Vorkaufsberechtigter meldet sich nicht

2 Antworten

Hallo,

auch wenn ein Vorkaufsrecht im Grundbuch nicht eingetragen wurde, besteht er doch. Am besten nochmals ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein verschicken... Wo ist das Testament, wäre es nicht Sache des Nachlaßgerichtes nach der Adresse des Vorkaufsberechtigten zu forschen, wenn das Testament beim Nachlaßgericht lag ?

Der Vorkaufsrecht kann bestehen bleiben, auch wenn die Immobilie verkauft wurde.

Hier ein interessantes Kommentar:

Antwort von Depart33 28.08.2011 - 3:04

Aus meiner Berufspraxis kann ich dir leider nur sagen, was ich erfahren habe. Wenn du dem Vorkaufsberechtigten schon ein Angebot gemacht hast, welches er abgelehnt hat, so erlischt auch sein Vorkaufsrecht (welches du mit ihm hast) mit Verkauf des Objektes - der Preis spielt dabei keine Rolle, denn er hätte dir ja ein Gegenangebot machen können.

Das Vorkaufsrecht an sich bleibt aber auch nach dem Verkauf bestehen (für den nächsten Verkauf), es sei denn der Berechtigte verzichtet auf ein weiterhin bestehendes Vorkaufsrecht. Verzichtet er nicht - muss er jedoch einen triftigen Grund belegen!

Emmy

Vielen Dank für die Hinweise.

Du musst nachweisen können das er Deine Nachricht erhalten hat, z.B. durch Einschreiben mit Rückschein.