Vorkaufsrecht/ kaufrecht bei Immobilien?

6 Antworten

Zum Einen können Sie zur Absicherung Ihres Darlehens an den Onkel eine Grundschuld eintragen oder ein Vorkaufsrecht für Sie eintragen lassen.

Ferner steht Ihnen die Möglichkeit einer Nießbrauchrechtseintragung offen.

Alle diese Dinge sichern Sie ab, ohne dass sich da an der Eigentümereigenschaft des Onkels im Grundbuch zunächst etwas ändert.

Tut mir leid. Ich verstehe es nicht.

Sofern dieses Doppelhaus, wie ich es vermute ,auf nur einem Flurstück steht: kann deine Onkel dir nicht deine Doppelhaushälfte verkaufen. Grund und Boden zieht an.

Ihr könnt höchstens gemeinsam Eigentümer von allem werden. Alles andere geht nur über die Teilung des Flurstückes gegenseitigen Baulasten oder Bildung von Wohnungseigentum.

Solange der Kaufvertrag noch nicht beurkundet ist, kannst du dir hier auch noch Rechte sichern. Hier kommt es aber auf die Situation an, daher solltest du deine Wünsche mit dem Notar besprechen. Tendieren würde ich zum Nießbrauchrecht- sofern die Bank hier mitspielt.

Hallöchen,

da kann man sicher beim Notar einen Vertrag aufsetzen lassen und eine entsprechende Auflassung beantragen.

Aber eine Frage stellt sich mir doch : Warum leiht man für jemanden eine horende Summe ,wenn monetarisch keine Masse und dazu noch kein Vertrauen da ist ?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja geht es, bedarf der notariellen Form.

ER ist alleiniger Eigentümer

hoffentlich hast du einen Darlehensvertrag mit deinem Onkel abgeschlossen?

nein, du willst kaufen? und hast du die Kohle dafür?