Muss mein Sohn (16) Schmerzensgeld zahlen?

15 Antworten

Die 750€ ohne Gerichtsverhandlung werden bestimmt noch billiger sein, als das, was nach einer Gerichtsverhandlung rauskommen könnte.

Abgesehen davon, glaube ich eher, dass das hier ein Fake ist! Lustiges Video - sollte wohl noch ne Entschuldigung für die Körperverletzung sein?

Arbeiter 
Fragesteller
 04.06.2012, 15:27

Nein, keine Entschuldigung - Die Jungs haben es so kommentiert als gefragt wurde was sie sich dabei gedacht haben.

Und wenn Du das für nen Fake hältst, hättest Du nicht Antworten brauchen!

Danke trotzdem

er wird auch mit Gerichtsverhandlung zahlen müßen!!! Nur das dann noch die kosten für das Gericht von euch zu tragen sind.

Wenn dein Sohn es nicht zahlen kann, dann zahlen die Eltern für diesen brutalen Sohn. So einfach ist das. Ansonsten geht dein Sohn arbeiten (Sozialstunden etc.).

Man prügelt nicht drauflos, nur weil man ein lustiges Video darüber drehen will, wie krank ist das denn?

Dein Sohn gehört in eine Therapie. Und wenn du es auf eine Gerichtsverhandlung kommen lassen willst, bitte schön. Das kann noch teurer werden!

flirtheaven  04.06.2012, 13:34

die eltern können zahlen, sie müssen aber nicht. der sohn ist allein dafür verantwortlich.

rhapsodyinblue  04.06.2012, 13:35
@flirtheaven

Schreibe ich doch....Sozialstunden etc.

flirtheaven  04.06.2012, 13:38
@rhapsodyinblue

aber du schreibst, dass die eltern zahlen müssten, das stimmt nicht. sozialstunden haben nichts mit dem schmerzensgeld zu tun

Sajar88  04.06.2012, 13:43
@flirtheaven

und sozialstunden haben nichts mit schmerzensgeld zu tun... ihr solltet euch erstmal informieren ^^.. sozialstunden und geldstrafen richten sich nach dem BGB und StPO und schmerzensgeld richten sich nach dem zivilrechtlichen verfahren dh. BGB und ZPO.. man kann in solcher hinsicht immer zweimal verklagt werden.. einmal

Strafrechtlich..... (Staat)

und

Zivilrechtlich (Privatpersonen sowie du und ich, die Schadensersatz geltend machen wollen)

Für alle die das immer noch nicht begreifen..:

§ 823 Schadensersatzpflicht.

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein

flirtheaven  04.06.2012, 13:45
@Sajar88

meine rede...

Sajar88  04.06.2012, 13:50
@flirtheaven

Ist halt schwieriger Stoff Flirtheaven ;)

flirtheaven  04.06.2012, 13:58
@Sajar88

so schwer auch nicht, wenn man sich mal damit befasst hat.

Sajar88  04.06.2012, 14:07
@flirtheaven

stimmt... aber hauptsache aufregen ^^ wie doof solche ideen sind :D:D

Arbeiter 
Fragesteller
 04.06.2012, 15:54

Ich denke jetzt wird es etwas übertrieben, sorry aber macht euch bitte kein Bild über meinen Sohn wenn ihr ihn nicht kennt und ich möchte jetzt nicht auf jedes Detail eingehen wie es dazu gekommen ist.

Er ist sicher kein Schläger, er hat was dummes gemacht und dafür wird er sicher auch grade stehen.

Ich würde mal mit den Eltern des anderen Kindes reden.. Körperverletzung ist Körperverletzung und kann Angezeigt werden

Ichgegenmich  04.06.2012, 13:32

Es eure ja angezeigt. Die Polizei MUSS die Ermittlungen durch führen.

ja, das muss er bezahlen. wenn er noch kein geld hat, erhöht sich der betrag jedes jahr, bis er zahlen kann. er kann froh sein, dass der junge keine bleibenden schäden davontrug. und er muss mit einem verfahren wegen körperverletzung rechnen.

Arbeiter 
Fragesteller
 04.06.2012, 14:01

Das Verfahren läuft, wir waren auch schon bei der Polizei zur Aussage.