12 Antworten

Das ist schwierig. Einerseits ist Notwehr erlaubt und auch sinnvoll und ein Tritt zwischen die Beine kann eine äußerst effiziente Notwehr darstellen. Allerdings ist ein Tritt in die Weichteile gefährlich, kann heftige Verletzungen und im allerschlimmsten Fall sogar eine Einschränkung der Zeugungsfähigkeit nach sich ziehen, ganz zu schweigen von den seelischen Folgen. Wenn so etwas explizit erlaubt oder auch nur geduldet wird, besteht die Gefahr des Missbrauchs dieser Erlaubnis. Beispielsweise könnten Mädchen schon mit einem Tritt in die Weichteile reagieren, wenn sie von einem Jungen an den Haaren gezogen werden - und das wäre ein Beispiel für einen Fall, in dem ich das unverhältnismäßig fände.

Ich halte von so einer Erlaubnis nichts. Man kann im Unterricht offen ansprechen, dass auch das unter Notwehr fallen kann und insofern rechtlich im Rahmen ist, aber der Fokus sollte doch auf Konfliktbewältigungsstrategien gerichtet werden, die keine Gewalt beinhalten oder zumindest keine bleibenden Schäden hinterlassen. Jeder, der schon einmal von einem wütenden Mädchen gekniffen wurde, dürfte wissen, wie weh das tun kann. Auch die altbekannte Backpfeife wäre ein Weg, um gewalttätig Notwehr auszuüben, ohne dabei den Agressor direkt nachhaltig zu schädigen.

Meiner Meinung nach sollte man also in erster Linie klar machen, dass Gewalt der allerletzte Weg ist, um sich zu wehren. Die Situation verlassen, Hilfe rufen oder schlichtes Ausweichen sind energiearme und äußerst effiziente Mittel, um Gewalt zu entgehen. Wenn es ohne Gewalt nicht funktioniert, sich der Aggression zu entziehen, ist Notwehr angebracht. Aber bitte nicht mit einem Tritt in die Weichteile. 

Ausnahmen wären für mich konkrete versuchte Vergewaltigung, bewaffnete Angriffe und Angriffe von einer Gruppe gegen eine Einzelperson. Alles Andere kann man anders lösen.

Wenn es darum geht, dass sich Mädchen bei Bedrängnis wehren sollen bzw. dürfen, dann wäre in einigen Fällen u. a. auch dieses Mittel erlaubt.

Aber nicht jede Geschichte, die hier zum Besten gegeben wird, ist auch glaubwürdig - und nicht jede Lehrerin, die sich mit derartigen Geschichten als solche ausgibt, ist auch tatsächlich eine.

Und im umgekehrten Fall, was bitte dann? Was macht ein Junge bei Uebergriffen durch Maedchen?

Notwehr ist per Gesetz abgesichert! Da kann eine Lehrerin nichts "erlauben" oder "verbieten".

Sollte "grundlos" zugetreten werden, ist es Körperverletzung und damit strafbar.

Ich finde es einfach nur dämlich, dass in der Frage so getan wird, als wären sexuelle Übergriffe in dem Alter an der Tagesordnung. Wenn sich die betreffenden Schüler/innen einig sind, dass sie sich ein Zimmer teilen können, wird das ohne größere Probleme funktionieren...

Die Frage die dort gestellt wird ist sowieso bescheuert. Keine Lehrerin/Lehrer oder allgemein Schule darf ihre Schüler in einem Raum übernachten lassen. Das ist per Gesetzgebung schon verboten.

Das mit dem Tritt ist nur bei Notwehr gerechtfertigt. Alles andere wäre Körperverletzung.

In der Schweiz ist dies nicht verboten!

@Steerutschi

Achso, dann kann ich dazu nicht wirklich was aussagen.

@cruscher

Ob die Fragestellerin aus der Schweiz kommt, weiss ich auch nicht. Aber bei uns in der Schule sind wir seit einem Schulzusammenschluss leider dazu gezwungen im Skilager, gemischte Zimmer zu machen...

@Steerutschi

Naja ich Persönlich hätte da ja nichts gegen :3 Wir selber haben halt nur 3 hübsche Mädchen in der Klasse xD

also korrekt ist es nicht, aber bei was hatte ich schon früher in der schule die einstellung: gleichberechtigung für alle!

wenn ein mädchen einem jungen an die "glocken" geht, dann ist sie in dem moment nicht mehr als mädchen, sondern als "kampfpartner" anzusehen und darf ebenso mit allen fiesen tricks bekämpft werden. "frauen schlägt man nicht" gilt dann nicht mehr.

und der direktor hatte mir nach einer heftigen auseinandersetzung mit einer mitschülerin auch recht gegeben. sie hat mir in die eier getreten, ich hab sie (nachdem ich mich wieder berappelt hatte) zusammen geschlagen


ich hab sie (nachdem ich mich wieder berappelt hatte) zusammen geschlagen

Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung

Dein Rektor hätte eine Anzeige erstatten müssen, von Amts wegen.

@hauseltr

Eigentlich hätte der Rektor beide anzeigen müssen. Beide haben vorsätzliche Körperverletzung begangen! Sofern es wirklich nur eine Auseinandersetzung war.