Verfällt ein geplanter FZA durch Mehrarbeit (Teilzeitbeschäftigt) bei Arbeitsunfähigkeit?

2 Antworten

Wenn im Voraus für einen bestimmten Tag Freizeitausgleich zum Abbau von Übersstunden/Mehrarbeit geplant war, bekommt man diesen Tag bei Arbeitsunfähigkeit nicht über die Entgeltfortzahlung bezahlt.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz stellt hier auf das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip ab. Das besagt, ein AN muss bei Krankheit so bezahlt werden, wie er ohne die Krankheit hätte arbeiten müssen und bezahlt worden wäre.

An den geplanten Arbeitstagen wird entsprechend Entgeltfortzahlung geleistet, der geplante Ausgleichstag wird auch gezahlt, aber unter Abzug der "abzufeiernden" Überstunden.

Hexle2 hat Dir ja bereits die richtige Antwort gegeben:

Es gibt, anders als beim Urlaub, keinen Ersatz für durch Erkrankung verlorenen Freizeitausgleich für Über- oder Mehrarbeitsstunden.

Es wird dabei also auch nicht differenziert zwischen "Überstunden" (die bei Überschreitung der individuell vereinbarten Arbeitszeit entstehen) und Mehrarbeitsstunden (die bei Überschreitung der tariflichen oder gesetzlichen Arbeitszeit entstehen).