Kosten Studienassistenz für Schwerbehinderte steuerlich geltend machen?
Moin,
ich beschäftige eine Studienassistentin auf Grund meiner Schwerbehinderung (Blindheit) geringfügig und trage die Kosten dafür selber. Sie ist über die Minijob-Zentrale angemeldet.
Wie kann ich die Kosten hierfür steuerlich geltend machen?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Du beschäftigst jemanden, der Dir beim Studium, aufgrund deiner Behinderung, hilft.
Es handelt sich m. E. um Werbungskosten (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit - Anlage N); bei entsprechender Bedürftigkeit könnte auch Eingliederungshilfe beantragt werden (gem. § 54 (1) Nr. 2 SGB XII).
Setze die vollen Kosten (Arbeitgeberbrutto) an; auch weitere Aufwendungen, die mit der Beschäftigung in Zusammenhang stehen, können angesetzt werden.
Die Ansetzung der Kosten als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist dann nicht möglich, da das Subsidiaritätsprinzip greift = die Kosten können dann nicht als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnisses angesetzt werden, sofern sie Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind.
Danke
Du kannst beim Finanzamt anrufen und fragen, wo diese Kosten eintragen werden sollen/können. Dort wird man es Dir sagen können, wenn Du schilderst, um was es geht. Könnte als haushaltsnahe Dienstleistung oder Beschäftigung gelten.
Schau mal hier nach, vielleicht hilft das weiter.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2017/2042/was_sind_haushaltsnahe_dienstleistungen
https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/newsletter/leute/pl-14-friedrich.shtml
ich deke dort kannst du mehr erfahren?
Wenn das dein Erststudium ist, kannst du so viel ich weiß die gesamten Kosten für dein Studium von der Steuer absetzen. (Ich weiß aber nicht genau, wie es geht.)
Ah? Ich habe es so verstanden, dass der FS blind ist, studiert, und seine Studienassistenz (die er selber bezahlt) von der Steuer absetzen will.
Letzteres stimmt.
@Hardware02, ich habe die Frage so verstanden, daß nicht der FS studiert, sondern eine Studienassistentin, wegen Sehbehinderung, beschäftigt/bezahlt und nun wissen will, wo diese Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden sollen, um sich Steuermindernd auszuwirken.