VORKAUFSRECHT DER GEIMEINDE! BITTE UM MITHILFE!
Hallo, BITTE DRINGEND UM IHRE HILFE !!!! ich habe vor 6 Wochen eine Immobile in der Innenstadt gekauft, woraufhin die Stadt jetzt ein Vorkaufsrecht ausüben möchte und dieses dem zuständigen Notar bereits schon mitgeteilt hat. Nach Hinterfragen bei der Zuständigen Behörde ist die Gemeinde Primär an dem Vorplatz des Kaufobjektes interessiert. Nach Rücksprache mit dem Notar ist es laut Gesetzgebung möglich, dass die Stadt auch nur einen Teilbereich als Vorkaufsrecht geltend machen kann (also nur den Vorplatz). Diesen Vorschlag haben wir wiederum gegenüber der Stadt geäußert und uns bereit erklärt, dass wir auch mit diesem Verfahren einverstanden wären, da wir ja inzwischen einiges an Geld, Zeit, Pläne etc... investiert haben. Anschließend wurden wir bei der Stadtverwaltung eingeladen und dann hieß es wiederum das die Stadt jetzt doch fürs das Ganze Kaufobjekt interessiert ist. Nach Aussage der Stadtverwaltung hieß es, dass das Objekt verhältnismäßig deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Wir wissen an der Stelle einfach nicht mehr weiter.... Meine Fragen hierzu wären.. - Bei wem muss die Stadt dass Vorkaufrecht ausüben?? Beim Notar oder beim Verkäufer??? Da der Verkäufer bisher von seinem Glück nichts wusste... - Mit welchen öffentlichen Zweck kann die Gemeinde dieses begründen, da zu beachten ist, dass es sich hier um ein sehr renovierungsbedüftiges Haus geht... Kann die Stadt einfach sagen... Ich reiß das Haus ab und verwende das als Parkplatz für das Allgemeinwohl oder sonstiges... Und bis wann muss er das Vorhaben umsetzen? - Inzwischen wurden auch Notarkosten etc... bezahlt... Ist das Geld jetzt einfach weg.. oder bei wem kann ich das einfordern? - Lohnt es sich hier gerichtlich vorzugehen??
Danke schon jetzt für Ihre Antworten....
2 Antworten
Machen kann man dagegen eigentlich fast nichts .. nur prüfen, ob die Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht tatsächlich gegeben sind .... das Verfahren ist unten beschrieben ....
Quote wiki: Nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) besteht in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde zwecks Sicherung ihrer Bauleitplanung. Es wird zwischen dem sogenannten „allgemeinen“ (§ 24 BauGB) und dem „besonderen“ (§ 25 BauGB) Vorkaufsrecht unterschieden. Zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist eine Erklärung von der Gemeinde über das Bestehen und die Ausübung des Vorkaufsrechtes (bzw. auf dessen Verzicht) erforderlich. Die Gemeinde wird, wenn sie das Vorkaufsrecht nicht ausübt, eine sogenannte Vorkaufsrechtsverzichterklärung (Negativattest) abgeben, die durch den beurkundenden Notar bei der Gemeinde beantragt und meist für den Erwerber gebührenpflichtig ist. Grundbuchämter dürfen Grundstückskaufverträge nur im Grundbuch eintragen, wenn das so genannte Negativattest vorliegt (§ 2 Abs. 2 GVO). Das allgemeine Vorkaufsrecht der Gemeinde ist nicht im Grundbuch eingetragen, muss aber seit Kenntnis der Gemeinde innerhalb von zwei Monaten durch Verwaltungsakt ausgeübt werden (§ 28 Abs. 2 BauGB).[2]
Wie sieht denn Verkäufer die Sache - will er etwas gegen das Vorkaufsrecht machen?
Du als Käufer kannst sowieso nichts machen ...
wenn dem Verkäufer egal ist wer letzendlich kauft - schaust du gepflegt in die Röhre ....
und das er nichts wissen - sorry - die Städte udn gmeinden wissen schon wie sowas geht - ich denke mal er ist nicht so nah bei der Wahrheit und tut jetzt ganz überrascht ....
Diese Vorkaufrecht muss ja grundbuchlich gesichert sein. Ihr habt also KEINE Katze im Sack gekauft, und musstet wissen, worauf ihr euch einlasst.
Ist klar.... würde mich ja indem Fall jetzt nicht melden, wenn ich es vorher wüsste :-)
Muss es nicht, § 24 Baugesetzbuch.
Hallo, danke für den Hinweis... nach § 28 Abs. 2 BauGB geht hervor, dass Das Vorkaufsrecht nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden kann. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer hat er aber bislang von der Gemeinde nichts schriftliches vorliegen. Der Notar meinte das er von der Stadt ein Schreiben vorliegen hat, indem die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben möchte... Ist das dann ausreichend? Steh grad voll aufm Schlauch..... Danke für deine Mithilfe....