Vorbestraft als Pilot arbeiten?

5 Antworten

Theoretisch ist ein ATPL-Erwerb nicht an eine Airline gebunden, dann aber nur sehr schwierig zu bekommen. 

Grundsätzlich mal musst Du bei den Lizenzen nämlich unterscheiden: Eine Pilotenausbildung schließt nicht mit einer ATPL ab, sondern entweder mit einer CPL, CPL/IR oder MPL - und in den meisten Fällen mit der ATPL-Theorie. 

Eine ATPL gibt es nur nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die aber erst im praktischen Pilotenalltag erworben werden können, so u. a. die mindestens 1.500 Flugstunden auf einem Verkehrsflugzeug (und noch ein paar andere Dinge). 

Soweit zu den Lizenzen. Jetzt muss erst einmal eine erworben werden. 

Bevor eine Ausbildung startet, spätestens aber vor Erteilung einer Lizenz, musst Du dem Luftfahrt-Bundesamt ein Behörden-Führungszeugnis vorlegen. 

Da stehen bei verurteilten Straftätern andere Daten drin als in einem privaten FüZ. Außerdem wird im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zu zehn Jahre zurück bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, beim LKA, beim BKA und, falls Du bei der Bundeswehr warst, auch beim MAD nachgeforscht. 

Irgendwo steht und findet sich immer etwas, wenn Du Dreck am Stecken hast. 

Und da die Lizenz eine EASA-Lizenz ist, wird hier auch u. U. grenzüberschreitend innerhalb Europas gesucht. Genaueres erfährst Du aber nicht von den Hobby-Sachbearbeitern hier bei GF, sondern eher beim LBA. 

Die Entscheidung ist dann eine Einzelfallentscheidung des Ausbildungs-Referats des LBA. Du kannst aber davon ausgehen, dass Du ein nettes Schreiben bekommst mit dem Satz: "... daher sind Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit aufgetaucht ..." Und damit ist die Karriere zu Ende, bevor sie richtig begonnen hat. 

Das bedeutet, eine Airline hat damit gar nichts zu tun, da die Lizenz eine staatliche Urkunde ist. Das Unternehmen würde nur erfahren, dass Du keine Lizenz bekommst oder bekommen hast, denn die musst Du ja für die Eingabe in die Crewdatenbank vorlegen. Die Firma muss schließlich wissen, welche Qualifikation Du hast und wie sie Dich einteilen darf. 

weltfahrer  19.10.2018, 22:40

Ja so ist es. Selbst wenn das BZR wieder sauber ist, wirds nich Probleme geben, weil das ganze in Polizeiunterlagen mindestens 10, aber gerne auch 20 Jahre gespeichert wird. Problem ist nicht die Airline, sondern die Lizenz,

Wenn es Verjährt ist, bist du dafür nicht mehr Strafbar.
Aber wenn du dafür schon zu Rechenschaft gezogen wurden, zB Haftstrafe oder Bußgeld, steht es in deiner Polizeiakte. Diese wird von Airlines oft nachgeguckt und kann problematisch sein.

Januar07  19.07.2016, 01:00

Der Begriff Verjährung hat hier nichts zu suchen, da eine Verurteilung erfolgt ist.

MisterLover69  19.07.2016, 01:01
@Januar07

Dann stehen die Chancen wohl schlecht.

Kommt drauf an, ob ein Führungszeugnis verlangt wird und wie eventuelle Einträge bewertet werden.

Luftkutscher  19.07.2016, 10:23

Weshalb sollte kein Führungszeugnis verlangt werden? Ohne Führungszeugnis gibt es keine Lizenz. darüber hinaus wird nicht nur ein Führungszeugnis benötigt, sondern es wird im Rahmen der ZÜP noch erheblich tiefer recherchiert, ob sich der Bewerber für eine Pilotenlizenz irgendwann mal was zu Schulden kommen ließ. 

Den machen ist eine Sache , aber ich glaube nicht , dass eine Airline ein vorgestraften Mann einstellt ... Geschweige denn eine größere Firma also eine die auch ganz gut bezahlt. Grade bei eig gut bezahlten berufen wie Pilot wird auf sowas geachtet 

Flieg doch lieber für einen Drogenbaron. Da ist eine Vorstrafe quasi Einstellungsvoraussetzung.