Vorfahrt genommen - kein Unfall - Trotzdem Anzeige?
Hallo! Beinahe hatte ich heute einen Autounfall. Gott sei Dank ist nichts passiert. Es geht um folgendes: Nach einem langen Arbeitstag (14 Stunden) bin ich mit dem Auto nach Hause gefahren (habe mich aber nicht besonders müde gefühlt). Den Führerschein habe ich bereits seit 2 Jahren und fahre bei der Arbeit sehr viel, mindestens 1-2 Stunden am Tag und habe deshalb einiges an Erfahrung und fahre auch sehr sicher. An einer unübersichtlichen Kreuzung bin ich an einem Stoppschild angehalten, habe mich vergewissert das niemand kommt und bin losgefahren. Plötzlich schoss ein Mopedfahrer mit schätzungsweise mindestens 80-90 km/h (30 wären erlaubt) von rechts an (man sieht nicht weit), und er konnte natürlich nicht mehr bremsen. Ich habe sofort abgebremst und es gerade noch geschafft in der Mitte der Kreuzung stehen zu bleiben und der Mopedfahrer fuhr schätzungsweise 1-2cm an meinem Auto vorbei. Es gab also weder Verletzte noch Schäden an einem der beiden Fahrzeuge. Auf den Schrecken hin bin ich kurz angehalten und auch der Mopedfahrer blieb ein Stück die Straße rauf stehen und ich fuhr zu ihm, nur um sicherzugehen, dass er mich nicht doch leicht gestreift hatte. Er sagte mir es sei nichts passiert, aber schrieb mein Kennzeichen auf und meinte er würde mich anzeigen wegen der Vorrangsverletzung. Ich wünschte ihm viel Spaß dabei, da er eindeutig viel zu schnell gefahren ist und sowieso nichts passiert ist. Ich war mit dem Firmenauto unterwegs deshalb frage ich mich jetzt, ob ich wirklich was zu befürchten habe. Nimmt die Polizei überhaupt anzeigen an, wegen Vorrangsverletzungen, wenn es weder zu Personen- noch Sachschaden gekommen ist? Falls es dazu kommen würde, habe ich was zu befürchten? (Er wird ja kaum zugeben, dass er so schnell dran war. Würde es auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen? Danke
7 Antworten
du hast dich doch vorschriftsmäßig verhalten ,der moppedfahrer nicht ,und das wird er auch wissen, aussage wegen aussage ja ,das wäre nebenbei auch ,MACH DIR MAL KEINE SORGEN
Vergiss es, das dürfe eine leer Drohung sein. Eine Vorfahrtverletzung ohne Personen oder Sachschäden wird nach dem aktuellen Bußgeldkatalog geahndet. http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/bussgeldkatalog.html?nn=35602#20 Die Polizei nimmt selbstverständlich eine Anzeige an dazu ist sie verpflichtet, was dann dabei raus kommt hängt halt von den genauen Umständen ab. Dir sollte aber eines Klar sein, du hättest wenn es zu einem Unfall gekommen wäre die schlechteren Karten gehabt, deshalb ist es immer Sinnvoll nicht zu abbrausend zu reagieren. Den bei Licht betrachtet hast du nun mal den Fehler gemacht,
Genau ! Geht auf Ausage gegen Aussage hinaus Da passiert nichts , wenn du es nicht einräumst ! Auch nicht der ist zu schnell gewesen ! Es ist einfach nie passiert Lg
Ganz so einfach ist es aber nicht.
Der eine ist Zeuge, der Andere ist Betroffener.
Der Zeuge ist der Wahrheit verpflichtet, der Betroffene darf zum eigenen Schutz ungestraft lügen. Somit ist der Zeuge als solcher also für einen Richter von vornherein glaubwürdiger.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56713
der Mythos "Aussage gegen Aussage"
Er wird die Vorfahrtsverletzung wohl kaum beweisen können. Falls du einen Anhörungsbogen bekommst, bestreite es einfach.