Vorauszahlungsbescheid für das nächste Jahr das dreifache Vorauszahlen?

7 Antworten

Das Problem ist primär nicht der VZ-Bescheid. Wenn der Steuerbescheid des letzten Jahres in Ordnung ist, geht auch der VZ-Bescheid in Ordnung, wenn nicht begründete Schätzungen des FA enthalten sind. Die Ursache für so etwas muss aber im Vorjahr des Steuerbescheids liegen. Echte Einkommensminderungen in der Zukunft (Studium) müssen dem FA natürlich noch (formlos) mitgeteilt werden. Aber ob der Steuerbescheid stimmt, muss geprüft werden. Offensichtlich habt Ihr nach der Heirat im letzten Jahr sofort auf StKl. 3/5 umgestellt und damit alle Vorteile daraus (Splitting) schon mitgenommen. Allerdings sieht es so aus als hättest Du mit € 280,00 pro Monat als Aushilfe gearbeitet. Diese Einnahmen gehören gar in die ESt-Erklärung. Sind die Nebenverdienst-Einnahmen deines Mannes richtig erklärt und auch so veranlagt? 2.000 € Gewinn (nicht: Umsatz!) können durchaus 500 € Steuern kosten, aber keine 1.600 € Vorauszahlung. Schon dafür braucht der Laie einen Steuerberater. Oder er spart sich die StB-Kosten und zahlt eben bei der Steuer drauf. Das kann ein Verlustgeschäft werden.

Das liegt daran, das nur noch der Computer die Vorauszahlungen ermittelt.

Brutal wird das Ergebnis der letzten eingereichten Steuererklärung auch für das laufende Jahr unterstellt.

Gewisse Kosten werden sogar nicht im Vorauszahlungsverfahren angerechnet, das sie nicht jährlich wiederkehren.

Manchmal werden die Vorauszahlungen sogar heraufgesetzt, wenn Du eine Woche vorher die Herabsetzungs beantragt hattest. Es lebe die EDV.

Abhilfe: EGAL WAS das Finanzamt da festgesetzt hat, berechne Art und Umfang Eurer Einnahmen für das laufende Jahr realistisch und schreibe:

Hiermit lege ich gegen den Vorauszahlungsbescheid vom xxx Einspruch ein und beantrage die Aussetzung der Vollziehung des zu hoch festgesetzten Betrages.

Bitte setzten Sie die Vorauszahlungen auf folgender Basis neu fest: (dann Deine Ermittlungen beifügen) fertig.

Gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Einkommensverhältnisse (also die Neuen) darlegen. Dann wird der Bescheid geändert

tergenna  19.03.2009, 17:31

du kannst auch persönlich zum Finanzamt fahren, nimmst alle vorhandenen Einkommensnachweise mit. Der Beamte nimmt dann deinen Einspruch auf und du weißt evtl gleich voran ihr sein werdet. Falls die Vorauszahlungen aber korrekt sein sollten, kannst du auch Ratenzahlung beantragen

Die Berechnung der Vorauszahlung basiert natürlich auf dem Ergebnis des Vorjahrs; insofern kann bei der Berechnungsgrundlage Dein beginnendes Studium gar nicht bewertet worden sein (woher soll das FA das auch wissen?). Es genügt aber, formlos an das FA einen entsprechend begründeten Antrag auf Reduzierung der Vorauszahlungen zu stellen, dann bekommt man in aller Regel binnen weniger Tage einen korrigierten Bescheid. Übrigens: Noch einfacher geht es, wenn man einfach anruft; die Sachbearbeiter der Finanzämter sind nämlich in aller Regel sehr freundlich und hilfsbereit.

Rolfe  20.03.2009, 00:16

DH!

Widerspruch einlegen

und die Lage schildern

Dann wird der Bescheid über die VZ angepasst.

Hast du bisher selbständig gearbeitet?