Vollstreckungsklausel für Titel nachträglich beim Gericht beantragen?

1 Antwort

Für einen Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gibt es keine Fristen. Du kannst die Ausfertigung noch Jahre später beantragen.

Du schreibst ganz einfach an das Gericht, von dem du das Anerkenntnisurteil hast (Aktenzeichen auf dem Titel angeben) und beantragst die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsvermerk (gib es wenn möglich genauso an).
Gibt deine Anschrift mit an, die vollstreckbare Ausfertigung wird dir per Post zugeschickt.

Wenn es die erste vollstreckbare Ausfertigung dieses Urteils ist, fallen auch keine Kosten an.