Vollmacht für Versicherungsmakler?

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Hier Formulierung die ich mit meinen Mandanten benutze : 4.) Der Makler wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, den Kunden gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Insbesondere ist der Makler berechtigt, Anzeigen u. Willenserklärungen des Kunden entgegen zunehmen, und verpflichtet, diese unverzüglich an die Gesellschaften weiterzuleiten. Insbesondere wird der Makler hiermit bevollmächtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden Kündigungen zu bestehenden Verträgen auszusprechen, auch wenn diese nicht durch den Makler vermittelt wurden. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Makler ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner Aufgaben ggf. Untervollmachten zu erteilen. www.zweiter-rat.de

Sofern der Makler ein seriöser Makler ist kannst du diese Vollmacht getrost unterschreiben. Denn der Makler ist per Maklervertrag dem Kunden, also dir verpflichtet. Sollte es sein das der Makler zu deinem Nachteil Versicherungsgeschäfte tätigt kannst du ihn auf Schadenersatz verklagen.

Aus diesem Grund ist es auch gesetzlich vorgeschrieben das Versicherungsmakler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ihr Eigen nennen. Damit bist du als Kunde gegen Beratungsfehler und vor allem deren Folgen mit mindestens 1,13 Mio. Euro abgesichert.

Des weiteren droht bei einem solchen Fall dem Makler der Entzug der Gewerbeerlaubnis wenn du dich an die zuständigen Behörden wendest.

Ich habe schon seit Jahren einen Versicherungsmakler als Partner und habe ebenfalls einen Maklervertrag unterzeichnen müssen. Solche Verträge sind bei Maklern eigentlich Grundvorraussetzung damit der Makler überhaupt für dich tätig werden kann.

Nein mach das nicht, ich kenne jemanden der auf sowas rien gefallen ist, dem wurden sämmtliche Versicherungen dann umgewandelt. War nen haufen Ärger dann. Man merke sich: NIEMANDEN wird eine (Komplette) Vollmacht gegeben. Dieser Weg ist nicht Zwingend. Man kann selbst auch unterschreiben! und somit auch überprüfen.

Hier eine Formulierung die ich mit meinen Mandanten vereibare :4.) Der Makler wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, den Kunden gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Insbesondere ist der Makler berechtigt, Anzeigen u. Willenserklärungen des Kunden entgegen zunehmen, und verpflichtet, diese unverzüglich an die Gesellschaften weiterzuleiten. Insbesondere wird der Makler hiermit bevollmächtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden Kündigungen zu bestehenden Verträgen auszusprechen, auch wenn diese nicht durch den Makler vermittelt wurden. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Makler ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner Aufgaben ggf. Untervollmachten zu erteilen. www.zweiter-rat.de

Hallo, um es mal auf den Punkt zu bringen: Wenn Du von einem Versicherungsmakler (wenn es denn einer war) nur diese Vollmacht bekommen hast, solltest Du diese nicht unterzeichnen. Zu einer Maklervollmacht gehört immer ein "Maklervertrag". In diesem Vertrag wird u.A. geregelt, dass der Makler ohne Deine Einwilligung keinerlei Verträge ändern, kündigen... oder sonst irgendetwas damit machen darf. Vor Allem nutzt der Makler diese Vollmacht, um sich gegenüber den Versicherern zu legitimieren. Er ist ausserdem gesetzlich dazu verpflichtet, in Deinem Sinne zu handeln. Wenn es sich also tatsächlich um einen seriösen Versicherungsmakler handelt, wird er mit dieser Vollmacht nur Dinge tun, die in Deinem Sinne sind und die er vorher mit Dir abgesprochen hat. Wenn allerdings Dein Bauchgefühl Dir etwas anderes sagt, ist es der falsche Mann/ die falsche Frau. Suche Dir dann lieber jemanden, zu dem Du tatsächlich Vertrauen hast.
Viele Grüsse