Von Mitmieterin absichtlich ausgesperrt. Ist das strafbar?

4 Antworten

Die Nachbarin hat für die Sicherheit der Hausgemeinschaft gesorgt. Woher sollte sie wissen, dass du ohne Schlüssel unterwegs bist?

Kurz: sie hat sich nicht strafbar gemacht.

Ich glaube, Du würdest Dich mit einer Anzeige wegen Nötigung lächerlich machen. Dad Verfahten würde sehr sehr wahrscheinlich eingestellt werden.

Ich sehe hier keine Nötigung. Es müsste auch bewiesen werden, dass die Nachbarin das mit Absicht gemacht hat bzw. ob sie Dich wirklich gesehen hat.

Du kannst es versuchen- nur wie willst du beweisen, daß sie dich definitiv gesehen hat. Manchmal ist man in Gedanken.

Wenn du dir Streß machen willst, da zu.

Einfache Lösung: Beim Rauchen den Schlüssel vorher abziehen, in der Hanbd behalten und nach dem Rauchen wieder einstecken und von innen abschließen.

Von Experte tinalisatina bestätigt

nicht rein können - keine Nötigung

nicht raus können = Nötigung

Lösung: Schlüssel mitnehmen

Still  28.08.2021, 15:54

Nicht nach draußen können, wenn die Waschküche doch ins Treppenhaus führt? Die FS ist ja nicht gefangen, sondern lediglich vom optimalen Weg zum Garten abgeschnitten.