Muss ein Doppelhaus Grundstück geteilt werden?
Im Moment gibt es bei uns im Ort ein Doppelhaus zu verkaufen. Wo man sich ja üblicherweise nur für eine Hälfte interessiert. Jetzt ist die Frage: muss das noch vermessen werden? Rein optisch ist es geteilt. Aber Formel steht es auf einem Grundstück.
3 Antworten
In der Regel ist das vermessen. Steht aber im Grundbuch, bzw. das andere Haus hat ein anderes Grundbuchblatt.
Es gibt prinzipiell verschiedene Möglichkeiten, die sich direkt aus dem Grundbuch ergeben.
Entweder, das Grundstück ist reell geteilt. Dann hat jedes Grundstück sein eigenes Grundbuchblatt und ist vollkommen unabhängig von der anderen Hälfte.
Oder es ist ideell geteilt. Als Käufer erwirbt man dabei nicht einen ganz klar bestimmten Teil des Grundstücks, sondern einen "ideellen Anteil" am Gesamtgrundstück. In der Teilungserklärung wird dabei genau definiert, welche Teile des gemeinsamen Grundstücks von wem wie genutzt werden dürfen. Das ist dann bei einer Doppelhaushälfte ganz ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung.
Wenn es auf einem Grundstück steht und nur eine Hälfte erworben werden soll, muss das Grundstück geteilt werden. Denn sonst kann man nur das gesamte Grundstück erwerben. In einigen Fällen gibt es in solch einer Konstellation auch die Begründung von Wohnungseigentumsrecht, das ist aber nicht zu empfehlen. Jedes Haus wäre dann quasi eine Eigentumswohnung.