Darf das Jugendamt meine Daten rausgeben?
Kurz zur Vorgeschichte.
Das Kind ist mittlerweile 7 Jahre alt. Der kV hat nie Unterhalt bezahlt, hat das Kind nie regelmäßig gesehen was durch nicht Einhaltung von Abmachungen von seiner Seite aus ging.
Er hat mich gestalkt, bedroht, er ist schwer drogenabhängig und ich bin schon mal wegen ihm umgezogen.2017/2018 hatten wir einen begleiteten Umgang über das Jugendamt, diesen hat er 02.2018 abgebrochen.
Gestern spamte er mich wieder mit Emails zu, bedrohte mich und eröffnete mir das er meine Adresse kenne und wenn ich ihm keine Bilder vom Kind schicke würden wir ihn schneller sehen als er es geplant hat.
Ich habe das ganze für einen Bluff gehalten aber dann schickte er mir ein Foto eines Unterhalt Bescheides, welches an mich gerichtet war und somit meine Adresse darauf stand. Dieses ist datiert auf die Zeit während des Umgangs. Ich weiß aber nicht wann sie ihm dieses Schreiben ausgehändigt haben. Dieses hätte er vom Jugendamt ausgehändigt bekommen. Wann hat er nicht gesagt.
Ich bin mir ziemlich sicher das ich seit dem ersten Tag das Amt immer wieder darauf hingewiesen habe das er nicht meine Adresse bekommen soll und während dieses Umgangs wurde da auch ein riesen Geschiss gemacht mit getrennten blättern usw. Und jetzt hat er meine Adresse von denen bekommen.
Gibt es da nicht sowas wie eine sperre, datenschutzrecht usw.
Wie können die sowas tun?
Jetzt muss ich umziehen, ich weiß nicht wie ich das bezahlen soll. Er weiß auf welche Schule mein Sohn geht usw. Unser Zuhause, die Sicherheit und Freiheit die wir hier hatten ist mir einem Schlag kaputt, und wie bekomme ich die wieder?
Kann ich gegen das Jugendamt vorgehen? Hat es einen sinn einen Anwalt einzuschalten?
Und nein, ich habe das Jugendamt bis jetzt noch nicht kontaktiert, weil ich wirklich am überlegen bin diese anzuzeigen bzw zu verklagen um irgendwie diesen dringend nötig Umzug geregelt zu bekommen und ich nicht möchte das sich das Amt darauf vorbereiten kann. (Klingt assi ja aber ist eben so)
Ich bin mit den Nerven total am Ende. Und brauche wirklich dringend Hilfe.
Danke schon mal im vorraus fürs Lesen und für eure Antworten.
Achso und wir haben zwar gemeinsames Sorgerecht aber ich habe seit 2012 eine gerichtliche vollmacht.
9 Antworten
Inwieweit das JA hier gegen Vorschriften verstoßen hat, weiß ich nicht und kann ich nicht beurteilen.
Solange du nicht die Hintergründe kennst, brauchst du auch nicht über eine Anzeige des JA nachzudenken.
Es gibt Menschen, die können sehr gut lügen um an die Information zu kommen, welche sie haben möchten.
Die interessantere Frage ist doch: hast du den EX damals angezeigt und konntest du eine Meldesperre nach §51 BMG erreichen.
Was machst du selbst um dich zu schützen: eine neue E- Mail Adresse hast du dir nicht zugelegt, seine Adresse gesperrt, hast du auch nicht. Sonstige gemeinsame Bekannte...., soziale Netzwerke...
Puh, das ist ein Hammer.
Das Jugendamt gibt eigentlich auch keine Daten heraus, wenn da keine Probleme bestehen. Da wird er ans Einwohnermeldeamt verwiesen.
Ich würde mal anrufen und fragen. Ich kann mir das nur ganz schwer vorstellen.
Und auf gar keinen Fall würden Briefe an Dich an ihn ausgehändigt werden...
Da stimmt was nicht.
Das Jugendamt hat ihm 3 Kopien von Schreiben welche an mich gerichtet waren per Post zukommen lassen. Diese waren Bescheide über den Bezug von unterhaltsvorschuss. In diesen Schreiben ist meine Adresse angegeben.
Und genau damit gehst du umgehend zum Jugendamt und fragst, was da passiert ist und warum es passiert ist! Kommst du mit der Sachbearbeiterin nicht weiter, dann verlange den Abteilungsleiter!
Gehe zudem nochmals zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Bedrohung (oder was weiß ich...).
Und ich weiß auch nicht, warum er immer noch das Sorgerecht hat nach diesen ganzen Vorfällen! Hole dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht und gehe damit zum Anwalt.
Und nein, ich habe das Jugendamt bis jetzt noch nicht kontaktiert, weil ich wirklich am überlegen bin diese anzuzeigen bzw zu verklagen ....und ich nicht möchte das sich das Amt darauf vorbereiten kann.
Das ist doch Unsinn, kein Anwalt übernimmt Deinen Fall und würde Klage einreichen, ohne überhaupt zu wissen, was genau vorgefallen und ob und warum das Jugendamt Deine Adresse herausgegeben hat. - diese Fragen kannst Du dem Jugendamt aber auch genauso gut selber stellen, wenn ein Anwalt das tut, kostet es nämlich etwas, ohne Vorkasse läuft da gar nichts.
Das Jugendamt hat ihm 3 Kopien von Schreiben welche an mich gerichtet waren per Post zukommen lassen. Diese waren Bescheide über den Bezug von unterhaltsvorschuss. In diesen Schreiben ist meine Adresse angegeben.