Vorladung wegen Onlinebetrug bei der Polizei nicht wahrgenommen, ist dies schlimm?

8 Antworten

Deine Aussagen aus dem Internet sind richtig. Du musst nicht zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen oder bist gezwungen dort auszusagen. Durch deine Aussage kann das Verfahren ggfs. "beschleunigt" werden. Die Polizei übergibt die Ermittlungsakte inkl. deiner Aussage der zuständigen Staatsanwaltschaft/dem Staatsanwalt. Diese(r) erscheint nun, ob deine Angelegenheit unter Auflagen von z. B. Sozialstunden fallen gelassen wird - ohne Gerichtsverhandlung. Sagst du bei der Polizei nicht aus, hat die Staatsanwaltschaft also keine Informationen von deiner Seite aus, und wird im wahrscheinlichsten Falle ein Gerichtstermin anberaumen. Zu einer gerichtlichen Vernehmung/Verhandlung musst du erscheinen. Unentschuldigtes Fernbleiben "beschert" dir weiteren Ärger. Ratsam ist es bei der Polizei nicht auszusagen - einfach aus dem Grunde, dass du dich ggfs. zu deinem Nachteil ausdrückst oder dich "verplapperst". So kann u. U. deine Aussage vor Gericht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Das Nichterscheinen bei der Polizei hat keine Auswirkungen auf das Strafmaß - es steht dir frei, als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu der polizeilichen Vorladung zu erscheinen/auszusagen oder nicht. Viele Grüße Alex.

Nun ja wenn es eine Vorladung zur Anhörung bei der Polizei ist, bist du gesetzlich nicht verpflichtet diese Wahrzunehmen und du hast auch keine Sanktionen  zu befürchten. Denn du musst dich grundsätzlich bei einer Beschuldigung einer Straftat nicht selbst belasten, darfst also die Aussage verweigern. Dies sieht dann schon anders auch, wenn du eine Vorladung durch ein Gericht oder einen Staatsanwalt erhälst, dieser ist folge zu leisten, solltest du dich widersetzen wirst du bei der nächsten Vorladung mit Polizeilicher Eskorte dort hin gebracht, wenn nötig auch mit Gewalt. Also im Grunde genommen rate ich sogar jedem die Vorladung zur Anhörung bei der Polizei nicht wahrzunehmen, da der Befragte durch mangelnde Aktenkenntnis nicht so viele Informationen hat wie die Beamten und er sich mit manchen Aussagen nur alles erschwert, besonders die Strafverteidigung vor Gericht. Am besten wäre die Reaktion gewesen bei dieser Vorladung einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Akteneinsicht beantragt und mit diesem die Rechtslage bespricht.

Nachdem ich Deine drei Fragen durchgelesen habe, ist meine Meinung, dass Deine Geschichte zum Himmel stinkt. Einerseits hast Du das ganze Geld noch auf Deinem Konto und dann wiederum würdest Du es in Raten zurück zahlen....  Wenn Du das Geld noch hast, könntest Du es ja sofort zurück bezahlen oder sehe ich das falsch? Klar, Du weißt natürlich nicht mehr die Namen und Adressen der Leute, die Du betrogen hattest...Wahrscheinlich ist es denen überhaupt nicht aufgefallen...  *hüstel*

Ich muss noch dazu sagen,dass ich das Geld, was betrügerisch ergattert wurde von mir, nicht verschwendet wurde, sondern noch immer in meinem Amazon Konto ist (habe unschuldigen Leuten Amazon Gutscheine betrügerisch abgenommen) und somit hab ich mir keinen fetten damit gemacht oder so. Mildert dies vielleicht die Strafe? Ich habe nichts ausgegeben, ich habe nur das Geld erstmal auf mein Konto sichern wollen.

Ich habe quasi keineMöglichkeit mehr, mich bei diesen Leuten zu entschuldigen und Ihnen das Geldzurückzuzahlen mit meinem Taschengeld. Ich würde es den Leuten per Raten zurückzahlen, 

AdolfMueller  10.07.2015, 11:57

das wäre vielleicht gewerbsmäßiger betrug, ist strafverschärfend

Du musst dort nicht erscheinen nur vor Gericht !

Als Minderjähriger (unter 14 Jahre alt) erwartet dich gar keine Strafe.

Sobald du 14 Jahre alt bist gelten die Spielregeln der Gesellschaft auch für dich.

Marvital123  10.07.2015, 11:43

Das ist hier in diesem Fall nicht ganz richtig, selbst mit 18+ würde ihn hier keine Strafe erwarten

DepravedGirl  10.07.2015, 13:52
@Marvital123

Man man Betrug begeht, dann bekommt man Strafe.