesagt wurde, das es okey wäre damit zu fahren.(von einem DB Mitarbeiter! ) Im zug hatte ich dann nicht die möglichkeit bekommen, das geld zu zahlen (3 euro) obwohl ich es dabei hatte. Später kam eine Rechnung der Deutschen Bahn von 60euro. Wir sendeten die Karte hin die ich hatte und mussten dannach nurnoch 30 Euro zahlen, was wir auch getan haben. Später bekamen wir besuch vom jugenamt und nach einem Gespräch meinte die Dame das es bei einer Abmahnung für die und meine anderen beiden anzeigen(von vor zwei Jahren) bleibt. Deswegen wundert mich die vorladung auch sehr.
Ich hätte dort vor drei Tagen sein müssen, der neue Termin ist auf Montag verlegt. Ich bin noch 16 Jahre und werde dieses Jahr 17. Ich Frage mich nun, warum ich vorgeladen wurde & wieso? Was kann ich erwarten und was kann ich im Notfall tun? Die wochenkarte hat die DB. Ich habe schon Angst davor.
Schönen Abend noch.
3 Antworten
Hallo
Du kannst dich erstmal an die Fahrpreisnacherhebung der DB wenden.
(0)7221 9235-1000 hier die Nummer, bis 20 Uhr ist heute noch jemand da.
Ich verstehe nicht, warum man die reguläre Strafe von 60€ auf 30€ gesenkt hat, ich denke dad kann wenn dann nur Kulanz gewesen sein. Die 3€ kann ich auch nicht nachvollziehen, es ist nicht üblich in Regionalzügen an Bord zu zahlen. Auch keine Strafgebühren. Der Kundenbetreuer hätte dir einen Beleg geben müssen sowie deine Daten erfassen müssen.
Fahrpreisnachlass haben wir ja bekommen deswegen ja die 30 anstatt 60 Euro. Und das ich die 3 Euro nicht direkt zahlen konnte wundert mich auch
Später bekamen wir besuch vom jugenamt und nach einem Gespräch meinte die Dame das es bei einer Abmahnung für die und meine anderen beiden anzeigen(von vor zwei Jahren) bleibt.
Diese Aussage kann sie gar nicht treffen, das ist Sache des Staatsanwalts bzw. später des Richters.
Es gibt eben eine Anzeige gegen Dich, egal was später daraus wird, es muss zunächst mal ermittelt werden. Anders geht es nicht. Ob Du zu der Vernehmung gehst bleibt Deine Entscheidung, müssen musst Du nicht.
Das soll wohl "Erschleichung" von Leistungen heißen. Vulgo Schwarzfahren
Ah ja, sorry stimmt.