Kosten Studienassistenz für Schwerbehinderte steuerlich geltend machen?

4 Antworten

Du beschäftigst jemanden, der Dir beim Studium, aufgrund deiner Behinderung, hilft.

Es handelt sich m. E. um Werbungskosten (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit - Anlage N); bei entsprechender Bedürftigkeit könnte auch Eingliederungshilfe beantragt werden (gem. § 54 (1) Nr. 2 SGB XII).

Setze die vollen Kosten (Arbeitgeberbrutto) an; auch weitere Aufwendungen, die mit der Beschäftigung in Zusammenhang stehen, können angesetzt werden.

Die Ansetzung der Kosten als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist dann nicht möglich, da das Subsidiaritätsprinzip greift = die Kosten können dann nicht als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnisses angesetzt werden, sofern sie Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind.

DeMiSz93 
Fragesteller
 26.05.2018, 10:22

Danke

Wenn das dein Erststudium ist, kannst du so viel ich weiß die gesamten Kosten für dein Studium von der Steuer absetzen. (Ich weiß aber nicht genau, wie es geht.)

Alicia54  26.05.2018, 06:49

@Hardware02, ich habe die Frage so verstanden, daß nicht der FS studiert, sondern eine Studienassistentin, wegen Sehbehinderung, beschäftigt/bezahlt und nun wissen will, wo diese Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden sollen, um sich Steuermindernd auszuwirken.

Hardware02  26.05.2018, 07:00
@Alicia54

Ah? Ich habe es so verstanden, dass der FS blind ist, studiert, und seine Studienassistenz (die er selber bezahlt) von der Steuer absetzen will.

DeMiSz93 
Fragesteller
 26.05.2018, 10:21
@Hardware02

Letzteres stimmt.