Vorladung Polizei absagen ( schreiben ok?)

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo finalchampi,

selbstverständlich kannst Du der Polizei mit dem von Dir verfassten Text mitteilen, dass Du nicht bereit bist auszusagen bzw. Dich gerne schriftlich äußern willst.

Es besteht anders als von maus273 angeführt, natürlich keine Pflicht eine Aussage bei der Polizei zu tätigen. Selbst das erscheinen bei der Polizei ist keine Pflicht.

Die Polizei ist zur Vorladung als Beschuldigter verpflichtet. Du hingegen kannst die Vorladung annehmen oder auch nicht, es dürfen Dir daraus keine Nachteile entstehen.

Allerdings macht es teilweise Sinn, dieser Voraldung zu folgen oder zumindest schriftlich Stellung zum Tatvorwurf zu nehmen.

Anders als in Amerika, ist hier die Polizei verpflichtet, nicht nur belastendes Material / Informationen zu sammeln, sondern auch die, die Dich entlasten. Und so mancher Verdacht konnte so aus aus der Welt geräumt werden.

Aber selbst wenn Du die Straftat begangen hast, kann Dir durch Deine Aussage, ein Gerichtsverfahren erspart bleiben. Auf die Gerichtsverhandlung kann verzichtet werden, wenn es nichts mehr zu erforschen gibt. So kann das Gericht ohne Verhandlung einen Strafbefehl erlassen und Du sparst Dir hohe Gerichtskosten.

Allerdings würde ich gerade bei schwerwiegenden Straftaten, wie z.B. Raub oder schwerer Diebstahl, oder schwere Körperverletzung raten, die Aussage zu verweigern und auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Der kann im Vorwege schon einmal Akteneinsicht nehmen und feststellen, was für Beweise vorliegen oder das gegenteil, sprich was ist nur eine Vermutung und würde vor Gericht nie durchkommen.

Hoffe die Antwort hat Dir ein wenig geholfen

Schöne Grüße TheGrow

nur mal so du hast als beschuldigter pflicht dort hinzugehen, egal ob arbeit oder nicht, oder willste das die dich bei deiner arbeit abholen?

Es besteht keine Pflicht einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten!

@Crack

doch besteht es, grade wenn man beschuldigter ist

@maus273

Da liegst Du falsch!

Zitat:

Nur Gericht oder Staatsanwaltschaft können das Erscheinen – aber keine Aussage! – des Beschuldigten durch Erlass eines Vorführungsbefehls erzwingen. Bei polizeilichen Vorladungen besteht keine Pflicht, dort zu erscheinen. Es besteht noch nicht einmal die Pflicht, den Termin zur Vernehmung abzusagen oder ein Nichterscheinen zu entschuldigen oder zu rechtfertigen

http://www.anwalt-saarlouis.de/strafrecht/vorladung-als-beschuldigter.html

"Tipp 4: Gehen Sie zu einem Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht und lassen Sie diesen Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Rufen Sie der guten Ordnung halber bei der Polizei an. Teilen Sie mit, dass Sie nicht kommen und dass Sie einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen werden, der sich für Sie melden wird." http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/vorladung-zur-polizei/

Hallo CrazyDaisy,

ich will zwar nicht sagen, dass Du mit Deinem Tread unrecht hast. Gebe aber zu bedenken, dass der Besuch eines Strafverteitigers recht kostspielig ist und gerade bei den Massendelikten wie Diebstahl oder (einfache) Körperverletzung nicht viel bringt. Selbst eine Rechtschutzversicherung bringt hier meist nichts, weil Strafverfahren nicht mit abgedeckt sind.

Und ein Rechtsanwalt kann die Fakten auch nicht wegdiskutieren. Gerade bei einwandfreien Dingen, wie zum Beispiel, Du bist beim Diebstahl erwischt worden, kommt man am besten weg, wenn man die Sache vor der Polizei zugibt. Schönreden kann auch ein Anwalt in dem Fall nichts. Und hast Du vielleicht geklaut, weil Du nichts zu essen hast, dass kannst Du auch ohne Anwalt kundtun.

Ich persönlich würde nur bei unklaren Sachen einen Anwalt nehmen, wie z.B wenn Du vielleicht eine Körperverletzung begagngen hast, aber Notwehr vorgelegen haben könnte.