Darf ein Versicherungsmakler für einen Kunden einen Vertrag für eine Versicherung unterschreiben?

11 Antworten

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Ein Versicherungsmakler der einen Maklerauftrag und eine Maklervollmacht hat, darf das natürlich.


  1. Ein Versicherungsvertreter ist der Erfüllungsgehilfe einer Versicherung (siehe hierzu § 84 HGB, Handelsvertreter). Er arbeitet in der Regel für eine oder mehrere Versicherungen (Mehrfachagenten).

  2. Ein Versicherungsmakler ist ein Erfüllungsgehilfe bzw. Sachverwalter des Kunden. (siehe hierzu § 93 HGB; Handelsmakler). Er ist unabhängig von allen Versicherungen. Hat gegenüber dem Kunden eine höhere Haftung als ein Versicherungsvertreter.

  3. Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Die Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis gemäß § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung von der zuständigen IHK erhalten hat. Bis dahin gilt eine bisher vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz erteilte Erlaubnis. Versicherungsberater beraten Sie bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, suchen für Sie günstige Versicherungsunternehmen und unterstützen Sie im Schadenfall. Aber: Versicherungsberater dürfen von den Versicherungsunternehmen keine Provision oder Courtage annehmen. Nur so können sie unabhängig und neutral in ihrer Beratung sein. Der Versicherungsberater erhält von Ihnen ein Honorar.

Hallo

Wenn du ihm eine marktübliche Maklervollmacht erteilt hast, darf er das, allerdings nur in deinem Auftrag und in deinem Interesse. Du hast jedoch bei jedem Vertrag, wenn du Post von der Gesellschaft bekommst, 14 Tage (beim Sachgeschäft) Zeit zu widersprechen. Dann kommt kein Vertrag zustande. Kläre das mit deinem Makler ab. Anscheinend gab es ein Verständigungsproblem. Meistens haben Makler auch die Möglichkeit, eher noch einmal was zu verändern, was rechtlich nicht notwenig wäre.

Hallo,

sofern Du wirklich einen VersicherungsMAKLER (guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsmakler) und keinen Versicherungsvertreter meinst, so ist das durchaus vollkommen normale und legale Praxis, zumindest im privaten Sachgeschäft.

Du schließt in der Regel mit dem Makler einen sogenannten Maklervertrag ab, in dem sich der Makler verpflichtet, Dir auf Dein individuelles Risiko die beste Versicherung vom Preis-Leistungsverhältnis zu vermitteln. Diese Verträge dauern bei seriösen Maklern immer maximal 1 Jahr und werden jedes Jahr geprüft und vom Makler angepasst, wenn dies notwendig ist. Da die meisten Produkte im Bereich der privaten Sachversicherung auch vom Makler nur noch online abgeschlossen werden, ist eine eigene Unterschrift des Maklers oder Versicherungsnehmers nicht mehr notwendig. Allerdings NUR, wenn der Makler auch einen unterschriebenen Maklervertrag hat, den die Versicherungsgesellschaft allerdings nicht prüft. Bei Lebensversicherungen und Krankenversicherungen fordern die meisten Versicherer allerdings noch eine Unterschrift, wenn auch nicht im Original, bei den meisten reicht Fax oder Mail, da die Anträge eh verfilmt werden.

Dass der Versicherungsvermittler eine Unterschrift des Versicherungsnehmers fälscht (also mit dessen Namen statt in dessem Namen zu unterschreiben) ist eine Urkundenfälschung.

Viele Grüße

Andreas

KUnden unterzeichnen einen Maklervertrag, der das Innenverhältnis regelt.

Zudem eine Maklervollmacht, die den Makler im Außenverhältnis zu den diversen Versicherern bevollmächtigt, Entscheidungen, Kündigungen, Deckungaufträge, Schadenfälle für den Kunden abzuwickeln.

Völlig normal!

Ja, darf er. Allerdings ist der Vertrag erst gültig, wenn der Kunde auch unterschrieben hat. Es sei denn der Kunde hat dem Versicherungsmakler eine Vollmacht unterschrieben, dass dieser die Versicherungsangelegenheiten für den Kunden eigenmächtig und mit voller Verantwortung abschließen/regeln darf.