Darf das Jugendamt meine Daten rausgeben?

9 Antworten

Inwieweit das JA hier gegen Vorschriften verstoßen hat, weiß ich nicht und kann ich nicht beurteilen.

Solange du nicht die Hintergründe kennst, brauchst du auch nicht über eine Anzeige des JA nachzudenken.

Es gibt Menschen, die können sehr gut lügen um an die Information zu kommen, welche sie haben möchten.

Die interessantere Frage ist doch: hast du den EX damals angezeigt und konntest du eine Meldesperre nach §51 BMG erreichen.

Was machst du selbst um dich zu schützen: eine neue E- Mail Adresse hast du dir nicht zugelegt, seine Adresse gesperrt, hast du auch nicht. Sonstige gemeinsame Bekannte...., soziale Netzwerke...

Puh, das ist ein Hammer.

Das Jugendamt gibt eigentlich auch keine Daten heraus, wenn da keine Probleme bestehen. Da wird er ans Einwohnermeldeamt verwiesen.

Ich würde mal anrufen und fragen. Ich kann mir das nur ganz schwer vorstellen.

Und auf gar keinen Fall würden Briefe an Dich an ihn ausgehändigt werden...

Da stimmt was nicht.

Das Jugendamt hat ihm 3 Kopien von Schreiben welche an mich gerichtet waren per Post zukommen lassen. Diese waren Bescheide über den Bezug von unterhaltsvorschuss. In diesen Schreiben ist meine Adresse angegeben.

Und genau damit gehst du umgehend zum Jugendamt und fragst, was da passiert ist und warum es passiert ist! Kommst du mit der Sachbearbeiterin nicht weiter, dann verlange den Abteilungsleiter!

Gehe zudem nochmals zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Bedrohung (oder was weiß ich...).

Und ich weiß auch nicht, warum er immer noch das Sorgerecht hat nach diesen ganzen Vorfällen! Hole dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht und gehe damit zum Anwalt.

Und nein, ich habe das Jugendamt bis jetzt noch nicht kontaktiert, weil ich wirklich am überlegen bin diese anzuzeigen bzw zu verklagen ....und ich nicht möchte das sich das Amt darauf vorbereiten kann.

Das ist doch Unsinn, kein Anwalt übernimmt Deinen Fall und würde Klage einreichen, ohne überhaupt zu wissen, was genau vorgefallen und ob und warum das Jugendamt Deine Adresse herausgegeben hat. - diese Fragen kannst Du dem Jugendamt aber auch genauso gut selber stellen, wenn ein Anwalt das tut, kostet es nämlich etwas, ohne Vorkasse läuft da gar nichts.

Das Jugendamt hat ihm 3 Kopien von Schreiben welche an mich gerichtet waren per Post zukommen lassen. Diese waren Bescheide über den Bezug von unterhaltsvorschuss. In diesen Schreiben ist meine Adresse angegeben.