Kann ich gegen Kindsvater bei Gericht Titel beantragen trotz Beistandschaft?

7 Antworten

Dazu müsstest du erst einmal die Beistandschaft aufheben. Dann geht das. Der Nachteil ist, du hast den ganzen Ärger wieder allein am Hals.

Nein, das Kind kann nur von einem Vertreten werden

Aber warum auch?

Das ganze liegt jetzt beim JA. Es werden Einkommensnachweise gefordert, Unterhalts Höhe berechnet und Unterhalt eingefordert. Sollte es Probleme geben, wird das ganze gerichtlich geklärt und auch ein Titel erwirkt, wenn nötig.

Bis das Ganze geklärt ist, zahlt das JA Unterhaltsvorschuss und wenn nötig danach auch weiterhin, so dass du nichts tun brauchst. Den ganzen Stress übernimmt das Amt ( hätte es vor 5 oder 9 Jahren auch schon)

Warum das ändern und selbst Stress und Anwaltskosten haben und wieder ganz von vorn anfangen?

Unterhaltsvorschuss bekommt man leider nicht, wenn man verheiratet ist.

@Jewi9

Jepp, konnte ich ja nicht wissen.

Ein Grund mehr, das begonnene nicht abzubrechen und ganz von vorn anzufangen, kostet ja nur Zeit

Beistandschaft beenden, Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen, Anwalt aufsuchenn der den annimmt. Der setzt ein wenig freundliches Schreiben auf und wenn der Vater weiter zickt, dann sieht man sich vor Gericht wieder...

Jugendämter haben oft den Nachteil, dass sie langsam sind, die Rechtslage nicht wirklich kennen, zu wenig Druck machen, sich nicht engagiert genug zeigen. Das gilt sicherlich nicht für alle Jugendämter und alle Mitarbeiter! Aber ein Anwalt ist eh erforderlich, wenn es darum geht die Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Und da das Kind klagt mit dem Sorgeberechtigten als ausführendes Organ, wird zweifelsohne Prozesskostenhilfe bewilligt.

Anwaltsschreiben haben oft ein ganz anderes Auftreten als das noch zu freundliche Blabla vom Jugendamt. Und da man vor Gericht eh einen Anwalt benötigt...

Der Anwalt soll einen unbefristeten Titel verlangen, da man hierauf die Pfändung betreiben kann. also keine Zeit vertrödeln und ab zum Anwalt!

Grundsätzlich können Sie die Beistandschaft natürlich wieder aufheben und selbst wieder die Vertretung des Kindes übernehmen. Allerdings ist das nur sinnvoll, wenn sie mit der Arbeit des Jugendamtes nicht zufrienden sind. Man muß hier klar sagen, das die Jugendämter da durchaus verschieden sind.

Dort hat der Kindsvater inzwischen zwecks Schreiben des Jugendamts zur Leistungsfeststellung 2 Fristen verstreichen lassen.

Es ist hier ein völlig korrektes Vorgehen des JA den Vater zunächstmal außergerichtlich anzuschreiben und in Verzug zu setzen. Denn bei sofortiger Klageerhebung riskiert man, das man die Verfahrenskosten tragen muß.

Die Frage, welche ich habe, wäre, ob man parallel zu den aktuellen Auskunftsersuchen des Jugendamts einen Titel bei Gericht beantragen kann, sodass man handlungsfähig wäre, bezogen auf Vollstreckbarkeit des Unterhalts.

"Einen Titel bei Gericht beantragen" nennt man Klage. Parallel zur Täigkeit des JA geht das natürlich nicht. Sondern Beistandschaft aufheben, Anwalt einschalten und Klagen. Der Anwalt wird den Vater dann aber auch erstmal außergerichtlich anschreiben.

Das Jugendamt wird ebenfalls einen Titel beantragen.

Der Anwalt müsste ja jetzt auch erst neu anfangen und die Papiere verlangen.

Aber es geht, sie kann einen Titel beantragen.

Danke.

Also kann man nebenher zur Beistandschaft nichts allein gegen den Kindsvater vornehmen?

@Jewi9

Normalerweise beendet man dann die Beistandschaft.