Prozesskostenhilfe beantragen, obwohl ich bald besser verdiene?

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Bei PKH ist es sogar gesetzlich vorgesehen, dass deine Vermögenssituation innerhalb von 4 Jahren regelmäßig (meist nach 2 Jahren) überprüft wird. Danach kann es sein dass du die verauslagten Beträge (in Raten) zurückzahlen musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich hatte mal ein PKH vor sehr vielen Jahren, kann mich kaum erinnern. Da war das bei mir nicht der Fall. Ich frag mich halt, was die meinen mit ,,wesentlicher" Verbesserung meiner wirtschaftlichen Lage. Das ist ja irgendwie Ermessenssache. Hmmm, das verunsichert mich. Eine Bindung an das Gericht für 4 Jahre ist wahrlich nicht ohne. Selbst wenn ich ,,gewonnen" habe, dann bin ich trotzdem für die entstandenen Kosten zuständig?

@Assya89

Nein, das kommt auf die Kostenentscheidung an. Wenn du gewinnst, werden die Kosten meist dem Unterliegenden auferlegt, dann bist du eigentlich raus. Bei der Überprüfung würdest du ein Formblatt zugeschickt bekommen und du musst eigentlich wie bei der Beantragung deine Finanzen offenlegen. Da gibt es dann bestimmte Tabellen die angewandt werden. Unter Berücksichtigung der sozialhilferechtlichen Vermögensgrenzen, Unterhaltspflichten und deinem Einkommen wird dann ausgerechnet, ob du im Stande bist, Raten zu zahlen und wie hoch diese sind.

@Clon99

Achso, dankeschön! Bei was für einer Überprüfung kriege ich denn ein Formblatt zugeschickt? Hmmm, versteh ichs richtig: wenn man bald mehr verdienen wird, macht es fast mehr Sinn, Klage einzureichen ohne PKH... Und dann die anstehenden Kosten per Ratenzahlung abzuzahlen, sofern man verliert....Kommt ja aufs selbe hinaus..oder fängt die PKH einen besser auf, wenn man die vorher beantragt hat?

@Assya89

Bei der Überprüfung durch das Gericht, ob du finanziell eben dann eine Ratenzahlung stemmen kannst. Und naja es kommt darauf an… Wenn du aktuell keine Prozess- oder Anwaltskosten zahlen kannst, macht es Sinn PKH zu beantragen. Bei den Prozesskosten kann man relativ problemlos eine Stundung vereinbaren aber ob ein Anwalt sich auf sowas einlässt ist fraglich. Im Übrigen bekommt ein Anwalt auch eine geringere Vergütung wenn er im Rahmen der PKH beigeordnet ist. Dafür bekommt er sie halt sicher, weil sie aus der Staatskasse gezahlt wird. Dh selbst wenn du danach die PKH wieder zurückzahlen musst, kommst du eventuell billiger weg.

@Clon99

Danke. Ich habe mich für die PKH MIT Anwalt entschieden. Er sagte auch, dass das ganz gut ist, weil sollte das Gericht die Erfolgsaussichten als gering einstufen, schmettern die unsere Klage ab. Dann bleibt es sowieso alles bei geringeren Kosten.

@Assya89

Bei positivem Ausgang der Klage für Dich holt die Justiz die verauslagten Kosten (also Deine und von Deinem Anwalt) von der Verlierseite.

Die PKH ist kein Geschenk. Die Justiz wird die Rückzahlung verlangen. Man wird Dich jedes Jahr auffordern Deine Einkommenssituation offenzulegen. In der Regel erfolgt im dritten Jahr die letzte Aufforderung, danach wird die Forderung ausgebucht. Die Justiz tituliert ihre Forderungen in der Regel nicht und lässt Verjährung eintreten.

Also wenn man bald mehr verdienen wird, macht es fast mehr Sinn, Klage einzureichen ohne PKH... Und dann die anstehenden Kosten per Ratenzahlung abzuzahlen, sofern man verliert....Kommt ja aufs selbe hinaus..

@Assya89

Das kommt auf die Höhe des derzetigen Verdiensts an. Wenn man über dem Pfändungsfreibetreg liegt muss man ohnehin zahlen. Wenn nicht kann man natürlich freiwillige Zahlungen leisten. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Nach dem Recht sollen Sachverhalte nicht danach beurteilt werden, wie sie möglicherweise irgendwann einmal vielleicht unter Umständen gegebenfalls sein könnten. Es ist ja keine Virologie.

Sie sollen nach den jetzigen Tatsachen beurteilt werden.

Schau mal hier:

Prozesskostenhilfe - meistens muss das Darlehen zurückgezahlt werden

https://praxistipps.focus.de/prozesskostenhilfe-zurueckzahlen-das-muessen-sie-wissen_114443

...

  • Die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe wird Ihnen normalerweise gestundet, sodass Sie den Betrag peu à peu begleichen. Jedoch gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt durchaus Fälle, bei denen der Staat die gesamte Prozesskostenhilfe auf einen Schlag zurückfordert.
  • Üblicherweise beträgt die Zeitspanne, in der Sie die vereinbarten Raten für die Prozesskostenhilfe zahlen, vier Jahre. Sind nach dem Ablauf der vier Jahre noch nicht alle Kosten getilgt, werden Ihnen die Restschulden in der Regel erlassen.

Okay, die PKH ist also mittlerweile eher ein Darlehen? Und wenn man innerhalb von 4 Jahren dann mehr verdient, muss man es auch zurückzahlen? Wie ist es denn, wenn man ,,gewinnt"? Ist dann nicht die Gegenseite für die Zahlung verantwortlich, oder hab ich da irgendwie n Denkfehler?!

Also wenn man bald mehr verdienen wird, macht es fast mehr Sinn, Klage einzureichen ohne PKH... Und dann die anstehenden Kosten per Ratenzahlung abzuzahlen, sofern man verliert....Kommt ja aufs selbe hinaus..

@Assya89

Wieso, gehst Du denn davon aus dass Du den Prozeß verlieren wirst ?

Einen unsinnigen Prozeß sollte man nicht führen, nur weil ihn andere finanzieren sollen.

@GutenTag2003

Na ich hab halt Schiss, da ich keinen Anwalt habe. Aber selbst wenn..ich klage gegen eine Anwaltskanzlei. Ich meine, sie sind schließlich die Profis und ich bin Laie.

@Assya89
 Ich meine, sie sind schließlich die Profis und ich bin Laie.

Dem ist wohl so. Das sagt aber noch nicht aus, um welche Höhe es geht und ob es nicht eine andere Lösungsmöglichkeit gibt. Zumal ja hier meine Gründe gezeigt werden (müssen) und auch keine Rechtsberatung stattfindet.

@GutenTag2003

Eine andere Lösungsmöglichkeit gibts wohl nicht. Ich hatte für kurze Zeit einen Anwalt, aber auch der wurde von der besagten Anwaltskanzlei ignoriert (Er forderte ein Art Schmerzengeld wegen DSGVO verstoß und besonderer personenbezogener Daten). Diese Kanzlei hatte sehr detaillierte Gesundheitsdaten von mir (obwohl ich mit denen keinMandat hatte) und hat diese an eine andere Person verschickt, die das ihrem Anwalt zeigte. Die Kanzlei hat uns auch ignoriert, obwohl wir Auskunft gefordert haben, wer denn noch meine Daten erhalten hat bzw erhalten haben könnte. Eigentlich bin ich sicher, dass ich gewinnen würde. Selbst die Person, die die Unterlagen zugestellt bekam und ihr Anwalt würden sich als Zeugen zur Verfügung stellen..aber einen Garantieschein bekommt man ja dann doch nicht.

@Assya89

Wie heißt es: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

Manch einer glaubt schon verloren zu haben und gewinnt und umgekehrt. Du must entscheiden was Du tust.

@GutenTag2003

Das stimmt wohl..