Vorauszahlungsbescheid erhalten?

6 Antworten

genau kann dir das nur dein Steuerberater beantworten.

Beim Finanzamt macht sich aber keiner Gedanken, wie er Dir was extra berechnen kann, da arbeitet nur eine Computerprogramm.

Und das geht davon aus, dass du immer gleich viel verdienst, also 2016 wie 2015 und 2017 auch .. Änderungen im Steuersatz, Familienstand, oder bei der Abschreibung von Immos  etc werden natürlich berücksichtigt, wenn zutreffend. 

Wenn du in 2015 also Einkünfte hattest, die Nachzahlungen bewirken (im Gegensatz zu Lohnzahlungen), erwartet man demnach dass du 2016 auch nachzahlen musst, und das kassiert man schon mal vorab, und wartet nicht bis du nach 2ter Mahnung Ende des Jahres die 2016er Erklärung abgibst. Irgendwas muss sich aber geändert haben, wenn die Vorauszahlung für 2016 höher ist als die Nachzahlung 2015 .. aber das kann man nur sagen, wenn man alle Details der Steuererklärung kennt. Und in 2017 4x 184 = 736 wäre ja ziemlich genau die Nachzahlung für 2016 ... 

Tipp bei so kleinen Beträgen (ich gehe mal davon aus, dass nicht der Gesamte Betrag strittig ist) .. lohnt sich kaum ein Widerspruch, für Nachzahlungen zahlt man 6 % Zinsen .. auf der Bank bekomme ich 0,1 - 0,3 ... da ist es mir relativ egal, ob ich ein bisschen zuviel gezahlt habe ... was man wirklich bezahlen muss, sagt ja nur der Steuerbescheid, also man zahlt nicht zuviel, sondern höchsten zu früh .. Wenn die nächste Steuererklärung weniger Nachzahlung ergibt, werden auch automatisch die Vorauszahlungraten nach unten korrigiert.  D.h. statt Einspruch gegen die Vorauszahlung einfach die 2016er Erklärung so bald wie möglich abgeben, dann wird das alles auch angepasst und ggfs gibts eine grosse Rückzahlung. 

Und da die meisten Steuerzahler nicht früh abgeben ... sind die Bearbeitungszeiten auch kürzer, wenn jemand im Februar schon abgibt.

Hallo !

Der Vorauszahlungsbescheid passt sich i.d.R. dem aktuellsten Steuerbescheid bzw. den aktuell erhaltenen Daten an. Ich persönlich finde es ein wenig ungewöhnlich, aber nicht zwingend falsch... es steckt eine gewisse Logik dahinter.

Das kann sein, wenn ein bislang steuerlich zu berücksichtigendes Kind aufgrund seines Alters im Folgejahr nicht mehr als Kind gilt... eine Herabsetzung des Behindertengrades im Folgejahr entschieden wurde ... außergewöhnliche Belastungen nicht mehr so hoch anfielen... man durch Umzug näher an der Arbeit wohnt, sodass die Werbungskosten drastisch gesunken sind... du hast hohe Beitragszahlungen (Basisabsicherung KV) zurück erhalten hast ....etc.

Ich gehe davon aus, das die Vorauszahlung von 745 € auf das Jahr 2016 und die 186 € Quartalsweise für 2017 beruhen.

Nimm dir den Bescheid 2015 zur Hand und vergleiche die Werte mit den Vorauszahlungsbescheid 2016 - 2017. Manchmal ist der Ursprung schnell gefunden, weshalb man plötzlich wesentlich mehr Vorauszahlen muss/sollte.

z.B. Einkommen:

Wenn du in 2016 ein Jahresbrutto von 50.000 € hattest und es fielen 3.000 € Werbungskosten an, entsprechen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (§ 19 EStG) 47.000 €

Das FA hat dein Jahresbrutto gemeldet bekommen und zieht automatisch den Pauschbetrag von 1.000 € ab ... die Einkünfte betragen 49.000 € und bei einem entsprechenden Steuersatz, macht es schon 500 € mehr Steuern aus.

Das war jetzt nur ein Beispiel.... es könnte auch andere Ursachen haben.

Vergleiche beide Bescheide und versuch heraus zu bekommen, was die Ursache ist... dann sollte man die Überlegung anstellen, ob es zutrifft.

Gehen wir zurück zu meinem Beispiel... angenommen, das FA hat nur den Pauschbetrag von 1.000 € berechnet... aber allein deine Fahrtkosten betragen (0,30 €-Entfernungspauschale) 3.000 €, dann kannst du einen Herabsetzungsantrag stellen... dieser sollte auch begründet sein -> z.B. Das bei der Berücksichtigung der abzugsfähigen Werbungskosten nur 1000 €, anstelle von 3000 abgezogen wurden und möchtest daher keine Vorauszahlung leisten.... das FA würde vermutlich einlenken und diese auf 0,00 € herabsetzen.. oder diese entsprechend kürzen.. vielleicht auf 300 € jährlich... aber bei solchen Beträgen verzichten sie i.d.R. auf eine Vorauszahlung.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen

Mfg

MickyFinn

 

 

Der Einspruch gegen den Steuervorauszahlungsbescheid beim Finanzamt

Dass die Kassen des Finanzamtes ständig leer sind, ist ja hinlänglich
bekannt. Nicht allen Steuerpflichtigen ist jedoch bekannt, dass man
auch Einspruch gegen die Steuervorauszahlung erheben kann. Grundsätzlich
werden Steuervorauszahlungen durch das Finanzamt
nur dann erhoben, wenn die zu erwartende Steuereinnahme über 400,- Euro
im Jahr liegt. Hierfür wird vom Finanzamt ein Voraussteuerbescheid zur
Einkommensteuer erstellt, wonach der Steuerpflichtige pro Quartal
mindestens 100,- Euro an Vorauszahlung entrichten muss.

Hi Asik4343,

nachlesen kannst du diese Info unter helpster.de bzw. in dem Link hier:
www.helpster.de/einspruch-gegen-vorauszahlungsbescheid-so-regelt-man-das-mit-dem-finanzamt_17809

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

Das Finanzamt kann von Amts wegen die Vorauszahlungen auch anpassen. Normalerweise müssten die Vorauszahlungen deine Nachzahlung entsprechen.

Wenn du im Jahr 2016 wirklich gleich verdient hast, dann würde ich einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen fertig machen.


In dem Vorauszahlungsbescheid ist sicher auch erläutert, von welchen Zahlen das Finanzamt ausgegangen ist.

Denn jeder Verwaltungsakt, auch ein Vorauszahlungsbescheid, enthält Erläuterungen.