wer zahlt die Nebenkosten nach Zwangsversteigerungstermin bis zur Zwangsräumung?

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Ich würde mich vom Anwalt beraten lassen. Es passiert oft, das Leute wohnen, nicht zahlen und zudem noch sehr hohen Schaden anrichten. Am Ende sitzt der Besitzer auf den Schaden.

Ich würde ihn rausschmeißen. Die Aggresivität könnte Folgeschäden für das Haus haben.

Also hier wird ja viel Mist geschrieben. Bin seit einem halben Jahr auch der glückliche Eigentümer einer Versteigerungsimmobilie. Also als erstes: Nach der Versteigerung ist man nicht Besitzer, sondern Eigentümer. Unterschied einfach mal googeln. Einfach hingehen und rausschmeißen kann man machen, hat man aber schneller eine Klage am Hals, als man denkt = darfst du nicht ! Direkt nach der Versteigerung bekommt man eine "Vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses", ja so heißt das Ding. Damit kann man sofort zum GVZ gehen und die Räumung beauftragen. Der Ex kann aber gegen diesen Zuschlagbeschluss erstmal Widerspruch einlegen, dauert dann schlappe 6 Wochen, oder wie bei mir 4 Monate. Übrigens der GVZ will von dir erst Kohle sehen, bevor er einen Handschlag macht. Waren nur 12T Euro bei mir. Übrigens Strom und so abschalten geht nicht, solange er diesen bezahlt, habe ich auch versucht. Auch wenn dann endlich der Termin für die Räumung steht, kann der Ex 2 Wochen vorher noch Vollstreckungsschutz beantragen, wenn er dann noch Kinder hat, wie oben beschrieben, kommt er damit sicher auch durch. Mein Ex hat zwar keine Kinder, aber diese Made hat trotzdem Vollstreckungsschutz bekommen. Und da fragt noch einer, warum es Amokläufe gibt ?

Hallo, mit Kauf gehört es Ihnen und es wird genannt leer übergeben, dass bedeutet das der Mieter entweder ausziehen muss oder einen neuen Mietvertrag nach Ihren Vorgaben erhält in dem natürlich Kosten wie Strom, Gas usw. auch mit Vorkasse abgenommen werden darf. Im schlimmsten Fall melden Sie die Eigennutzung an und in einem Jahr ist es spätesten Ihr Haus. Haben Sie einen guten Rechtsanwalt, der hauptsächlich solche Thematiken erfolgreich bearbeitet und nicht für Familienrecht zuständig ist. Versäumen Sie keine Frist!

Sie sind Besitzer und das können Sie nach Grundbuch mit der Polizei umsetzen, da der jetzige Mieter ja informiert war und sich hätte kümmern müßen. Er darf Ihnen nicht den Zugang verwehren!

Er hat angekündigt, das Haus zu verwüsten, falls wir ihm nicht eine angemessene Frist geben zum Auszug!! 2-3 Monate, aber in der Zwischenzeit kann er ja machen was er will im, am ,ums Haus herum! Also knallhart Räumen lassen?!

Ich würde das Risiko nicht eingehen und sogar Polizei einschalten, denn das ist eine Drohung mit Beschädigung etc. Bei Polizei und Anwalt erkundigen und rausschmeißen bevor Ihr auf dem Schaden sitzen bleibt. Ich glaube nicht, dass der "Exbesitzer" etwas hat, um eventuell den Schaden zu bezahlen.

Am besten auch nicht mehr zu ihm hingehen. Ein Anwaltsbrief könnte auch negative Folgen haben. Glaube Polizei wäre da ganz gut aber kenn mich rechtlich nicht aus. Würde aber etwas machen um rechtlich abgesichert zu sein.