Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

7 Antworten

Mahn- und Vollstreckungsbescheide und erst recht gerichtliche Vorladungen kommen nicht aus heiterem Himmel, sondern haben ihre Vorgeschichten. Wenn da ein Rechtsstreit o.ä. anhängig ist, muß man sich schon drum kümmern. Dein Verlobter, der in der Finanzbranche tätig ist, sollte eigentlich wissen, daß bei derartigen Vorgängen immer Fristen einzuhalten sind und Fristversäumnisse erhebliche Rechts- und Geldnachteile bewirken können.

Sich zurückzulehnen und sich darüber zu freuen, daß keine Post (Mahnungen usw.) an die neue Adresse kommt, ist fatal, wie Ihr ketzt selbst merken müßt.

Ihr könnt weder die Ex-Nachbarn noch den ehemaligen Vermieter in Regreß nehmen. Offenschtlich habt Ihr bei der Post keinen Nachsendeauftrag erteilt.

Nachsendeantrag wurde gestellt. Es ging Post von einem Krankenhaus an die alte Adresse, da wir vom selben Krankenhaus bereits Rechnungen an die neue erhalten haben, dachten wir, dass es das gewesen ist! Immerhin haben wir keine Kenntnisse über die Abrechnungsverfahren, Kosten etc. bei einem Krankenhaus (Privatversichert). Es sind hier also keine normalen Gläubiger vorhanden. Von der ersten Rechnung bis hin zum Vollstreckungsbescheid ging alles an die alte Adresse!

@XxKrommelxX

Von nichts gewußt, das nimmt euch keiner ab. Jeder privat Versicherte weiß doch das er Leistungen die er in Anspruch nimmt auch bezahlen muß.

@diroda

Das ändert aber nichts dran, dass man Rechnungen erst bezahlen kann, wenn man sie bekommt. Das ändert auch nichts dran, dass die Post offensichtlich ihren Auftrag (Nachsendeauftrag), den sie sich auch bezahlen lässt, nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat. Das ändert nichts dran, dass der Vermieter bzw. die Gesellschaft ihren Auftrag (Klingelschild korrigieren) auch nicht erfüllt hat. Gemäß §254 BGB bzw. allgemeinem Schadensrecht bin ich mir sicher, dass dort jemand einen teil des Schadens (Mehrkosten durch Bescheide, Gerichtskosten usw.) bezahlen muss.

@diroda

Natürlich müssen die Leistungen bezahlt werden. Das ist doch nicht das Problem. Das Problem liegt darin, dass man doch nicht zählt, wie oft Blut abgenommen wird, wie viel Medikamente man bekommt. Wie oft der Arzt mit einem spricht etc. Es sind doch Rechnungen an die korrekte Adresse eingegangen, welche bezahlt wurden und bereits von der KV erstattet wurden. Das waren Kosten in Höhe von rund 4.000 €. Das zusätzlich noch Rechnungen offen waren (Hier einmal Blut abgenommen, da ein Gespräch mit dem Arzt), wussten wir somit nicht. Wer hat das nach 10 Tagen Krankenhaus mit Schlaganfall schon im Blick? Des weiterem weiß man bei Behandlung auch nicht, wie hoch die Kosten dafür sein werden.

Der Rat, die Post evtl. haftbar zu machen, gilt nur dann, wenn ein Nachsendeantrag bei der Post gestellt wird. Dieser ist seit einiger Zeit kostenpflichtig und wird oft nicht gestellt. Wie in den übrigen Antworten zu lesen, muss deinem Freund bekannt gewesen sein, dass irgendwelche Forderungen noch ausstehen. Das auszusitzen, bringt nichts. Wäret ihr in Urlaub gewesen und hättet einen Widerspruch nicht pünktlich einlegen können, so hättet ihr nachweisen können, dass ihr zu Zustellung nicht vor Ort ward. So dürften die Zustellungen inzwischen rechtmäßig sein. Bitte erlaube die Frage: Warum wurde dein Freund nach fast 1/2 Jahr gebeten, noch einmal in diese Wohnung zurück zu kehren? Ich vermiete auch an WG's. Wenn dort jemand auszieht, dann kommt er allenfalls zu einem BEsuch mal zurück, aber nicht, um noch irgend welche Dinge zu ordnen.

Da die Mitbewohner gestern auch ausgezogen sind, wollten sie, dass er nochmal zur Wohnung kommt, da ja noch Post für ihn gekommen ist. Zuvor haben Sie ihm davon nichts gesagt, sie wollten diese lediglich jetzt bei Umzug loswerden.

bei den zuständigen Mahngerichten umgehend Einspruch einlegen und (mit Kopie der Ummeldung und des Nachsendeauftrages) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Damit kann man zumindest einen teil der Kosten streichen. Es ist schon reichlich merkwürdig, dass trotz Nachsendeauftrag die Post nicht nachgesandt wird. Auf jeden Fall würde ich auch der Form halber eine heftige Beschwerde bei der Post einreichen und um Stellungnahme bitten, wie dieser Mist passieren konnte.

Der Anwalt muss das dann auseinanderdröseln. ich sehe zumindest gute Chancen, dass viele Kosten entweder abgewehrt werden können oder dass die Post wegen Nicht-Umsetzens des Nachsendeauftrages am Ende Schadensersatz zahlen muss. Ob man die Wohnungsgesellschaft wird belangen können, sei dahin gestellt.

Die Schulden selbst verschwinden damit natürlich nicht im Nirvana. Da muss man sich dann parallel drum kümmern bzw. das wird der Anwalt tun.

Nach dem Termin beim Anwalt gebe ich jetzt Preis, was dieser in unserer Situation machen wird. 1. Einige der eingegangen Mahnbescheide sind nicht gültig, da bereits vor deren Eingang, die neue Adresse mit Nachweis bekannt gegeben wurde! (Mein Verlobter hat sich somit um seine Angelegenheiten gekümmert!!!) Der Anwalt, der den Mahnbescheid rausgegeben hat, hat die Adressänderung bewusst ignoriert und somit den MB provoziert! Hier kann somit ohne Probleme Wiederspruch trotz Fristende eingereicht werden. 2. Auch der eingegangene Vollstreckungsbescheid ist hier ungültig. Nachdem mein Verlobter auf keine Mahnungen oder MB reagiert hat, meldete sich der Vollstrecker bei der zuständigen Wohnungsgesellschaft und hat nachgehört ob mein Verlobter noch in dieser Wohnung wohnt. Dieser bestätigte dies fälschlicher Weise. Da Ummeldebescheinigung/Kündigung des alten Mietvertrages & der neue Mietvertrag vorhanden sind, stellte der Vollstrecker das Verfahren ein. Somit muss lediglich die eigentliche Rechnung bezahlt werden. 3. Durch die Falschaussage des Angestellten der Wohnungsgesellschaft, können wir diesen auf Schadensersatz anklagen und werden dies auch tuen. 4. Die eigentlich enstandenen Zwangsgelder durch Nichtabgabe der ESt und EÜR 2012 wurden ebenfalls unterlassen. Hier hat die Sachbearbeiterin durch Bearbeitung der Unterlagen aus 2013 selbst gesehen, dass dort eine andere Adresse eingetragen wurde. Und ging nun auch davon aus, dass die Post somit nicht angekommen ist. Da die 2013 Erklärungen Fristgerecht angekommen sind, geht man hier auch von einem guten Willen aus! Sie hat die Beiträge für 2012 erstmals geschätzt. Wir haben nun die Möglichkeit die Unterlagen innerhalb von vier Wochen nachzureichen und somit die eigentliche Nachzahlung ermitteln zu lassen.

Durch alle anderen Nachweise etc. wurden die Verfahren eingestellte und auch die Mehrkosten größtenteils unterlassen. Es sind nur minimale Gebühren übrig geblieben. Die Wohnungsgesellschaft selbst können wir nicht anzeigen und die Mitbewohner auch nicht.

Super! Schön, dass es noch gut ausgegangen ist!

Das wird schwierig bis unmöglich, da es Eure Aufgabe gewesen wäre, einen Nachsendeauftrag zu stellen und bei eventuellen Forderungen dem Gläubiger Eure neue Adresse mitzuteilen. Der Anwalt kann versuchen, es zu stoppen, aber ich denke, dass es besser wäre, mit dem Gläubiger direkt Kontakt aufzunehmen, um eine eventuelle Einigung zu erzielen und euch so weitere Kosten zu ersparen.

Es wurde ein Nachsendeantrag bei der Post gemacht und alle Gläubiger wurden informiert! Es geht hier zum einem um Krankenhausrechnungen von letzten Jahr und um das Finanzamt. Wobei ich hier das Problem auch nicht verstehe. Der eine Teil der Krankenhausrechnungen ging an die neue Adresse. Natürlich dachten wir, dass es das war und haben die Kosten von der KV erstatten lassen (Privatversichert) Das Finanzamt fordert einen ESt-B und EÜR aus 2012, allerdings wurde hier bereits im vergangenem Jahr ein Schreiben aufgesetzt indem ein Einkommen von weniger als 8004 Euro nachgewiesen wurden. Die ESt & EÜR 2013 wurde mit neuer Adresse bereits vor 3 Monaten dem FA übermittelt.

@XxKrommelxX

Dann sieht es schon deutlich besser aus und wenn ihr die Unterlagen habt ,wie zB die Schreiben bzgl der Krankenhausrechnung mit der neuen Adresse, die Erstattung der Kosten Eurer Krankenversicherung, Unterlagen, die ihr an das Finanzamt übermittelt habt und vielleicht sogar noch einen Beleg über eingeschriebene Briefe an Finanzamt und Co, dann sind diese ganzen gerichtlichen Schritte entschärft. Vielleicht hat eure private Krankenversicherung euch die Kostenübernahme bestätigt - falls ihr darüber keine Unterlagen haben solltet, lasst diese gleich (an den Anwalt) faxen.