arbeitgeber zahlt festgehalt

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Wie groß ist denn der Betrieb? Betriebsrat wird es wohl bei diesen Arbeitsbedingungen nicht geben.

Ist im Arbeitsvertrag keine wöchentliche oder monatliche Stundenzahl vereinbart? Die Rechtsprechung sagt, dass z.B. eine Klausel wie: erforderliche Überstunden (Mehrstunden) sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" nicht klar und verständlich und somit unwirksam ist, wenn man nicht erkennen kann, wieviele Überstunden man unentgeltlich leisten muss (BAG 22.2.2012 - 5 AZR 765/10).

Die Arbeitszeiten Deines Freundes sind gesetzeswidrig. Das Arbeitszeitgesetz (§ 3) läßt eine Arbeitszeit von 8 Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden zu. Es darf aber im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.

Die Ruhezeiten sind auch im Arbeitszeitgesetz (§ 5) festgehalten. Die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen den Arbeitszeiten kann nur in Ausnahmefällen etwas verkürzt werden. Das kannst Du aber im entsprechenden § selbst nachlesen.

Wenn sich Dein Freund nicht traut, selbst etwas zu unternehmen und den AG auf die Gesetzesübertretungen aufmerksam zu machen, kann er auch mal das Gewerbeaufsichtsamt anrufen. Der Chef erfährt das nicht und bekommt Besuch der ihm bestimmt nicht gefällt. Da werden auch die Arbeitszeiten der MA angeschaut und ich gehe mal davon aus, dass sich spätestens dann etwas ändert.

Danke für's Sternchen

Gibt es nicht gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten? Ich kann gar nicht glauben, dass er bis 22.00 Uhr arbeitet und dann um 04.00 Uhr in der Früh wieder anfängt.

es ist aber so , die ruhezeiten werden nicht eingehalten . manchmal hat er zwischen den diensten nur 4 stunden ruhe er arbeitet tgl. über 14 stunden

Hallo, wie bereits erwähnt steht sehr viel im Arbeitsvertrag des Freundes. Dies ist grundsätzlich erst einmal die wichtigste Regelung. Auf die kann sich der ArbG berufen.

Ob dieser Arbeitsvertrag aber den rechlichen (gesetzlichen) Ansprüchen genügt, das kann ein ganz anderer Fall sein.

Schau einfach mal hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ und vergleiche diese Regelungen mit dem Arbeitsvertrag. Gesetzliche Regelungen sind Mindestanforderungen. Von diesen kann NUR zum Vorteil des ArbN abgewichen werden. Oft hilft hierbei auch ein Tarifvertrag (Gewerkschaft) oder eine mit dem Betriebsrat abgestimmte Betriebsvereinbarung. Dann geht diese vor.

Sehr gut Chef !!!

@BEAFEE

CHEF??? Sei froh dass nicht - trotzdem danke ich der BEAFEE.

Für ein vereinbartes Festgehalt muss auch eine dafür zu erbringende Leistung festgelegt sein. D. h., der Vertrag muss eine Wochenarbeitszeit/Monatsarbeitszeit regeln. Es gibt die Möglichkeit einer weiterführenden Vereinbarung, dass im Gehalt eine gewisse Anzahl von Überstunden enthalten sein sollen. Aber auch diese Stunden müssen fest mit einer Höchstgrenze definiert sein. Andernfalls ist das unzulässig. (z. B. die Formulierung, dass sämtliche Mehrarbeitsstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen)

Das kommt auf den Arbeitsvertrag an..........

Wenn da was von Mehrarbeit ohne Vergütung steht.......vllt. wäre da mal ein Gespräch mit dem Arbeitgeber sinnvoll

der vertrag sagt aus , das mehrstunden und samstagsarbeit sowie auch nachtarbeit nicht zusätzlich entlohnt werden . aber es kann doch nicht sein , das mein freund von 6.00- 22.00 arbeitet und dann nachts wieder um 4.00 erneut mit der arbeit beginnen muß

es muß doch ein stundenlimit geben oder nicht ??

@maaja2013

Scheinbar hat der AG Deinen Freund mit diesem Vertag richtig über den Tisch gezogen......da hilft nur ein persönliches Gespräch oder die Konsequenzen ziehen........

@BEAFEE

da hilft nur ein persönliches Gespräch oder die Konsequenzen ziehen

Nein, da hilft die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen - siehe Antwort von Hexle2 und ralosaviv!

Das hat auch ncihts mit "über den Tisch gezogen" werden zu tun!

@Familiengerd

Ich würde es mir jedenfalls sooooo nicht bieten lassen.............

da muss nix von allem stehen.er bekommt festgehalt.das sagt schon alles aus.natürlich ist es aber gegen das ArbZG was mit 1 jahr knast oder geldstrafe für den chef enden kann.