Eintragung Grundschuld und Löschung Vorkaufsrecht der Stadt im Grundbuch als zwei Vorgänge?

4 Antworten

Abgelaufenes Vorkaufsrecht von der Stadt? Ich würde versuchen selbst bei der Stadt heraus zu finden, ob dieses Recht überhaupt gelöscht werden könnte ( vorher erkundigen, ob bereits hierfür bei der Stadt Gebühren anfallen!) 

Es werden immer 2 Anträge bleiben, die nach verschiedenen Gebührensätzen abgerechnet werden. Du sparst dir aber beim Notar einmal die Beglaubigungsgebühr ( Abgleich eingetragener Eigentümer mit deinem Perso), und bist vermutlich in den Pauschalen ( Dokumente, Telefon und Porto) auch günstiger, wenn du es zusammen erledigst. Im Grundbuch macht es meines Wissens keinen Unterschied, ob diese Anträge zeitgleich oder versetzt eingereicht werden. Nur deiner Bank wird es besser gefallen, wenn das Vorkaufsrecht gelöscht wird. 

Na wenn es "abgelaufen" ist kann es auch genausogut stehenbleiben und man hat das Geld gespart. Was stört ein abgelaufenes Recht im Grundbuch

Hallo,

ich würde das erst mit der Stadt klären. Ggf. stellen die selbst eine Löschungsbewilligung aus und beantragen die Löschung im Grundbuch?

Auf jeden Fall sind es gebührentechnisch zwei unabhängige Vorgänge.

Zumindest für die Grundschuld fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Wenn das Vorkaufsrecht gegenstandslos geworden ist, kann die Stadt selbst die Löschung bewilligen und beantragen. Kosten erhebt das Grundbuchamt dann nicht. Ein Notar ist nicht erforderlich.