Polizei vorladung Tatvorwurf?

5 Antworten

Den Tatvorwurf stellt die Polizei und nimmt dann die Ermittlung auf und wenn Beweise vorliegen das da was dran ist wird es zur Staatsanwaltschaft weiter gegeben.   

Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Lg

Im Grunde bestimmt nur die Staatsanwaltschaft welche nach welchen Tatvorwürfen ermittelt wird.

Allerdings bestimmt die StA was am Ende möglicherweise angeklagt wird. Es kann sich nämlich durchaus ergeben daß ein Beschuldigter sich aus Unkenntnis in einer Vernehmung soweit reinreitet daß z. B. aus einer Körperverletzung ein versuchtes Tötungsdelikt wird. Darum sollte man einer Beschuldigtenvernehmung am Besten fernbleiben.

Polizei; in Ausnahmefällen wird die Staatsanwaltschaft vorher befragt um den Sachverhalt einzuordnen. Ist aber auch egal, denn was letztendlich angeklagt wird bestimmt die Staatsanwaltschaft.

DIe strafanzeige wurde beim Staatsanwalt gestellt, die Polizei bekam die Akte von der Staatsanwaltschaft. 

Lg und Danke für die Antwort.

Die Staatsanwaltschaft ist kein Ausnahmefall, im Grunde ist allein sie für Ermittlungsverfahrten zuständig und bestimmt auch was zu ermitteln ist.

Die Polizei kann allerdings schon einige Vorermittlungen durchführen.

@Artus01

Ah nee....das ist doch klar das die Polizei nicht Herr des Verfahren ist. Das hat niemand behauptet und ist auch nicht gefragt worden.

Und wenn du glaubst das sich ein Staatsanwalt jedesmal anrufen läßt um dem Polizisten dann zu erklären, was für § er eintragen soll in die Anzeige, dann glaub es ruhig weiter.

Es ist der Polizist der den Tatvorwurf §mäßig einträgt und nicht die Staatsanwaltschaft. Und der Polizist legt es dann auch erstmal fest.

Die Polizei nimmt alles auf und schreibt die Anzeige, die Staatsanwaltschaft entscheidet dann wie und ob es weitergeht. Bei der Polizei muss man keine Angaben über den Tathergang machen, lediglich Angaben zu Personalien und evtl. erkennungsdienstliche Maßnahmen über sich ergehen lassen. Aber alles was man sagt, landet im Protokoll. Daher ist es meistens am besten sich bei der Polizei nicht zur Sache zu äußern.

wenns ne "polizeiliche" Vorladung ist bestimmt die Staatsanwaltschaft .... darum heißt es ja auch sinniger weise polizeilich

oh man

Kam von der Polizei, wusste es nicht genau, hätte ja auch sein können das es die Polizei macht.

LG

@Michaela34

meine Güte

wenn polizeiliche Vorladung steht

wer soll es dann machen ?

die Bäckerinnung   der Notarverein oder Tierschutz

gerichtliche Vorladung  .... Gericht

staatsanwaltliche Vorladung ... Staatsanwaltschaft

polizeiliche Vorladung .... Polizei ....

raffst du es jetzt ?

 

@sagitarius01

sag mal was stimmt mit dir nicht? Sorry habe ich dich in irgend einer Art und weise angegriffen? 

Da die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde und die Polizei die Akte von der Staatsanwaltschaft bekommen hat, hätte es ja auch sein können das diese Den Tatvorwurf bestimmt. 

 

@Michaela34

diese "Gutefrage" find ich echt ne tolle Sache

da werden manchmal recht interessante Dinge gefragt, auch wenn sie erst auf den 2. Blick interessant sind

und so naiv manchmal gefragt, dass man glaubt es wäre 1.April

@sagitarius01

April April. und Helau