Rechtsmaessiger Titel Original verloren ?

1 Antwort

Hi solirahodonin,

ein Titel hat laut § 197 BGB eine Dreißigjährige Verjährungsfrist. Wird der Gläubiger ne Zweitschrift bekommen, so kann er vollstrecken lassen.
Wenn Du schreibst, eine anderslautende Vereinbarung wäre Dir verloren gegangen, biste (leider) in der Pflicht, den Titel zu bedienen.