Macht der Verkäufer sich strafbar?

annie80  20.09.2021, 02:32

Geht es um Mieter oder um Eigentümer?

MusicMouse90 
Fragesteller
 20.09.2021, 02:44

Es geht um meine zukünftigen Mieter. Der Verkäufer verweigert Zugang zum Grundstück bis alles im Grundbuchamt eingetragen ist, obwohl er den Tag zuvor anderer Meinung war.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie können nichts vermieten (Nutzten), was Ihnen gar nicht gehört!

Besitz, Gefahren und Nutzen gehen gemäß Kaufvertrag erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises ( Kaufpreiszahlung ist im Gange, also noch ausstehend.) auf Sie über.

Die insoweit geprellten Mieter haben, wenn überhaupt, Ansprüche Ihnen gegenüber!

Im Kaufvertrag steht doch, wann der Rechte und Gefahrenübergang ist. In der Regel Zug um Zug mit der Kaufpreiszahlung. Also wenn z. B. dieser Zeitpunkt noch nicht war, wieso hast du dann schon einen Mietvertrag mit Deinen Mietern gemacht?

Wieso hast Du Deinen Mietern nicht gesagt, dass sie erst einziehen können, bzw. anfangen können, zu renovieren, wenn der o. g. Zeitpunkt, bzw. die Übergabe zwischen Verkäufer und Dir stattgefunden hat?

Wieso hat der Verkäufer die Leute überhaupt schon ins Haus gelassen? Man stelle sich mal vor: Die neuen Mieter fangen gleich mal an, alles mögliche einzureißen, rauszureißen, umzubauen. Dann kommt der Zeitpunkt der Übergabe und dann stellst Du fest, dass alles nicht mehr so ist, wie bei der Besichtigung und machst entsprechend eine Kaufpreisminderung geltend. Vielleicht wurde der Verkäufer mittlerweile auch auf diesen Gedanken gebracht.

Am besten versuchst Du jetzt, mit dem Verkäufer zu klären, dass die Mieter wenigstens die Sachen wieder raus räumen können, die sie bis zur Übergabe an Dich dringend benötigen und dann wird wieder abgeschlossen.

Du bist eigentümer zumindest jetzt frist setzen die türe zu öffnen und alles zu entsorgen, wenn sie nicht verkaufen dürfen könnte es sein das der kauf nie stadt gefunden hat und du sie auf schadenersatz verklgen könntest

MusicMouse90 
Fragesteller
 20.09.2021, 02:37

Besitzer bin ich nach Zahlung und so richtiger Eigentümer nach Eintragung im Grundbuch. Der Verkäufer hat ein Wohnrecht bekommen, jedoch für ein anders Abteil im Haus, wenn er den Schlüssel ohne Übergangsprotokoll herausrückt, kommt er für Schäden auf, ganz egal ob es meine oder die meiner zukünftigen Mieter sind.

Was mich aber viel mehr interessiert, ob meine zukünftigen Mieter jetzt Strafanzeige oder Strafantrag stellen können, da der Verkäufer uns den Zugang zum Grundstück verwehrt bis alles rechtlich durch ist?! Meine zukünftigen Mieter müssen doch jetzt Wochen oder Monate im Kauf nehmen um an Ihre Sachen ranzukommen oder doch?

Alexcovid  20.09.2021, 02:52
@MusicMouse90

Also ich würde es erstmal ansprechen das die Mieter ihre Sachen noch drinnen haben und die die möglichkeit brauchen an ihren sachen zu kommen. Also wenn das meine sachen wären ich hätte die polizei gerufen und hätte gesagt da sind alle meine sachen drinnen und die werden mir nicht rausgerückt. Er muss sie rausrücken bzw zutritt verschaffen am besten dies schriftich noch mal ankündigen. Ich würde mir eher da sorgen machen wenn die neuen mieter einen mietvertrag unterschrieben haben und da einziehen möchten aber ihnen der zutritt verwehrt wird können die dich auf schadenersatz verklagen, deshalb suchtvman sich erst mieter wenn alles durch ist. Also so wie ich das jetzt gelesen habe

MusicMouse90 
Fragesteller
 20.09.2021, 03:00
@Alexcovid

Angeblich war der Verkäufer nicht da, wurde aber hinter dem Fenster mit Bier von Nachbarn und meinen zukünftigen Mietern gesehen. Die Mieter sind zum Glück mit mir verwandt. Könnten meine Mieter eine Strafanzeige wegen Betrug oder Unterschlagung gegen den Verkäufer stellen?

Alexcovid  20.09.2021, 03:17
@MusicMouse90

Die Sachen sind auf seinen noch Grundstück du kannst dagegen nix machen ausser es einklagen