Ist es schlimm, wenn man eine Vorladung bei der Polizei nicht abgesagt hat?

5 Antworten

Klare Antwort: Jain!

Keiner ist verpflichtet bei der Polizei einer "Vorladung" nachzukommen. Mehr braucht die Polizei aber auch nicht machen. Die Folgen könnten sein, dass dich nun die Staatsanwaltschaft vorlädt, zu der du erscheinen musst! Oder die Polizei erwirkt vor Gericht eine Hausdurchsuchung und/oder ein Haftbefehl. Ob es klug ist nicht der Vorladung bei der Polizei nachzukommen muss jeder für sich entscheiden. Eine Pflicht besteht dahingehend aber nicht, da keiner verpflichtet ist bei der Polizei zu erscheinen. Nur bei Staatsanwaltschaft und Gericht muss man erscheinen.

Hausdurchsuchung wegen einer einfachen Bedrohung bei einem Jugendlichen der nicht vorbestraft ist?

@LogoPogo

Ich kenne nicht die Hintergründe der Bedrohung. Wenn es um Schriftstücke, Bedrohung im Internet o.ä. geht, dann kann auch das passieren. Ich hab das aber eher allgemein gemeint: Man muss nicht bei der Polizei erscheinen. Aber mehr als nur eine Vorladung brauch dir die Polizei auch nicht schicken. Der nächste Brief kann schon eine Vorladung bei der Staatsanwaltschaft sein oder die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss (richterlich genehmigt) morgends um 5:00 Uhr vor der Tür um Beweismittel im Falle der Bedrohung zu sichern.

Mit Vorstrafen hat ein Durchsuchungsbeschluss rein gar nichts zu tun!

Aber wenn die eine Hausdurchsuchung machen dann doch so früh wie möglich sonst kann man doch schon lange alle beweise wegschaffen?!

@LogoPogo

Eine Hausdurchsuchung darf nur zu bestimmten Zeiten stattfinden, wenn nicht Gefahr im Vollzug ist. Im Sommer ist das glaube ab 4:30 bis 22:00 Uhr. Und natürlich kommen Polizisten lieber früh, denn sie wissen, dass da noch nicht jeder Deutsche so ganz wach ist

@LogoPogo

PS: Ich habe gerade nochmal nachgeschaut:

§104 STPO: Die Durchsuchung im Sommer ist nur in der Zeit von 4:00 bis 21:00 Uhr gestattet.

Ich meine, wieso sollten die mich dann vorladen, weil jetzt könnte ich rein theoretisch alle beweise vernichten? Wenn dann müssten die BEVOR sie mich vorladen eine HD durchführen

@LogoPogo

Ob es klug ist sei doch mal dahingestellt. Ich sage nur es KANN passieren. Ob das jetzt klug oder nicht ist sei doch mal dahingestellt

Was gustavga geschieben hat ist Bullshit. Niemand kommt dich abholen und du hast das Recht den Termin nicht wahrzunehmen. Die Vorladung heist auch nicht das du irgendwas gemacht hast. Solltest du jedoch wirklich was schlimmes getan haben ist es Ratsam einen Anwalt einzuschalten. Der sagt dir dann was zu tun ist.

da steht doch "wegen Bedrohung" habe aber niemandem mit einem Verbrechen gedroht (was ja als bedrohung gilt) nur mit Schlägen (ist ein vergehen)

@LogoPogo

Ich kenne deine Situation und deine Position zum Geschädigten nicht. Deswegen kann ich dir nicht sagen was zu tun ist. Du musst entscheiden ob du glaubst das das Verfahren eingestellt wird oder nicht.

@LogoPogo

Wenn du Jemanden Schläge androhst, ist das eine Bedrohung!

@IQ1001

Trotzdem kann so eine Anzeige wegen Nichtigkeit fallen gelassen werden. Ich meine haben wir nicht alle schon mal jemanden gesagt das wir Ihm aufs Maul hauen?

Nein schläge androhen ist keine Bedrohung habe mich da erkundigt. Erst ab Androhung eines Verbrechen (gefährliche Körperverletzung u.ä. nicht einfache körperverletzung) ist das bedrohung

ist es schlimm?

Nein. Aber in der Sache selbst solltest Du Dir ggf. einen Anwalt nehmen.

Habe aber nichts getan, eine vorladung ist ja nichts ernstes ohne beweise in der hand?

@LogoPogo

Habe aber nichts getan

Das sieht die Polizei offensichtlich anders.

eine vorladung ist ja nichts ernstes ohne beweise in der hand?

ah ja ...

Eine vorladung sollte wahrgenommen werden.