Zum Hausverkauf zwingen, obwohl vertraglich alles geregelt ist?

3 Antworten

2. kann er jederzeit, eine Teilungsversteigerung, dann hast eben neue Miteigentümer.

Ob die Bank das mitmacht ist eine andere Frage.
Die kann das Darlehenen kündigen, wg. Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, dann kriegst ein dickes Problem.

Solange die Bank ihr Geld kriegt, wird die stillhalten, gleich woher Du das
Geld nimmst.

Könnte man für Zwang halten, sicher.
Deshalb heißt es ja Zwangsversteigerung.

Grundsätzlich könnt ihr euch auf Teilung einigen und jeder macht eben seins. Deshalb heißt es ja Doppelhaus.
Problem ist, ob die Bank das Darlehen teilt, dazu kann die niemand zwingen.

Die Bank und das Recht interessiert nur das Geld, nicht wer oben unten, oder nebeneinander wohnt.

Diese Frage ist sehr komplex und setzt Kenntnis eures Trennungsvertrags, der genauen Regelungen im damaligen Kaufvertrag, Grundbuch und eventuell weiteren Scheidungsfolgevereinbarungen voraus.

Daher: Frag einen Anwalt!

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast: Viele dieser Versicherungen bieten mittlerweile für ihre Versicherten eine kostenfreie Anwaltshotline ein. Frag einfach mal bei deiner Versicherung nach.

Geregelt ist nur die Nutzung in der Scheidungsfolgevereinbarung und das jeder seinen Anteil zahlt, von Verkauf ist und war damals nie die Rede.

Im Grundbuch steht natürlich die Bank und in jeder Hälfte vom Doppelhaus ein Expartner zu 50%.

Meine Frage zielt eher darauf ab ob er eine Teilungsversteigerung gegen meinen Willen auch vor Gericht durchsetzen kann, obwohl ich in meiner Hälfte wohnen bleibe. Wer kauft schon 50% von jeder Doppelhaushälfte ihm ab und hat der neue Käufer das Recht mich vor die Tür zu setzen....

Er könnte zahlen, will aber, wenn ich dem Verkauf nicht zustimme, seine Zahlung an mich einstellen, um mich zu zwingen.

Wenn ich dich richtig verstanden haben, habt ihr alles vertraglich geregelt. Wenn das so ist, kann er nicht so einfach seine Zahlungen einstellen. Das wäre eine Vertragsverletzung. Du könntest das Geld von ihm einklagen. Das mußt du ihm klarmachen. Nein, er kann dich zu nichts zwingen.