Vor und nacharbeit einzelhandel?

3 Antworten

Es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an.

In meinem steht zB das monatlich bis zu 8 Überstunden unentgeltlich sind. Ich bekommt erst ab der 8 Stunde meine "Nacharbeit" bezahlt.

PatrickK1990 
Fragesteller
 01.08.2017, 11:47

Hallo, diesbezüglich wurde in meinem Vertrag nichts geregelt. Es steht nur folgendes drinnen:" der AN Verpflichtet sich auf Anforderung auch Überstunden zu leisten. Diese müssen innerhalb 12 Monaten ausgeglichen werden". 

FrauJessica  01.08.2017, 11:48
@PatrickK1990

Dann musst du definitiv die längere Arbeitszeiten als Freizeitausgleich nutzen dürfen.

Es gibt arbeitsrechtlich keine "Vor- oder Nacharbeit", es gibt nur Arbeit, und die ist in aller Regel zu bezahlen.

Wenn sie nicht bezahlt wird, ist es deine Freizeit und in deiner Freizeit kann dir niemand Anweisungen geben.

Diese "Nacharbeit" geschieht auf Anweisung des AG (genau so wie die Vorarbeiten) und zählt zur Arbeitszeit die bezahlt oder als Freizeitausgleich gegeben werden muss. Der AN macht dies nicht zum "Privatvergnügen".

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/bezahlte-arbeitszeit/3562652.html