Ist das nicht einhalten einer Zugbindung Erschleichen von Leistungen?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja 88%
Nein 13%

7 Antworten

Ja

bzw. sprechen wir erst einmal davon, dass kein gültiges Ticket vorliegt. Das Ticket gilt in den aufgedruckten Zügen (oben im Fahrkartenfeld, nicht unten die Zugauskunft). Dort steht i. d. R. etwas von Nahverkehr, dann einige Fernverkehrszugnummern und dann wieder etwas von Nahverkehr. Die Zugnummern des Fernverkehrs sind bindend, dass ist ja gerade der Supersparpreis, dass Du Dich auf bestimmte, zum Zeitpunkt des Kaufs noch als niedrig ausgelastete Züge commitest!

Auf diese Züge hin oder weiter, magst Du vorzeitig anreisen oder weiterbummeln, solange das alles noch im eindeutigen Zusammenhang mit der Reise steht, ist das alles möglich.

Und ist es ein Straftatbestand? Nun ja, es muss erst mal zu einem Bestand werden, also muss es auch nach Erschleichen von Leistungen aussehen und möglichst auch als solches nachgewiesen werden können. Und dann muss die Bahn auch noch Lust haben, dass gerichtlich zu verfolgen. Bis dahin wird die Bahn erst mal ein erhöhtes Beförderungsentgelt und ein nachgelöstes Ticket verlangen.

Ja

Da der Super-Spar-Preis der Zugbindung unterliegt.

Du kannst nur legal mit diesem Ticket zur eingetragenen Uhrzeit/Strecke/Zug nutzen.

Alles andere ist schlicht Schwarzfahren also das Erschleichen von Leistungen.

Nein

Dort einen Vorsatz nachzuweisen wäre fast unmöglich, zudem dokumentieren Zugbegleiter das auch nicht.

Selbst wenn jemand mehrfach so fährt, dann könnte diese Person immer legal ein Ticket im Zug nachlösen.

Solch ein Erschleichen lohnt sich aber nicht. Im Fernverkehr wird praktisch immer geprüft, und im Regionalverkehr gilt selten eine Zugbindung.

Das kommt darauf an, ob man die Zugbindung wissentlich und absichtlich nicht einhält oder ob dies unwissentlich geschieht, weil man sich mit dem Tarifsystem nicht so gut auskennt. Im ersten Fall wäre es Erschleichen von Leistungen, im zweiten nicht.

Man ist dann schwarz gefahren und muss das entsprechende Bußgeld zahlen...Ob man ein Ticket für einen anderen Tag hat, ist irrelevant!