Zum Hausverkauf zwingen, obwohl vertraglich alles geregelt ist?
Situation: In der Ehe wurde ein Haus (Doppelhaus übereinander) erworben, beide Ehe -Partner stehen zu je 50% im Grundbuch für beide Hälften-eine Hälfte bewohnten wir, die 2. wurde bis Eheende vermietet. Dann kam die Scheidung, die einvernehmlich war und es wurde mit Notarvertrag geregelt, das je ein Ex-Partner eine Hälfte nutzt und die Kosten geteilt werden. Das ist jetzt fast ein Jahr her und lief ganz gut. Nun will mein ExPartner das komplette Doppelhaus verkaufen,ich kann und ich will hier nicht weg. Ich wohne hier mit mehreren Haustieren und zahle die Hypothek allein, bekomme von meinem ExPartner immer die Hälfte überwiesen.
Das Angebot, seine Haus-Hälfte zu vermieten , damit er wegziehen kann, schlug er aus.
Er will das ich dem Verkauf zustimme, ich sehe aber das nicht ein. Er könnte zahlen, will aber, wenn ich dem Verkauf nicht zustimme, seine Zahlung an mich einstellen, um mich zu zwingen. 1. Kann er das? 2. Er droht mit Teilungsversteigerung- ich möchte wissen, ob er mich dazu nötigen kann, obwohl die Bank Ihr Geld von mir komplett bekommt.
danke, für Antworten...
3 Antworten
2. kann er jederzeit, eine Teilungsversteigerung, dann hast eben neue Miteigentümer.
Ob die Bank das mitmacht ist eine andere Frage.
Die kann das Darlehenen kündigen, wg. Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, dann kriegst ein dickes Problem.
Solange die Bank ihr Geld kriegt, wird die stillhalten, gleich woher Du das
Geld nimmst.
Könnte man für Zwang halten, sicher.
Deshalb heißt es ja Zwangsversteigerung.
Grundsätzlich könnt ihr euch auf Teilung einigen und jeder macht eben seins. Deshalb heißt es ja Doppelhaus.
Problem ist, ob die Bank das Darlehen teilt, dazu kann die niemand zwingen.
Die Bank und das Recht interessiert nur das Geld, nicht wer oben unten, oder nebeneinander wohnt.
Diese Frage ist sehr komplex und setzt Kenntnis eures Trennungsvertrags, der genauen Regelungen im damaligen Kaufvertrag, Grundbuch und eventuell weiteren Scheidungsfolgevereinbarungen voraus.
Daher: Frag einen Anwalt!
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast: Viele dieser Versicherungen bieten mittlerweile für ihre Versicherten eine kostenfreie Anwaltshotline ein. Frag einfach mal bei deiner Versicherung nach.
Geregelt ist nur die Nutzung in der Scheidungsfolgevereinbarung und das jeder seinen Anteil zahlt, von Verkauf ist und war damals nie die Rede.
Im Grundbuch steht natürlich die Bank und in jeder Hälfte vom Doppelhaus ein Expartner zu 50%.
Meine Frage zielt eher darauf ab ob er eine Teilungsversteigerung gegen meinen Willen auch vor Gericht durchsetzen kann, obwohl ich in meiner Hälfte wohnen bleibe. Wer kauft schon 50% von jeder Doppelhaushälfte ihm ab und hat der neue Käufer das Recht mich vor die Tür zu setzen....
Er könnte zahlen, will aber, wenn ich dem Verkauf nicht zustimme, seine Zahlung an mich einstellen, um mich zu zwingen.
Wenn ich dich richtig verstanden haben, habt ihr alles vertraglich geregelt. Wenn das so ist, kann er nicht so einfach seine Zahlungen einstellen. Das wäre eine Vertragsverletzung. Du könntest das Geld von ihm einklagen. Das mußt du ihm klarmachen. Nein, er kann dich zu nichts zwingen.