Kann sich ein Gläubiger in einem Zwangsvollstreckungsverfahren aussuchen, was er pfändet, oder muss er eine bestimmte Reihenfolge einhalten?

14 Antworten

Hallo KarstenF,

ob ein Gläubiger eine Forderungspfändung oder eine Sachpfändung bewirken möchte oder beides, kann er selber entscheiden. Hierzu verwendet er das Auftragsformular und kreuzt an, was er denn gerne haben möchte (§§ 1,5 GVFV).

Im Falle einer Forderungspfändung (§ 829 ZPO) kann sich der Gläubiger aussuchen, bei welchen Drittschuldnern gepfändet werden soll.

Hat der Gläubiger auch eine Sachpfändung (§808 ZPO) beantragt, so wird diese parallel zur Forderungspfändung durchgeführt. Eine Reihenfolge in der Abarbeitung von Volltreckungs- bzw. Pfändungsmaßnahmen gibt es nicht.

Wichtig ist es zu wissen, dass die Forderungspfändung vom Vollstreckungsgericht ausgebracht wird und der Gerichtsvollzieher lediglich den Pfändungsbeschluss an den Drittschuldner zustellt, während die Sachpfändung komplett vom Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Beides kann, wie bereits gesagt, ohne Einhaltung einer Reihenfolge erledigt werden.

Beste Grüße

itasca

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, da bist Du vollkommen frei. Wo Du meinst, was den größten Erfolg bringen könnte, kannst Du frei auswählen und bestimmen. Keine Reihenfolge.

Vollstreckung ins bewegliche Vermögen nur wenn Du ganz konkrete Kenntnisse hast, ansonsten eher Kontenpfändung oder Pfändung der Mietkaution, falls er zur Miete wohntund Du den Vermieter namentlich kennst oder ausfindig machen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt keine rechtliche festgelegte Reihenfolge. Von dem her: freie Auswahl. Der Einfachheithalber wird er zuerst ans Bargeld gehen bzw. an werthaltigeres

Man pfändet alles gleichzeitig. Da die Kontopfändung schneller geht und billiger ist erst mal das Konto, dann das Gehalt beim AG.......... Mietkaution kann man auch pfänden.....auch wenns dauern kann

Hey Du.

Erstmal kommt es sicherlich auf den Umstand, den Gegenstandswert an sich an.

Läuft das Mahnverfahren erst über Inkasso über gewisse Zeit, werden natürlich die Kosten erstmal ordentlich in die Höhe geschossen, um Dir nahezulegen, daß Du wohl doch besser zahlen solltest, bevor es zusätzlich teuer wird. Nach Ablauf der Fristen folgt zumeist gerichtlicher Mahnbescheid, inkl. Grundforderung, Mahngebühren, Gebühren und Zinsen. Beim Mahnbescheid ist noch Widerspruch möglich einzulegen.

Wenn der Vollstreckungsbescheid - zwischen 2 und 4 Wochen nach Mahnbescheid - kommt, ist die Forderung festgesetzt. Inkl. allen bisherigen angefallenen Kosten plus nun folglicher Verzinsung etc. usw. Also damit gemeint, daß es nun nix mehr bringt, den Gläubiger mit dem ursprünglichen Forderungsbetrag zu bedienen. Das darf dann auch nicht mehr, weil sich die Instanz geändert hat.

Im Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid - gelbe Briefe, sprich förmliche Zustellung - ist ein Rechtsvertreter vermerkt. Mit diesem kann man sich immer noch in Verbindung setzen, um eine rechtsverbindliche Teilzahlungsvereinbarung abzuschließen, um Pfändung zu vermeiden. Ist möglich, aber es gibt auch leider Ablehnungen und es wird sprichwörtlich mit dem Hammer draufgepocht - man hätte sich ja früher schon mal melden können.

Wenn eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde, findet keine Pfändung statt. Die RZV/ TZV ist aber echt dann die letzte Möglichkeit. Hierbei sind alle entstandenen Kosten und entstehende Zinsen etc. einbezogen, abzuzahlen.

Kommunikation mit betreffender Stelle, Rechtsanwalt oder so, ist Dir mehr als nur dienlich, wenn aus driftigem Grund Du mal eine Rate um paar Tage zu spät zahlst, wegen anderen, neuen Problemen usw. Hier bist Du in der Pflicht!! Ansonsten ist die Forderung im Gesamten sofort fällig. Da diskutiert oder fragt dann auch Niemand mehr.

Sollte deinerseits absolut gar keine Reaktion aufkeimen und Du es laufen lassen, wird zumeist die Kontopfändung als Allererstes in Erwägung gezogen. Normalerweise bekommst Du aber hier immer noch eine Möglichkeit, Dich mit dem beauftragten Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen.

Wie ich oben schon schrieb, die Situationen können völlig unterschiedlich sein, wie die Forderung inkl. aller Kosten eingezogen wird.

Hast Du kein P-Konto, ist plötzlich alles weg, was auf dem Konto drauf ist. Du hast da auch keine Handhabe, keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun. Unter Umständen (meistens) kündigt sogar die Bank Dir fristlos dein Konto, wenn es kein P-Konto ist.

Sollte durch die Kontopfändung die nun insgesamt angelaufene Schuld beglichen sein - meinetwegen noch 5 Euro Restguthaben - wird dein Konto wieder freigeschaltet. (Insofern die Bank nicht das Konto kündigt. P-Konto wird nicht gekündigt - sonst würde es nicht Pfändungsschutzkonto heißen.)

Sollte kein Guthaben auf deinem Konto verfügbar sein, bekommst Du vom Gerichtsvollzieher (GV/ OGV) Post, um Dich mit ihm in Verbindung zu setzen. Dein Konto bleibt allerdings ab da gepfändet.

Unterlässt Du diese Terminaufforderung und Vorsprache beim GV/ OGV, kommt Dieser zu Dir. Manche schicken einen Termin per Post - kommt man dem nicht nach und ist nicht da, steht der unangekündigt vor der Tür. Mehrfach.

Grundsätzlich ist es immer klüger und auch gesünder, selbst mal paar Schritte in Richtung Klärung oder Aufklärung zu tun. Also dem verhassten GV/ OGV entgegenzukommen. Denn die laufenden Kosten und Zinsen steigen weiter bis ins Unermessliche.

Da kann aus einer Forderung von €500 mal ganz fix - je nach Zeitverlauf und Aufwand €2500 werden. Und dann wird es zahlenmäßig immer unüberschaubarer, bzw. unmöglicher die Schuld zu begleichen.

GV oder OGV können auch schon vor einem gerichtlichen Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid in Erscheinung treten.

Egal wie, GV oder OGV wird Dich dazu auffordern, eine eidesstattliche Erklärung/ Versicherung abzugeben. Diese beinhaltet, nach zuerst Gespräch bestenfalls mit Vorlage aller relevanten Unterlagen, daß Du an Eides statt erklärst nichts zu haben. Dieser Titel allein läuft über 30 Jahre. Eine exakte, detailierte Aufschlüsselung von Allem, was Du hast bis ins kleinste Detail, wird erwartet. Das wird auch schrittweise überprüft.

Die Kontopfändung - wenn kein P-Konto - einmal ausgelöst, bleibt dauerhaft bestehen. Bis zur vollständigen Begleichung der Schuld. Hierbei ist auch zu bedenken - die behördlichen Schreibkrammühlen mahlen langsam - bis das Konto trotz Schuldbegleichung irgendwie wieder freigeschaltet wird, kann auch dauern. Also nur zu deinem Nachteil alles.

Sollte GV/ OGV von Dir keine ordentliche Erklärung/ Auskunft bekommen, wird dein persönlicher Wert - Haushalt/ Fahrzeug(e)/ Technik/ Hobby usw. womöglich - vollständig zerlegt. Hier wird oftmals vorausgesetzt, daß Du deine Werte selbst angibst. Machst Du das nicht wird gesucht und überprüft.

Dazu zählen neben Überprüfung aller möglichen weiteren Bankverbindungen mit folglicher Pfändung oder Stilllegung, regulär Parkkralle an Fahrzeugen, Überprüfung von Nebenadressen. Dies muss alles, soweit mir bekannt ist, richterlich angeordnet und genehmigt sein. Wie, Wann, Was genau spielt aber keine Rolle, weil lediglich die Kosten für Dich immer höher steigen.

Du selbst bist am Ende in der Pflicht. In der Zahlungspflicht.

Ich wiederhole mich zum 3. Mal - Es kommt auf den Grundsachverhalt an, also die Forderung an sich! Ist der Gläubiger eine Behörde, eine Versicherung, ein Arbeitnehmer, ein Händler, ein Online-Händler, eine ausländische Person, eine Bank, ein Vermieter oder oder oder oder.

Da gelten jeweils andere Bestimmungen. Alle/ Alles hat seine bestimmte Vorgehensweise und Gesetzmäßigkeit.

In deiner Frage vermute ich eine Form von Besorgnis. Aber es ist eine Vermutung.

Wegen einer Schuld von beispielsweise € 500 seine gesamte Existenz zu ruinieren, ist allerdings.......

Meistens warten die drauf, daß man sich selber mal zuckt. Dann wird der Ablauf etwas einfacher. Ansonsten steigt nur dein Druck in Dir immer weiter.

So.

War jetzt bissl viel wieder, denk ich. Hoffe, hab grob nix vergessen oder mich irgendwo vertan/ verschrieben.

Kritik/ Fragen/ Meinungen etc. - sehr gern.

LG ChloeSLaurent

Es ist ja nicht alles verkehrt, was du da schreibst. Nur geht vieles ziemlich weit an der Frage des TE vorbei irgendwie.

Der TE schreibt ja, dass es bereits einen Titel gibt. Deine Ausfphrung, was warum und wieso vorher läuft oder wie man noch etwas vermeiden kann, ist daher irgendwie sinnfrei.

Hast Du kein P-Konto, ist plötzlich alles weg, was auf dem Konto drauf ist.

Leider falsch. Eine Umwandlung ist bis zu 4 Wochen rückwirkend möglich.

Unter Umständen (meistens) kündigt sogar die Bank Dir fristlos dein Konto, wenn es kein P-Konto ist.

Ja, es ist richtig, dass Banken oftmals solche Kunden als Kunden zweiter Klasse behandeln. Aber man kann die Künddigung durchaus anfechten. Stichwort "Basiskonto".

Du solltest auch die Kündigung eines Dispos nicht mit einer endgültigen Kontokündigung verwechseln. Die endgültige Kontokündigung findet dann doch eher selten statt, eben weil sie angreifbar ist.

Sollte kein Guthaben auf deinem Konto verfügbar sein, bekommst Du vom Gerichtsvollzieher (GV/ OGV) Post, um Dich mit ihm in Verbindung zu setzen.

Das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun. Post vom GV gibt es nur, wenn der Gläubiger ihn mit einer entsprechenden Maßnahme beauftragt. Von selbst macht der GV gar nichts.

Unterlässt Du diese Terminaufforderung und Vorsprache beim GV/ OGV, kommt Dieser zu Dir.

Obacht: Versäumt man einen Termin zur Vermögensauskunft, kommt der nicht nochmal vorbei. Dann gibt es (sofern beauftragt) einen Haftbefehl.

GV oder OGV können auch schon vor einem gerichtlichen Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid in Erscheinung treten.

Nö. Können sie nicht. Zwar gibt es das eine Szenario, dass sie als Postbote zweckentfremdet werden.D as hat aber mit all dem und insbesondere Pfändungen exakt nichts zu tun.

Diese beinhaltet, nach zuerst Gespräch bestenfalls mit Vorlage aller relevanten Unterlagen, daß Du an Eides statt erklärst nichts zu haben.

Das ist ebenfalls völlig falsch. Die Vermögensauskunft ist genau das: Eine Aufstellung des Vermögens und der Einkünfte. Dass man "nichts hat" ist zwar oft so, weil die, die etwas haben, meist vorher bezahlen. Aber vom Wesen her kann man auch eine Vermögensauskunft abgeben, wenn man etwas hat. Alleine weil man sich beispielsweise weigert, zu bezahlen.

Dieser Titel allein läuft über 30 Jahre

Die vermögensauskunft ist kein Titel. Und die läuft auch nicht 30 Jahre. Sie hat derzeit eine Halbwertszeit von 2 Jahren.

Das wird auch schrittweise überprüft.

Von wem? Vom GV? Ähhhm. Nö.

Hierbei ist auch zu bedenken - die behördlichen Schreibkrammühlen mahlen langsam - bis das Konto trotz Schuldbegleichung irgendwie wieder freigeschaltet wird, kann auch dauern.

Da sind keine Behörden involviert.

Machst Du das nicht wird gesucht und überprüft.

Von wem? Vom GV? Der spielt Detektiv? Nö. Du vermengst hier viele in Ansätzen richtige Dinge (GV kann Informationen zu Konten beispielsweise einholen) mit der Behauptung, dass der GV regelrecvht Detektiv spielt.

Ist der Gläubiger eine Behörde, eine Versicherung, ein Arbeitnehmer, ein Händler, ein Online-Händler, eine ausländische Person, eine Bank, ein Vermieter oder oder oder oder.

Nö. Nicht so wirklich. Zwar können "Behörden" abkürzen, was die Titel angeht und Formalien sind leicht anders. Im Grundprinzip aber sind sie am Ende bei den Pfändungen alle gleichgestellt.

@mepeisen

Hallo "mepeisen"

Vielen Dank an dieser Stelle, daß Du meine Antwort so zerlegt hast. Also wirklich jetzt ehrliches Danke! Ansonsten würde ich ja schließlich nicht freiwillig unter meinen Antworten drunter "Kritik/ Fragen/ Meinungen" schreiben.

Sowas ist wichtig - solche Korrekturen. Ich hab das aus Erfahrungswerten geschrieben, wie mir passiert ist. Bedeutet konkret, daß ich dies so erlebt habe und durchleben durfte. Allerdings ist dies etwas über 10 Jahre her - die Gesetzmäßigkeiten haben sich vielleicht (viel) geändert/ verändert, aber zumindest wenigstens etwas verschoben seitdem. Oder komplett geändert?

Keine Ahnung. Ich selbst hab ein übles Insolvenzverfahren hinter mir. Regelinsolvenz. Alle aus meiner Umgebung haben immer nur Party gebrüllt und mir gehts doch gut damit - Kann ja nix mehr passieren! Glücklicherweise bin ich immer vorsichtig und aufmerksam geblieben. Ich habs erfolgreich hinter mir - diese 6 Jahre waren aber die Hölle nach der Hölle.

Ich lasse mir gern den Vorwurf gefallen, wenn meine Antwort aufgrund eigener gemachten/ erlebten Erfahrung von vor einem reichlichen Jahrzehnt nicht angebracht ist oder war, weil womöglich Zeitüberschreitung oder eben strikt aktuell veränderter Gesetzmäßigkeiten seit meinem Erleben.

Bin selbst auch über jede, neue, aktuelle Information, zur womöglichen Weiterleitung an Betroffene - Fragesteller hier bei GuteFrage - mehr als nur dankbar!

Aber aufgrund meiner brachialen Übervorsicht und evtl.unfreiwillig entwickelten paranoiden Aufmerksamkeit, zeigte ich wohl ein extremes Maß an Ausführung innerhalb meiner Antwort auf.

Wenn ich hier über das Ziel drüber hinaus war, tut mir das sehr leid. Spontan auf die Frage geantwortet - nach eigens vorhandenem Wissen und schon auch mit Gewissen.

In diesem Sinne........

LG ChloeSLaurent

@ChloeSLaurent

Insolvenzverfahren sind noch einmal etwas anderes. In der Tat braucht man da als Gläubiger beispielsweise keinen Mahnbescheid. Alleine eine zur Tabelle angemeldete Forderung gilt als Titel bzw. kann man aus der Insolvenztabelle heraus pfänden lassen, beispielsweise wenn anschließend die RSB ausbleibt.

Es ist immer eine schmale Gradwanderung, wo man anfängt bei einer Antwort. Klar, der TE hat eine sehr konkrete Frage gestellt, aber womöglich hat er größere Schuldenprobleme und somit sind deine Antworten "drumherum" dann vielleicht auch wertvoll. Hätte daher auch nicht viel gesagt, wenn die Sachinfos ansonsten gestimmt hätten.

So viel hat sich nicht geändert seit dem. Die Begrifflichkeiten etwas (Früher Eidesstattliche Versicherung, heute Vermögensauskunft).

Ich freue mich ansonsten eher, wenn man aus eigenen Erfahrungen heraus gerne helfen möchte. Das ist immer willkommen, zumal hier bei GF ein paar Accounts herumlaufen, wo Leute absichtlich Falschinfos verbreiten. Insbesondere von Inkassos erkaufte "Image-Pflege", um diese Falschinfos gezielt zu streuen. Also braucht man ein "Gegengewicht" zu solchen Falschinfos.

@mepeisen

Hallo "mepeisen"

Vielen lieben Dank für deine Rückmeldung.

In meinem vorhergehenden Kommentar an Dich wollte ich vor allem auch die mir entstandenen Situationen vor dem Insolvenzverfahren schildern. Es ist tatsächlich reines Erleben, was ich geschildert habe.

...und ich erinnere mich ungern an diese Zeit zurück. Aber da zählen auch so viele Einzelaspekte mit hinein, was hier jetzt nicht hingehört. War ein ziemlich unschönes Zusammenspiel mehrerer Dinge.

Es kommt weiterhin auch auf das eigene tatsächliche Erleben an - Ich hab das versucht schon so auszudrücken oder rüberzubringen - aber auch ziemlich emotional, denk ich mal. Daher kann ich mir meine Antwort schon im Nachhinein etwas Sachverschoben vorstellen.

Die Vorgehensweise von Inkassodiensten ist mir sehr gut bis völlig bekannt - daher ist dein Einwurf mit den gezielt verbreiteten Falschinfos Derer kein Neuland für mich. Dies ist wirklich ein Problem. Weil so Probleme bei und für Betroffenen erst geschaffen oder erschaffen werden, mit horrenten Kosten verbunden - obwohl es womöglich eine noch gut klärbare Möglichkeit gäbe oder gegeben hätte. Hierbei wird mit dem Leid des Betroffenen noch gespielt.

Allerdings gibt es nicht nur bei Inkassodiensten schwarze Schafe.

LG