Was ist, wenn die Frau nicht das Sorgerecht teilen will?
Hallo ihr lieben. Ich habe eine Frage an euch. Also zu mir. Ich habe bereits zwei Kinder mit meiner jetzigen Freundin. Ich hatte einen Seiten Sprung als ich mit meiner Freundin Streit hatte bzw. Es kurzzeitig auseinander war. Dadurch ist nun ein eine Schwangerschaft entstanden. Ich habe damit absolut kein Problem. Ich stehe zu dem Kind.
Das Problem ist, die Frau die nun schwanger ist, ist meiner Meinung nach noch völlig unreif in gewissen Hinsichten. Sie hat nun meine Nummer gelöscht und will keinen Kontakt mehr bzw: nur den nötigsten um mir mitzuteilen wie es dem Baby geht. Ich habe ihr gesagt das ich gerne das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, ich habe ihr angeboten das Sie eine Vollmacht oder sowas bekommt, damit Sie nicht immer meine Unterschrift braucht. Sie hat das abgelehnt. Ich weiß nicht ob sich ihre Meinung ändern wird. Aber ich will es aufjedenfall. Ich werde es wohl Gerechtlich beantragen müssen. Sie wohnt auch ca. 70-85 Kilometer von mir entfernt.
Kann das Gericht mir das Sorgerecht verweigern? Ich habe für meine zwei Kinder ebenfalls das Sorgerecht.
ich habe gelesen das, dass Sorgerecht verweigert werden kann wenn zwischen den Eltern keine Kommunikation stattfinden kann bzw. Es erschwert. Aber das Ganze ist ja eher von ihrer Seite aus.
7 Antworten
Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht verweigert, dann wirst du es einklagen müssen. Es ist genauso dein Kind (wahrscheinlich?!). Das solltest du auf jeden Fall abklären lassen. Und dann auch konsequent dein Umgangsrecht einfordern und das gemeinsame Sorgerecht erstreiten.
Geh zu einem Anwalt für Familienrecht und lasse dich beraten.
ein musterbeispiel an geistiger reife bist du nun selbst nicht. von daher stehst du ihr in unreife nix nach.
bevor du irgendwelche ansprüche stellen kannst, muss erstmal die vaterschaft anerkannt und eingetragen sein. solange das nicht ist, hast du kein kind, kein anrecht auf sorgerecht und auch kein umgangsrecht. sie allerdings auch nicht unterhalt.
ist die vaterschaft eingetragen, kannst du sorgerecht einfordern. verweigert sie dies, wirst du es nur gerichtlich bekommen. du nennst keine gründe die dagegen sprechen.
lass sie also in ruhe bis zur geburt und warte ab, wie es sich weiter entwickelt. frag ab und an nach ihrem befinden, ob sie etwas braucht, beteilige dich an den kosten der erstausstattung (kinderwagen, kinderzimmer, kleidung)
schwierig wird es wenn sie die vaterschaft nicht eintragen will oder bereits einen anderen kandidaten erwählt hat. dann wirst du erst vaterschaftsfeststellung erklagen müssen, dann sorgerecht, dann umgangsrecht. aber das hat ja noch etwas zeit. bedränge sie nicht weiter, lass sie laufen und halte losen kontakt mit ihr.
Unreif bist ja bevorzugt einmal du.
Kaum hast du einen Konflikt, reagierst du dich im Bett mit einer anderen Frau ab.
Frust und Probleme löst man nicht mit dem Pimmel.
Wie bescheuert muss man sein, ohne Kondom mit einer Frau Sex zu haben die man kaum kennt, noch dazu wenn man schon zwei Kinder hat?!
Immerhin hat die Frau es erkannt.
Sie und das Kind sind garantiert besser dran, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat.
Bleibt zu hoffen, dass das Familiengericht das auch so sieht.
Du bist der biologische Vater du hast das Recht auf Sorgerecht, sollte sie dir das nicht geben ist das Entziehung-Minderjähriger.
Egal wie die Sache weiterläuft, anhand deiner hier dargelegten Sachsituation, ist davon auszugehen, daß dir diese Frau noch Ärger machen wird. Daher rate ich dir dringend, dir einen Fachanwalt (Familienrecht) zuzulegen und diesen die Sache weiter in deinem Sinn zu verfolgen.