Von Mitschüler verbrannt worden!

13 Antworten

Du kiannst froh sein, wenn der andere kein Schmerzensgeld verlangt. Nein, du kannst nix verlangen. Der andere Schüler hat hinten keine Augen und er muß nicht damit rechnen, daß du mit kochend heißem Tee in der Klasse rumläufst, das ist ja nicht das übliche. Du hättest vorsichtiger sein müssen.

FK0512 
Fragesteller
 18.02.2015, 12:23

Bitteee???
Ich hatte ca 2 Meter Abstand gehalten und ihn gebeten mir Platz zu mache. Das er sich dreht wie sonst was, damit hatte ich jedoch nicht gerechnet.

Bitterkraut  18.02.2015, 12:25
@FK0512

hat der 2m lange Arme oder wie hat er dir die Tasse dann aus der Hand geschlagen? Wie auch immer, du wirst kein Schmerzensgeld bekommen.

kim294  18.02.2015, 16:03
@FK0512

Wenn mir von hinten jemand zuruft, dass ich Platz machen soll, drehe ich mich vermutlich auch erst einmal um. Das ist eine normale Reaktion.

Hoi.

Einen Anspruch auf Schadensersatz kannst du schon deshalb nicht geltend machen, weil der Unfall nicht vorsätzlich geschah:

§ 106 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer Personen

(1) In den in § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 genannten Unternehmen gelten die §§ 104 und 105 entsprechend für die Ersatzpflicht

  1. der in § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 genannten Versicherten untereinander,

§ 2 SGB VII Versicherung kraft Gesetzes

(1) Kraft Gesetzes sind versichert

  1. a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches,

b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,

§ 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben.

Der ganze Gesetzeskram bedeutet, das sich auch Schüler untereinander nur selten mit Schmerzensgeldklagen beharken können - nur bei Vorsatz und auf den Wegen.

So wie Du den Schadenshergang beschreibst, sehe ich kein Verschulden beim Verursacher. Deshalb rechne ich dir wenige Erfolgschancen aus.

Er musste nicht damit rechnen dass Du hinter ihm mit einer Heißen Tasse Tee stehst.

Zum weiteren Vorgehen:

Du solltest den Unfall der Schulleitung melden

Sofern eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde (frag am besten deine Eltern), sollte auch dort der Schaden angezeigt werden. (Stichwort: kosmetische Operationen)

Bitterkraut  18.02.2015, 16:34
Stichwort: kosmetische Operationen

wegen ner Brandblase?

wieBITTEwasHAe  18.02.2015, 16:49
@Bitterkraut

Genau.

Eine Brandlase hinterlässt normalerweise hässliche Narben.

Durch die private Unfallversicherung hat man die Möglichkeit diese Narben kostenübernehmend entfernen zulassen. (sofern medizinisch möglich)

Mach dich nicht lächerlich. Was rennst du auch mit so was durch die Gegend? Das war ein Unfall, der durch deine Leichtsinnigkeit entstanden ist. Sei froh, dass dem Anderen nichts passiert ist, sonst könnte der nach Schmerzensgeld fragen. Melde den Unfall in der Schule, dann kümmert sich die gesetzliche Unfallversicherung drum. Vielleicht bekommst du ja dann eine Unfallrente.

Lokicorax  18.02.2015, 21:35

Hoi.

Ist es hier am Stammtisch schön gemütlich oder kommt da noch was mit Substanz?

Auch dein Vorwurf jetzt sei er Schuld, war unnötig. Sollten wir Erwachsene nicht als Vorbild vorangehen und ihn sachlich aufklären, anstatt ihn anzugreifen?

Ciao Loki

Er stand mit dem Rücken zu Dir, also hat er Dich ja wohl kaum sehen können. Wenn man mit heißen Getränken durch die Gegend läuft, sollte man selber Vorsicht walten lassen.