Vollstreckungsbescheid oder lieber Anwalt einschalten?

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7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Vollstreckungsbescheid

Vollstreckungsbescheid beantragen oder lieber gleich zum Anwalt gehen?

Du hast bereits 32,50 € Gerichtskosten gehabt, sowie Deine Kosten für die Antragstellung (Briefumschlag, Porto).

Vollstreckungsbescheid

Wenn Du den Vollstreckungsbescheid beantragst (mit dem Formular, welches der Zustellnachricht beilag), dann hast Du, sobald dieser Erlassen ist, einen Titel in der Hand, der einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich steht.

Bei der Beantragung des Vollstreckungsbescheides werden Dir keine weiteren Kosten, mit Ausnahme des Briefumschlages und des Portos, entstehen (die Kosten für Umschlag und Porto, kannst Du in Deinem Antrag berücksichtigen).

Rechtsanwalt

Was möchtest Du denn, was der Rechtsanwalt für Dich machen soll?

Den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids ausfüllen?

Oder vor dem örtlichen Amtsgericht am Wohnsitz der Schuldner Klage auf Zahlung erheben?

Wenn der Anwalt klagen soll, wirst Du auf den Kosten des Mahnverfahrens sitzen bleiben. Das ganze wird sich um ein paar Wochen dann weiter verzögern. Und auch hier besteht die Gefahr, dass der Schuldner keine Reaktion zeigt.

Eine anwaltliche Erstberatung wird Dich voraussichtlich 190 € zzgl. etwaige Auslagen und zzgl. MwSt. kosten (die Kosten werden natürlich bei einer Vertretung angerechnet).

Laut Erfahrungen vom Bekannten, bringt dieses Bescheid kaum was, da die entweder abhauen oder nix haben was pfändbar wäre.

Und was soll der Rechtsanwalt in dem Fall erreichen? Wenn es tatsächlich nichts zu pfänden geben würde, dann hättest Du auch noch die Rechtsanwalts-Kosten gehabt.

Fakt ist, der Mahnbescheid wurde zugestellt, also können die Schuldner nicht abgehauen sein.

Falls Sie den Mahnbescheid gegen beide Personen als Gesamtschuldner beantragt haben, steigt auch die Chance, dass es bei einer etwas zu pfänden gibt.

Aber andererseits wenn wir gewinnen, zahlt es das Brautpaar bzw. die Braut, oder?

Ja, wenn etwas zu pfänden gibt.

Der schneller Weg ist der Vollstreckungsbescheid. Angenommen sie beantragen diesen heute noch und der Antrag kommt am Dienstag im Mahngericht an und sie rufen am Freitag oder die Woche drauf am Montag bei Gericht an, kann dieser schon erlassen sein, so dass die eine Vorpfändung auslösen könnten (noch vor Zustellung der Ausfertigungen).

und so ein Vollstreckungsbescheid kostet sicher auch noch was.

Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens in ihrem Fall betragen insgesamt 32,50 € und darüber sollten Sie bereits eine Rechnung erhalten und auch bezahlt haben.

Und was machen die Gerichtsvollzieher eigentlich wenn niemand da ist?

Der Gerichtsvollzieher wirft in dem Fall eine Nachricht in den Briefkasten des Schuldners ein.

kommen die nochmal?

Ja, bis zu dreimal, abhängig davon, was Sie als Gläubigerin beauftragen.

oder wenn die den nicht reinlassen?

Das können die Schuldner genau zweimal machen, bei dritten Mal wird notfalls die Tür durch den Schlüsseldienst geöffnet.

oder wenn die Dame sagt, ich habe nix, das gehört alles meinem Mann.

Vermutlich wird das Paar wie üblich im gesetzlichen Stand der Gütergemeinschaft leben, so dass die Hochzeitsgeschenke und alles was seit der Hochezeit angeschafft wurde beiden zusammen gehört.

Abgesehen davon wird der Gerichtsvollzieher zunächst pfänden, den der Ehemann müsste in dem Fall Drittwiderspruchsklage erheben und dabei nachweisen, dass er der alleinige Eigentümer der Sache ist (falls Sie nur gegen die Ehefrau vorgehen und nicht gegen beide als Gesamtschuldner).

Dann sitzen wir auf den Kosten, oder?

Nur wenn es nichts zu pfänden geben sollte und die Schuldner die Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abgegeben worauf diese in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen werden (nebst Schufa-Einträgen).

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Rückfragen

  1. Wurde der Mahnbescheid nur gegen die Frau oder gegen beide als Gesamtschuldner erlassen?
  2. Wissen Sie bei welcher Bank(en) die Schuldner/in Kunden sind?
  3. Arbeitgeber der Schuldner/in bekannt?

Du solltest schnellstmöglich Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen (mit dem vorliegenden Formular).

Auf dem Antragsformular wird vermutlich oben links der Antragsteller (Du) und der Antragsgegner (die Schuldnerin) sowie die Geschäftsnummer vorausgefüllt sein. Zu ergänzen wäre dann nur das Datum (Zeile 1).

In Zeile 2 müsste eine "1" gesetzt werden (Der Antragsgegner hat keine Zahlungen geleistet.)

In Zeile 5 müsstest Du angeben wie zugestellt werden soll. Wenn Du Dir beide Ausfertigungen ("2") zustellen lässt, kannst Du den Gerichtsvollzieher in Verbindung mit der Zustellung auch gleichzeitig mit der Pfändung beauftragen.

Falls die Wahl auf "1" fällt (also die Zustellung durch das Mahngericht), macht es Sinn zeitnah dort anzurufen um zu erfragen, wann der Bescheid erlassen wurde, damit Du noch vor der Zustellung eine Vorpfändung (Konten- oder Lohnpfändung durch vorläufiges Zahlungsverbot) veranlassen kannst.

In Zeile 6 würde 2,85 € Porto (Versand des Antrags als Einschreiben-Einwurf) und 0,10 € Sonstige Kosten (Briefumschlag) und in Zeile 7 unbedingt die Kosten-Verzinsung beantragen.

Falls Du Kleinunternehmerin bist (bei der USt. kein Vorsteuer-Abzug) dann wäre in Zeile 15 rechts ein Kreuzchen zu setzen. 

Bezeichnung des Absender wäre Deine Adresse und daneben dann Deine Unterschrift. Es kann nicht schaden sich eine Kopie/Scan für die eigenen Unterlagen zu ziehen.

Übrigens könnte sich auch eine Pfändung beim Finanzamt lohnen, denn beide werden einen Anspruch auf Steuerrückerstattung haben, wenn sich die Steuerklassen von 1 und 1 auf 3 und 5 verschoben haben (auch hier kann zunächst ein vorläufiges Zahlungsverbot ausgesprochen werden).

Bitte beachte auch, dass Du für alle Pfändungsaufträge (ausgenommen die Vorpfändung) die amtlichen Formularvordrucke verwendest. Zuständig als Vollstreckungsgericht ist immer das örtliche Amtsgericht am Wohnsitz der Schuldner.

Olka8 
Fragesteller
 06.02.2017, 01:30

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Sehr hilfreich!

zu den Gegenfragen:

Der Mahnbescheid wurde nur gegen die Frau gestellt, also die Braut. Mit dem Mann hatten wir nicht viel zu tun. Er war auch bei keinem Gespräch anwesend. Außer an der Hochzeit selbst. Der Antragsteller ist mein Mann. Und wir sind Kleinunternehmer ja.

Bei welcher Bank die Dame ist oder sonstiges ist uns nicht bekannt. Wir haben nur die Adresse und die Handynummer der Frau. Ich könnte mir vorstellen, dass der Mann davon auch nichts weiß, und die Dame keine Ahnung hat was ein Mahnbescheid ist.. oder die sind eben schlau auf die andere weise, die uns noch verborgen ist. 

Grundsätzlich arbeiten wir mit Bargeld, welches am Tag der Aufnahmen gezahlt wird. min. 50%. In diesem Fall haben sie das nicht gemacht, war wohl ein Zeichen. 

Xipolis  06.02.2017, 17:19
@Olka8

Der Mahnbescheid wurde nur gegen die Frau gestellt, also die Braut. Mit dem Mann hatten wir nicht viel zu tun. Er war auch bei keinem Gespräch anwesend. Außer an der Hochzeit selbst.

Nach der Schilderung wäre auch die Frau alleine die Schuldnerin.

Und wir sind Kleinunternehmer ja.

Dann im Antrag zusätzlich in Zeile 15 rechts ankreuzen: "Der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt."

Die Angabe ist notwendig, wenn der Verzugsschadenersatz nicht um die enthaltene MwSt. gekürzt wird, denn als Kleinunternehmer bekommt Dein Mann vom Finanzamt keine Umsatzsteuer zurück.

Bei welcher Bank die Dame ist oder sonstiges ist uns nicht bekannt. Wir haben nur die Adresse und die Handynummer der Frau. Ich könnte mir vorstellen, dass der Mann davon auch nichts weiß, und die Dame keine Ahnung hat was ein Mahnbescheid ist.. oder die sind eben schlau auf die andere weise, die uns noch verborgen ist.

In dem Fall würde ich im Antrag in Zeile 5 eine "2" eintragen (= Ich möchte den Vollstreckungsbescheid selbst durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen und beantrage, mir den Bescheid für diesen Zweck in Ausfertigung zu übergeben).

In dem Fall würden Deinem Mann beide Fassungen (also die für Deinen Mann als Antragsteller und die für die Schuldnerin als Antragsgegnerin zugestellt werden).

Sobald die Fassungen da sind, kannst Du die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu musst Du zwingend das amtliche Formular verwenden: http://www.justiz.de/formulare/zwi\_bund/vollstreckunggerichtsvollzieher\_GV6.pdf

Das zuständige Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), wäre das Amtsgericht, welches für den Wohnort der Schuldnerin zuständig ist. Der Antrag kann direkt an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge gerichtet werden.

In dem Fall müssen beide Ausfertigungen dem Antrag beigelegt werden.

Zu beauftragen wäre auf jeden Fall D (Zustellung der Ausfertigung für den Antragsgegner) und zumindest G2 (Pfändungsversuch) inkl. der 2. Variante (Vermögensauskunft) sowie H (Haftbefehl) inkl. der 3. Variante (Verhaftung).

Das Formular bietet natürlich noch weitere Möglichkeiten und auch die weiteren Auslagen können geltend gemacht werden.

Denkbar wäre zusätzlich eine separat beauftragte Vorpfändung beim Finanzamt (hinsichtlich der Steuerrückerstattung 2016).

Bley1914  06.02.2017, 17:57

Die kann sagen das gehört dem Mann. Das muss der GV nicht überprüfen,er Pfändet das was da ist, ggf,kann ein Drittschuldner  auf Herausgabe klagen, wenn er Beweise hat .
Die Pfändungen der Steuerstattungen werden gemacht. Sylvester nachts um o.oo Wurden die Pfändungen eingeworfen das geht der Reihe nach. für das neue Jahr.

Bley1914  06.02.2017, 19:54
@Bley1914

Vorpfändungen sind auf das nächste Jahr nicht möglich,Sylvester ,um o.oo werden die beim Finanzamt eingeworfen . Immer treffen der GV und Vollstreckungsbeamten.

Xipolis  06.02.2017, 19:56
@Bley1914

Ja, aber auf das letzte Jahr und da wir erst im Februar sind, ist die Wahrscheinlichkeit da, dass noch es noch nicht zu einer Abrechnung gekommen ist.

Wenn du eh schon einen Mahnbescheid erstellt hast, dann machst natürlich auch noch den Antrag auf Vollstreckungsbescheid mit alleine. Sind doch nur ein oder zwei Kreuzchen und wenn dann wieder kein Widerspruch kommt, bekommst den dann und kannst 30 Jahre versuchen an dein Geld zu kommen.

Bei Widerspruch gibst das Ganze dann an einen Anwalt ab, denn normalerweise geht es dann automatisch schon zum Gericht.

Auch ein Anwalt kann nichts holen, wenn beim Schuldner nichts zu pfänden ist, er wird es aber die 30 Jahre immer wieder versuchen und wie, durch einen Gerichtsvollzieher und das kannst auch selbst, indem du den Vollstreckungstitel dem zuständigen GvZ mit Auftrag zur Verfügung stellst. Der wird das dann nicht nur einmal versuchen, aber auch keine 30 Jahre am Stück.

Also Vollstreckungsbescheide werden von den Gemeinden ausgestellt für Hoheitliche Aufgaben ,wenn sie z.B, den Schonsteinfeger nicht bezahlen
oder die Gemeindeabgaben.

Wenn sie einen Mahnbescheid  meinen müssen sie den an das Amtsgericht schicken. Diese schickt den Mahnbescheid unterschrieben zum Zahlungspflichtigen. Der hat 14 Tage Zeit um Einspruch einzulegen. Wenn das nicht passiert ist, Vollstreckbar, und wird vom Gerichtsvollzieher versucht, beizutreiben. GGf. mit Pfändung.. Der Gerichtsvollzieher als auch der Vollstreckungsbeamte haben kraft Amtes die Vollmacht bis zu 6 Monate Ratenzahlung zu gewähren.

Ich schreibe  das weil ich Jahrelang Vollstreckungsbeamter war.
Wenn sie im Papiergeschäft einen Mahnbescheid gekauft haben, und dem Gläubiger ohne Gericht ist er unwirksam. Ich habe keins gekennzeichnet, weil Vollstreckungsbescheid falsch ist.
 

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Xipolis  06.02.2017, 17:25

Die Fragestellerin steht vor der Beantragung des Vollstreckungsbescheides. First aus dem Mahnbescheid ist abgelaufen.

Die Problematik ist dabei eher, dass ein Laie die richtigen Anträge stellt und keine Zeit verliert sowie keine unnötigen Kosten produziert.

Ich würde daher vorschlagen, Parteizustellung über GV inkl. Abnahme der VA sowie Ermittlung hinsichtlich Bankkonto, ggf. VZV und anschließendes PfÜB gegen Finanzamt (Jahressteuerausgleich abschöpfen).

Bley1914  06.02.2017, 17:46
@Xipolis

Dann hat der GV einen Vollstreckungsauftrag um einen Mahnbescheid zu Vollstrecken. Kleine Wortspiele  die vielen Leuten eben nicht bekannt sind.
Aber sowohl der GV als auch der Vollstreckungsbeamte hat 6 Mon. vom ersten Tag kraft Amtes Ratenzahlung zu vereinbaren
Gegen einen Vollstreckungsauftrag ist nichts mehr möglich.
Nur noch EV. oder Geld.

Xipolis  06.02.2017, 19:52
@Bley1914

um einen Mahnbescheid zu Vollstrecken.

Vollstreckungsbescheid, nicht Mahnbescheid.

Aber sowohl der GV als auch der Vollstreckungsbeamte hat 6 Mon. vom ersten Tag kraft Amtes Ratenzahlung zu vereinbaren

Das ist ja auch so vollkommen in Ordnung, wenn dadurch eine Zahlung erreicht werden kann.

Vollstreckungsbescheid

Du machst m.E. einen Denkfehler. Wenn du schon befürchtest der Vollstreckungsbescheid gehts in Leere, weil die Schuldner mittellos sind, dann wäre es unvernüftig noch einen teueren Anwalt zu bezahlen. Ein Anwalt macht auch nichts anderes als ein Vollstreckungsbescheid erwirken und im Anschluss bleibtst du dann auf allen Kosten sitzen, wenn die einen Offenbarungseid leisten.

Olka8 
Fragesteller
 04.02.2017, 01:53

Ah ja, so langsam kommt Licht ins Dunkel :)

Vampire321  04.02.2017, 02:22
@Olka8

Das nennt man "gutes Geld schlechtem hinterher werfen"!

Die 300€ waren die Rechnungssumme ... also minus 19%, ist der Verlust schonmal 'nur' noch 252€... und das splittet dich in 10€ Materialeinsatz (Fotopapier und Toner) und der Rest war Arbeitslohn.., also nominell 10€ und vier Stunden Zeit verloren...

Dumm gelaufen..,

Würdest du jetzt einen Gerichtsvollzieher oder Anwalt beauftragen, müsstest du versteuertes netto Geld investieren ... das lohnt nicht!

Abhaken und fertig

Xipolis  04.02.2017, 19:11
@Vampire321

Abhaken und fertig

Die Kosten der Gerichtsvollziehers sind auch überhaubar und es wird wohl nach einer Hochzeit in 2016 beim Finanzamt vermutlich eine Steuerrückerstattung durch die Änderung der Eingruppierungen zu erwarten sein.

Olka8 
Fragesteller
 06.02.2017, 01:36
@Vampire321

wir sind Kleinunternehmer, mit 19% machen wir gar nichts. Gedruckt wird auch nicht, d.h. kein Papier und kein Toner usw. Das ist reine Arbeitszeit. Aber ja dumm gelaufen ist es auf jeden Fall!

Hi,

Deine Sichtweise ist etwas putzig, wenn der Mahnbescheid nichts bringt und nichts zu holen ist dann kann dein Anwalt da auch nichts machen.

Das ganze läuft so ab:

Ihr schickt über das Amtsgericht ein gerichtlichen Mahnbescheid. Der Beschuldigte hat 14 Tage Zeit dagegen anzugehen. Wenn er sich nicht rührt ist die Forderung rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Falls er Wiederspruch einlegt bekommst du Bescheid und dann kannst es entweder via Anwalt probieren oder gleich ne Klage raushauen.

Wenn der Mahnbescheid nicht Wiedersprochen wird kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden das ganze einzutreiben. Der Gerichtsvollzieher versucht sein Glück in der Regel das erste mal unangekündigt, trifft er Niemanden an hinterläßt er nen Brief mit einem erneuten Termin.

In der Wohnung klärt er dann mit dem Schuldner ab wie es um seine Einnahmen und seinem Vermögen bestellt ist. Wenn er nicht sofort Zahlen kann schaut er ob Raten möglich sind, falls nicht kann er gucken ob was Pfändbares vorhanden ist. Pfänden tut der Gerichtsvollzieher in nem normalen Haushalt eher selten.

Dann gibt es die Möglichkeit dem Schuldner ne EDV (Eidesstaatliche Versicherung) abzunehmen, dort gibt der Schuldner Angaben über sein Vermögen und und und .. Wenn keine Pfändbare Werte vorhanden sind wird  die EDV unterschrieben und der Schuldner hat dann sozusagen 2 oder 3 Jahre (bin mir nicht sicher) Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher sofern seine Vermögensverhältnisse sich nicht ändern.

Du als Gläubiger kannst da nur warten. Aber durch den Gerichtlichen Mahnbescheid hast du zunächst 30 Jahre den Titel womit du das Geld "einfordern" kannst.

Grüße

YavuzIzmir  04.02.2017, 01:39

Achja: Zu Erwähnen wäre dass der Mahnbescheid DICH zunächst Geld kostet und der Gerichtsvollzieher muss auch erstmal aus deiner Tasche bezahlt werden.

Bei 300 Euro würd ich eher sagen: Schwamm drüber und in Zukunft auf Vorkasse achten.

Olka8 
Fragesteller
 04.02.2017, 01:48
@YavuzIzmir

:) Ja das eine hab ich schon bezahlt, und das andere werde ich dann noch beantragen und dann weiß ich was das kostet, wenn ich es nicht bezahl, wird auch kein Bescheid erstellt. :) Aber ja Vorkasse ist am besten... solange wir noch das gute Bargeld haben.

Xipolis  04.02.2017, 19:05
@YavuzIzmir

Die Fragestellerin hat bereits sehr überschaubare Gerichtskosten gehabt und sollte jetzt unbedingt den Vollstreckungsbescheid beantragen, damit sie einen Titel in der Hand hat aus dem Sie zwangsvollstrecken kann - alles andere wäre völlig sinnlos.

Deine Ausführungen geben außerdem das Mahnverfahren nur unvollständig und somit leider auch nicht korrekt wieder.

Xipolis  04.02.2017, 19:07
@Olka8

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahren sind in Deinem Fall einmalig 32.- € und die hast Du bereits gezahlt. 

Sollte es noch zu einer Klage kommen würden in Deinem Fall an Gerichtskosten genau 73.- € (ohne eventl. mögliche Auslagen) dazu kommen.

YavuzIzmir  04.02.2017, 19:35
@Xipolis

"Alles andere wäre völlig sinnlos" ist schwachsinn. Wenn absehbar ist dass bei dem Klientel nichts zu holen ist dann ist es bei einem Betrag von 300,00€ die Mühe nicht wert jegliche Schritte einzugehen.

Da investiere ich zusätzlich keine 100 Euro. Sicher werden die den Schuldner am Ende auferlegt. Bringt mir am Ende auch nichts wenn bei dem Schuldner ggf. nichts zu holen ist. MIR persönlich wäre der Aufwand zu hoch für 300 Euro ein Titel zu erwirken und dann ggf. Jahrelang hinterher rennen zu müssen und mich von der Thematik nerven zu lassen.

Dein Beitrag sprüht auch von Theorie pur .. In der Realität ist es aber so dass die meisten Sachen die in normale Haushalte sind nicht Pfändbar sind oder sich nicht lohnen zu Pfänden.

Wenn der Kunde beispielsweise schon eine EDV abgegeben hat (was die Fragenstellerin ja zur Zeit nicht wissen kann) dann passiert von Seiten des Gerichtsvollziehers schon mal 0,nix .. Denn wenn eine EDV besteht die noch seine gültigkeit hat fährt der Gerichtsvollzieher gar nicht erst raus wegen dieser Forderung weil schon eine EDV besteht und keine doppelt oder dreifachen gemacht werden.

"Deine Ausführungen geben außerdem das Mahnverfahren nur unvollständig und somit leider auch nicht korrekt wieder."

Ich bin ja auch nur Laie der hier Helfen will, für eine vollständige und rechtssichere Beratung muss man sich an Fachleute wenden. Rechtsberatung biete ich hier nicht da es nicht erlaubt ist.

Xipolis  06.02.2017, 17:41
@YavuzIzmir

die Mühe nicht wert jegliche Schritte einzugehen.

Die Fragestellerin hat bereits einen Mahnbescheid erwirkt und jetzt soll sie auf den Vollstreckungsbescheid verzichten, obwohl ihr keine Mehrkosten entstehen???

Wenn absehbar ist dass bei dem Klientel nichts zu holen

Bei einem frisch verheirateten Ehepaar?

MIR persönlich wäre der Aufwand zu hoch für 300 Euro ein Titel zu erwirken und dann ggf. Jahrelang hinterher rennen zu müssen und mich von der Thematik nerven zu lassen.

Das ist ja vollkommen OK, nur muss das jeder für sich entscheiden.

In der Realität ist es aber so dass die meisten Sachen die in normale Haushalte sind nicht Pfändbar sind oder sich nicht lohnen zu Pfänden.

Hier geht es auch nicht darum den Fernseher zu pfänden, sondern bspw. den zu erwartenden Lohnsteuerjahresausgleich abzuschöpfen, die Bankverbindung zu ermitteln, die Abfrage beim Bundeszentralamt für Kfz-Steuer durch zu führen.

Wenn der Kunde beispielsweise schon eine EDV abgegeben hat (was die Fragenstellerin ja zur Zeit nicht wissen kann) dann passiert von Seiten des Gerichtsvollziehers schon mal 0,nix .. Denn wenn eine EDV besteht die noch seine gültigkeit hat fährt der Gerichtsvollzieher gar nicht erst raus wegen dieser Forderung weil schon eine EDV besteht und keine doppelt oder dreifachen gemacht werden.

Selbst wenn eine erteilt wurde, wird nach der Hochzeit eine neue abzugeben sein, aufgrund der neuen Umstände und dem Eigentum an der Hälfte der Hochzeitsgeschenke. 

Und ich vermute, dass hier bisher keine Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung, EV) abgegeben worden ist.

YavuzIzmir  06.02.2017, 21:56
@Xipolis

@Xipolis

Deine Ausführungen sind sicherlich richtig, jedoch finde ich ist deine Sichtweise sehr statisch. Heutzutage sind junge Leute häufig verschuldet (auch frisch Verheiratete Paare) und mir wäre Neu dass Hochzeitsgeschenke oder Geldgeschenke auf Hochzeiten dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Aber wir drehen uns da im Kreis, du sagtest ja selber jeder muss für sich selbst entscheiden welchen Aufwand er gerne tätigen mag.