Ich bin Hauseigentümer. Im Grundbuch ist ein Vorkaufsrecht eingetragen.

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die sache läuft so: du suchst dir einen käufer, verhandelst einen kaufpreis. wenn der käufer sagt, ich nehme das haus für z.b. 250.000€, kann der vorkaufsberechtigte in den von dir und dem käufer abgeschlossenen kaufvertrag eintreten. das heißt wenn er das haus will, muss er es für 250.000€ kaufen. der eigentliche käufer hat dann pech gehabt. das macht es auch so schwer ein haus zu verkaufen, auf dem ein vorkaufsrecht liegt.

da es hier um große summen geht, solltest du zu einem rechtsanwalt gehen und dich genauer beraten lassen.

du solltest dir außerdem die §§463 ff BGB durchlesen:http://dejure.org/gesetze/BGB/463.html

zur löschung kann ich nur soviel sagen: das wird nicht einfach so passieren, weil du es möchtest, du müsstest dich mit dem vorkaufsberechtigten einigen und dann zum notar bzw. amtsgericht gehen und den eintrag im grundbuch ändern. wenn das vorkaufsrecht auf eine bestimmte zeit angelegt ist, endet es erst mit ablauf dieser zeit.

ich hoffe ich konnte dir helfen.

das Vorkaufsrecht erlischt nur wenn der Vorkaufsbrechtigte der Löschung zustimmt oder wenn es ein nicht vererbliches Vorkaufsrecht ist, nach dessen Tod

http://www.finanz-lexikon.de/vorkaufsrecht_327.html

Der passende Link dazu!