Ich arbeite noch, mein Mann ist Rentner und trotzdem Nachzahlung von Steuern bei vorhandener Steuerklasse 4/4?

3 Antworten

Wenn die Rente gut ausfällt  und je nach Prozentsatz, der besteuert werden muss (abhängig vom Renteneintrittsjahr) wird auf die Rente ja auch Steuer fällig und die wird ja nicht im voraus einbehalten wie beim Lohn. Und Rentner sind ja auch deshalb zur Abgabe verpflichtet. 

Welche Steuerklasse man wählt, ändert an der zu zahlenden Jahressteuer ja eh nichts, nur der Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig ist (monatlich, am Jahresende) verschiebt sich. Man muss halt nur etwas zur Seite legen, wenn man weiß, es gibt eine Nachzahlung. 

Ich denke, eine Einzelveranlagung würde eher die Nachzahlung vergrößern, aber da kann ein einfaches Steuerprogramm oder ein Steuerberater weiter helfen. Ein Programm ermittelt ja automatisch, welche Veranlagung günstiger ist, gemeinsam oder getrennt. 

Der Schlüssel ist daher eher, zu akzeptieren, dass Renten eben versteuert werden und diese eben nachgezahlt werden muss.

Ich verstehe nicht, warum ich bei Steuerklasse 4/4 trotzdem nachzahlen
muss für das Finanzamt...

Weil das zwangsläufig ist bei der Falllage.

wir haben Zusammenveranlagung, ist das vielleicht der Schlüssel ?

Zum Teil ja.

Wäre es besser, wenn wir die Steuerklassen 3/5 nehmen würden ?

Nein.

a) Die Steuerklassen ändern rein gar nichts an der Steuerlast, sondern regeln lediglich die unterjährige Vorauszahlung;

b) da von der Rente keine Steuer vorschüssig einbehalten wird, wird unterjährig zuwenig ESt abgeführt.

Um das zu vermeiden, könnte m.E. nur ggfs. ein Antrag auf vierteljährliche ESt-VZ gestellt werden.

Da von den Rentenbezügen des Mannes keine Steuern einbehalten werden, kommt es zu Nachzahlungen. So etwas wie einen Lohnsteuerabzug, der bei Arbeitslohn vorgenommen wird, gibt es bei der Rente nicht. Darum kommt es durch die Rente zu einer Nachzahlung.