Steuer Vorauszahlung zu hoch?

7 Antworten

Die Suche nach Gründen für die in der Tat hohe Steuerlast wird sicher einfacher, wenn die zahlreichen Informationen zunächst sortiert werden!

Du schreibst:

es geht darum das ich mich als Kleinunternehmer Selbstständig gemacht habe & Vollzeit einen Job habe.

Fazit: Du hattest Einnahmen aus:

  1. Angestelltenverhältnis als Arbeitnehmer
  2. Selbständiger Tätigkeit als Unternehmer

Wenn ich dich richtig verstanden habe, giltst du gem. § 19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung machen - richtig?

Fazit: Du führst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab - darfst im Gegenzug aber auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Wichtig zu wissen: Auch Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen eine Umsatzsteuererklärung machen.

Nehmen wir an: Du hast deine private Einkommensteuererklärung 2019 und auch deine betriebliche Umsatzsteuererklärung 2019 ordnungsgemäß erstellt. Dann wäre es auch möglich, dass du in einer Steuererklärung eine Erstattung und in der anderen eine Nachzahlung erhalten.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt.

Hast du am Anfang deiner Selbständigkeit Angaben zu deinem zu erwartenden Einkommen gemacht?

Basierend auf deinem zu erwartenden Einkommen, das du in diesem Fragebogen angibst, wird deine Einkommenssteuer errechnet.

Du schreibst:

Im Jahr 2019 habe ich nur 6000 Euro Einnahmen gehabt.

Bezieht sich dieser Betrag auf:

  1. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit?
  2. Einnahmen aus der Beschäftigung als Arbeitnehmer

Du möchtest wissen:

Sind die Zahlen für euch als erfahrenden realistische?

Das Problem ist hauptsächlich, dass zwar die Beträge, nicht aber die Anspruchsbegründung des Finanzamts bekannt sind.

Im Jahr 2019 habe ich nur 6000 Euro Einnahmen gehabt.

Bei durchschnittlichem Einkommen von 500,- EUR/Monat sind die genannten Forderungen des Finanzamts nicht nachvollziehbar.

Du schreibst:

Ich überlege tatsächlich meine Selbstständigkeit aufzugeben.

Bei der ersten Gelegenheit gleich die Flinte ins Korn werfen?

Aufgeben, ohne überhaupt zu wissen, was die Gründe für das alles sind?

Besser wäre, die Ursache zu ermitteln und ggf. aus Fehlern zu lernen!

Gut zu wissen: Es gibt wirklich gute Möglichkeiten, wie auch Existenzgründer im Nebengewerbe, die Steuerlast schmälern können. Und zwar völlig legal!

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Managmedia 
Fragesteller
 07.01.2021, 09:53

Mein Fehler liegt auch darin, das ich Den Fragebogen nicht ausgefüllt habe. Kann ich es auch nachträglich machen? Einen Einkommensteuererklärung gemacht.

PatrickLassan  07.01.2021, 10:17
@Managmedia
Mein Fehler liegt auch darin, das ich Den Fragebogen nicht ausgefüllt habe.

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Finanzämter bestehen in der Regel auf der Abgabe des Gewerbeeröffnungsbogen, und es werden sogar Zwangsgelder festgesetzt, wenn das nicht passiert.

Einen Einkommensteuererklärung gemacht.

Und auf dem Ergebnis dieser Erklärung basiert die Nachzahlung und die festgesetzten Vorauszahlungen. Die sich aus dem letzten Steuerbescheid ergebende Nachzahlung wird auf vier Quartale verteilt.

es geht darum das ich mich als Kleinunternehmer Selbstständig gemacht habe & Vollzeit einen Job habe.

Dann bist du nicht hauptberuflich selbstständig, sndern betreibst ein Gewerbe im Nebenbetrieb.

Ich habe für das Jahr 2019 erste mal eine Steuererklärung gemacht.

Wieso nicht schon früher? Das lohnt sich - auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist - als AN fast immer.

Insgesamt musste ich 1300 Euro Einkommensteuer nachzahlen.

Normal. Schließlich wurden für die gewerblichen Einkünfte ja bis zum ESt-Bescheid keine Steuern abgeführt.

Im Jahr 2019 habe ich nur 6000 Euro Einnahmen gehabt.

Nein. Du hast € 6.000.-- Einküfte aus Gwerbebetrieb zusätzlich gehabt.

Daraufhin musste ich eine Vorauszahlung tätigen in Höhe von 1700 Euro.

Auch das liegt im Rahmen. Die VZ soll in etwa der aus den deklarierten Einkünften sich ergebenden Zahllast entsprechen; wenn die Tätigkeit unterjährig aufgenommen wurde, mit entsprechendem Zuschlag für die Hochrechnung auf 12 Monate.

Ich habe mir es anders vorgestellt,

Das mag sein, ändert aber nichts an den Tatsachen.

ich habe bereits nicht viel Geld verdient

Immerhin € 6.000.-- brutto vor Steuern zusätzlich zum Vollzeitlohn.

und muss trotzdessen nun um die 3100 Euro ans Finanzamt zuschicken.

Ja. Im zweiten Jahr ergibt sich aus der Vorauszahlungspflicht eine Doppelbelastung - die man im Normalfall eben dadurch abfedert, dass man sich *während* des WJ entsprechende Rücklagen aufbaut, um die rückwirkend fällige ESt aufzufangen. Das weiß man aber auch, wenn man sich selbstständig macht.

Daraufhin auch noch jede 3 Monate um die 400 Euro zuschicken.

Nein, die sind ja in deiner Rechnung schon enthalten. Die VZ wird immer vierteljährlich fällig, nicht in einer Summe; bei einer Festsetzung von € 1.700.- /p.a. sind das entsprechend dem Bescheid des FA etwa € 450.-- / Quartal.

Sind die Zahlen für euch als erfahrenden realistische?

Absolut. Du solltest mal bitte ein Seminar für Existenzgründer besuchen.

PatrickLassan  07.01.2021, 10:33

Die 1.700 € wird die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2020 sein, weil wahrscheinlich in den ersten drei Quartalen keine zu leisten waren. Dafür fällt dann vierte Vz so hoch aus.

FordPrefect  07.01.2021, 10:45
@PatrickLassan

Stimmt; es war ja die EStE 2019 und nicht 2020. Dann muss die VZ in einem Betrag gezahlt werden. Das kommt davon, wenn man das immer erst auf den letzten Drücker macht.

Sind die Zahlen für euch als erfahrenden realistische?

Ja.

Bei Gewerbeanmeldung erfolgt die Festsetzung entsprechend des vom Steuerpflichtigen im Fragebogen geschätzten Einkommens. Ansonsten beruhen die Vorauszahlungen auf dem Ergebnis des letzten Steuerbescheids.

Das Problem ist, wenn die Veranlagung für 2019 erst Ende 2020 erfolgt, wenn die ersten drei Vorauszahlungstermine bereits verstrichen sind, und auch keine Vorauszahlungen gezahlt wurden. Dann ist die Vorauszahlung annähernd so hoch wie die Abschlusszahlung für 2019.

Der Steuerfreibetrag für 2019 beträgt 9168 Euro. Wenn du also nur 6000 Euro Einnahmen hattest, musst du gar keine Einkommenssteuer zahlen. Da stimmt also schon mal was an deiner Rechnung nicht.

Generell sind aber die ersten Jahre bei Selbständigkeit am schwierigsten, da es durch Nachzahlungen, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gerne mal zu solchen geballten Zahlungen kommt. Das sollte man immer vorher mit einkalkulieren – wenn man seinen Gewinn kennt, kann man die Steuerschuld schon halbwegs einschätzen – und entsprechende Rücklagen bilden. Außerdem solltest du deine Steuererklärungen zeitnah machen, um solche Vorauszahlungen für ein ganzes Jahr zu vermeiden.

Je nach Rechtsform musst du ab 24.500 Euro Einnahmen pro Jahr auch noch die Gewerbesteuer im Auge behalten, die dann auch noch mal heftig zuschlägt.

Irgendwann kommen dann aber auch die Zeiten, wo man wieder was zurückbekommt. Erfahrungsmäßig aber erst nach ein paar Jahren.

Managmedia 
Fragesteller
 07.01.2021, 01:50

Kannst du mir das eventuell genauer erklären?

Erläuterungen Die Ergebnisse der Bearbeitung wurden zur elektronischen Übermittlung bereitgestellt. Dieser Festsetzung liegen Ihre (am 30.07.2020 um 12:29:41 Uhr) in authentifizierter Form übermit- telten Daten zugrunde. Für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurde der Gewinn/Verlust aus der Anlage EÜR in Höhe von 5.595 € übernommen. Der Arbeitslohn, die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, der einbehaltene Solidaritätszuschlag und/oder die Sozialversicherungsbeiträge wurden entsprechend den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten bzw. den Eintragungen auf der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung angesetzt. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich. Falls Sie beabsichtigen, gegen diesen Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen oder einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen, sollten Sie die Belege zu Ihrer Steuererklärung, die zu dieser Steuerfestsetzung geführt hat, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfs- bzw. Änderungsverfahrens aufbewahren. Steht diese Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO), sollten die Belege bis zur Aufhebung bzw. bis zum Entfallen des Vorbehalts der Nach- prüfung aufbewahrt werden. Belege, die für mehrere Jahre von Bedeutung sind (z.B. ärztliche Atteste), sollten entsprechend länger aufbewahrt werden. Aufbewahrungspflichten nach §§ 147,147a AO oder anderen gesetzlichen Vorschriften (z.B. §14b UStG, § 50 EStDV) bleiben unberührt. Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von 895 € wurden mit 895 € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG). Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig hinsichtlich - des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwen- dungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung - der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskost- en oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG). Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO hinsichtlich - der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 vorläufig. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst sowohl die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind, als auch den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesfinanzhof die streitige verfassungsrechtliche Frage durch verfassungskonforme Auslegung der angeführten gesetzlichen Vorschriften entscheidet (BFH-Urteil vom 30.September 2010 - III R 39/08-, BStBl 2011 II S.11). Die Vorläufigkeitserklärung erfolgt lediglich aus verfahrens- technischen Gründen. Sie ist nicht dahin zu verstehen, dass die im Vorläufigkeitsvermerk angeführten gesetzlichen Vorschriften als verfassungswidrig oder als gegen Unionsrecht verstoßend angesehen werden. Soweit die Vorläufigkeitserklärung die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Norm betrifft, ist sie außerdem nicht dahingehend zu verstehen, dass die Finanzverwaltung es für möglich hält, das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesfinanzhof könne die im Vorläufigkeitsvermerk angeführte Rechtsnorm gegen ihren Wortlaut auslegen. Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein E I N S P R U C H ist daher insoweit N I C H T E R F O R D E R L I C H. 
Helefant  07.01.2021, 19:49
@Managmedia

Das ist ziemlich viel. Was davon ist denn unklar?

1strabag  07.01.2021, 10:14

Er hat doch auch einen Vollzeitjob, das Gewerbe ist nur nebenbei.

Und bei einer Nachzahlung von 1300 € sind 300 € vierteljählich für mich nachvollziehbar, sogar ohne Taschenrechner

Babelfish  07.01.2021, 13:31
@1strabag

Das mit der Vollzeit hatte ich überlesen. Aber der Fragestelle schreibt ja ganz klar:

Im Jahr 2019 habe ich nur 6000 Euro Einkünfte gehabt

Dann muss er schon dazu schreiben, wenn dies nur seine zusätzlichen Einnahmen aus dem Gewerbe sind. Dann kommt die Nachzahlung – je nach Steuerklasse – natürlich hin.

Helefant  07.01.2021, 19:47
Der Steuerfreibetrag für 2019 beträgt 9168 Euro

Die hat er sicher mit seiner Arbeitnehmertätigkeit schon erreicht.

Das Finanzamt legt die mögliche Vorauszahlung ja nach deinen eigenen Angaben fest. es soll ja vermieden werden, dass du zu wenig zahlst, und dann im nächsten Jahren nicht in der Lage bist, die fällige Nachzahlung zu leisten.

Zahlst du zu viel, bekommst du das Geld ja zurück, und die Vorauszahlung wird reduziert