Erschleichen von leistungen?

3 Antworten

Hallo

Du kannst dich erstmal an die Fahrpreisnacherhebung der DB wenden.

(0)7221 9235-1000 hier die Nummer, bis 20 Uhr ist heute noch jemand da.

Ich verstehe nicht, warum man die reguläre Strafe von 60€ auf 30€ gesenkt hat, ich denke dad kann wenn dann nur Kulanz gewesen sein. Die 3€ kann ich auch nicht nachvollziehen, es ist nicht üblich in Regionalzügen an Bord zu zahlen. Auch keine Strafgebühren. Der Kundenbetreuer hätte dir einen Beleg geben müssen sowie deine Daten erfassen müssen.

Hilfmirich 
Fragesteller
 23.01.2019, 18:43

Fahrpreisnachlass haben wir ja bekommen deswegen ja die 30 anstatt 60 Euro. Und das ich die 3 Euro nicht direkt zahlen konnte wundert mich auch

Später bekamen wir besuch vom jugenamt und nach einem Gespräch meinte die Dame das es bei einer Abmahnung für die und meine anderen beiden anzeigen(von vor zwei Jahren) bleibt.

Diese Aussage kann sie gar nicht treffen, das ist Sache des Staatsanwalts bzw. später des Richters.

Es gibt eben eine Anzeige gegen Dich, egal was später daraus wird, es muss zunächst mal ermittelt werden. Anders geht es nicht. Ob Du zu der Vernehmung gehst bleibt Deine Entscheidung, müssen musst Du nicht.

Das soll wohl "Erschleichung" von Leistungen heißen. Vulgo Schwarzfahren

Hilfmirich 
Fragesteller
 23.01.2019, 18:39

Ah ja, sorry stimmt.