Schmerzensgeld nach Ohrfeige von fremder Person?
Heute wollte ich bei der Bank Geld abheben und habe hinter einem älteren Herr gewartet der wurde jedoch agressiv und hat gesagt ich soll weg von ihm und nicht glotzen was ich garnicht getan habe ich bin zur seite an den automat neben ihn um zu warten er aber akzeptiert es nicht schreit mich an und sagt ich soll komplett auf die andere seite damit war uch natürlich nicht einverstanden ich bin schon zur seite und habe eh nicht geguckt. Er ist darauf auf mich zu gekommen meinte ich sag das jz dem personal und hat mir dabei eine Ohrfeige gegeben ( Er ca 60 Ich 15) ich habe ihn weder beleidigt noch zurück geschlagen. Was kann ich da jetzt tun ich habe auch Zeugen Parat. Kann ich z.B auch Schmerzensgeld verlangen?
3 Antworten
ich soll weg von ihm und nicht glotzen
Da geht man einen Schritt zurück
Schmerzensgeld nach Ohrfeige
50 Euro mehr wird das kaum
Ich würde eine Strafanzeige erstatten, wenn du den Namen kennst. Erst wenn der verurteilt würde würde ich Schmerzengeld verlangen.
Aber Rentner sind selten reich
Polizei Anzeige !
Schmerzensgeld ist zivilrechtlich einzuklagen - die Kosten hierfür (Anwalt ect.) sind vorzulegen. Mit 15 bist du eingeschränkt geschäftsfähig, Mom und Dad müssen den Anwalt beauftragen.
Die Aussicht auf Erfolg hängt von den gegebenen Umständen ab und auch davon ob der "Täter" überhaupt zahlungsfähig ist.
Nimm die Zeugen und geh zur Polizei.
Er soll daraus lernen, sowas kann er nicht einfach so machen. Vielleicht macht er sowas ja öfter. Ich bin sogar 2 schritte zur seite und blieb sachlich