Strafanzeige wegen betrug und erschleichen von Leistungen aufgrund von Schwarzfahren?

6 Antworten

kommt auf dein alter an. Wenn du minderjährig bist und sonst nichts verbrochen hast ist die chance sehr hoch dass du nur einige sozialstunden aufgebrummt bekommst.

Einen Anwalt würde ich hierfür nicht unbedingt einschalten. Wenn du nichts zu verbergen hast und auch sonst nichts angestellt hast kannst du ruhig offen sprechen

Bin noch 17

@Coopertes

ist das dein erstes vergehen? wie war dein verhalten als du erwischt wurdest? wie kam es dazu dass du die karte von deinen bruder verwendet hast?

Dass sind fragen die entscheidend sind.

@MiezeKatzchen

Jap, erstes vergehen, der Kontrolleur hat mich dazu gedrängt mir ein ausweis oder sowas zu zeigen, da ich mein geldbeutel draußen hatte, hat er gesehen, dass ich ein schülerausweis hatte. Zuerst meinte ich, ich habe nochts dabei, jedoch hab ich dann nachgelassen. Die karte hatte ich dabei, weil ich kein Geld für ein ticket zahlen wollte

@Coopertes

wenigstens hast du davor noch nichts angestellt.

mit 17 musst du dich auch ausweisen können. Warum du es nicht gleich getan hast ist ziemlich dämlich. Schlussendlich hätte der Kontrolleur die polizei gerufen damit diese deine identität herausgefunden. 

entschuldige wenn ich dass sage aber das ist richtig dämlich. Warum hast du denn die karte von deinen bruder genommen. Die nützt dir doch eh nichts und zudem schlichtweg betrug!

Ein Anwalt wird dir da nicht viel helfen können. Du hast es bewusst gemacht, du warst aufmotzig und wirst darauf wahrscheinlich ein paar sozialstunden bekommen.

Ein Bußgeld gibt es nicht, denn es fehlt an der Ordnungswidrigkeit.

Es gibt die zivilrechtliche Maßnahme des erhöhten Beförderungsentgeltes und die strafrechtliche Seite der Anzeige wegen Betrugs bzw. Erschleichens von Leistungen.

Wenn das Ticket personengebunden ist und du es genutzt hast, obwohl dies deinen Bruder ausweist, so hast du dich strafbar gemacht.

Zu deinem Alter bei Tatbegehung sagst du allerdings nichts in deiner Frage.

17

@Coopertes

Dann war es relativ dämlich das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen.

Ändert aber nichts an der strafrechtlichen Komponente.

Wenn Du einfach hingehst und sagst, dass Du die Tat begangen hast, es Dir leid tut und Du es nicht wieder machen wirst, dann passiert da nicht viel.

Wenn der Richter ganz schlecht drauf ist, dann bekommst Du ein paar Sozialstunden.

... dann ist ja Dein Bruder auch fällig, vielleicht solltet ihr zusammen dort hin und das Dilemma klären lassen. Wird mit 17 nicht ganz billig.

Naja, bisher liegt ja nur was gegen mich vor und ich weiß ja nicht wirklich was ich jetzt klären soll, ich bin mir bewusst was ich getan habe, was soll mein Bruder denn noch dazu sagen ?

Was hat denn der Bruder damit zu tun?

Der Staatsanwalt müsste erstmal nachweisen, dass der Bruder dem Fragesteller das Ticket willentlich übergeben hat. Der Fragesteller kann es sich auch einfach genommen haben.

Wird mit 17 nicht ganz billig

Es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht.

Und das gegen Minderjährige ein erhöhtes Beförderungsentgelt zivilrechtlich quasi nicht durchsetzbar ist, sollte bekannt sein.

@kevin1905

... wir reden aber schon über Betrug, mit fremden Ausweis und Foto. Und somit denke ich, wird Wikipedia .....

Vergleichsweise oft wird gegen Jugendliche die Ableistung von
unentgeltlichen Arbeitsstunden, beispielsweise in gemeinnützigen
Einrichtungen, verhängt.

Dies kann gerade Jugendlichen, die die Schule
oder eine Lehre abgebrochen haben, helfen, mehr Struktur in den Alltag zu bringen.

Ein Jugendlicher oder Heranwachsender, der bereits ein
festes Arbeitseinkommen hat, kann beispielsweise zu einer - zumindest teilweisen - finanziellen Schadenswiedergutmachung verurteilt werden.

Die Verhängung von Arrest kommt dagegen vor allem bei Tätern in
Betracht, die nicht zum ersten Mal in Erscheinung treten, bei denen abernoch keine schädlichen Neigungen, wie sie für die Verhängung von Jugendstrafe Voraussetzung sind, festgestellt werden.

Um eine optimale Einwirkung auf den Täter zu erreichen, sind viele Maßnahmen auch miteinander kombinierbar.

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

@Menuett

... und wo schreibe ich darüber? Daumen auch noch für Lügenmeldungen?

"Das war mein erstes mal, dass ich erwischt wurde", das bedeutet Du bist Wiederholungstäter.