Vollkasko nachträglich abschliessen?

10 Antworten

Eine Vollkasko tritt zusätzlich zur Teilkasko für Schäden aufgrund Unfall und mut- und böswilligen Handlungen fremder Personen ein.

Deine Elektronikprobleme wie überhaupt Betriebsschäden zahlt eine Vollkaskoversicherung nicht. Das macht allenfalls eine Garantieversicherung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug durch Vandalismus, Unwetter oder Unfälle im Normalfall, aber bei sogenannten Betriebsschäden greifen die allermeisten Vollkaskoversicherungen nicht!

Ja, man kann die Vollkasko nachträglich einschließen.

Nein, sie greift nicht für vorher eingetretene Schäden.

Nein, sie greift GRUNDSÄTZLICH nicht für die von dir geschilderten Schäden, da dies keine Unfallschäden sind.

Kannst es dir also sparen diese Straftat zu begehen.

Ich dachte eine Vollkasko trägt keine Kosten bei einem Schaden an der Elektrik??

websniffer  26.11.2019, 17:15

Trägt die Vollkasko auch nicht, es sei das Auto würde durch die Elektrik abfackeln ^^. Die zahlt nur bei eigen verursachten Unfällen oder bei Sachbeschädigung und Einbruchdiebstahl.

Ssabine430  26.11.2019, 17:16
@websniffer

Ok. Jetzt war ich schon geschreckt 😊👍 danke

websniffer  26.11.2019, 17:17
@Ssabine430

Naja bei den Fragen die man hier so ließt und dann die Antworten kann man schon einen Schrecken bekommen ^^

siola55  26.11.2019, 17:19
@websniffer

...oder bei einem Überschwemmungsschaden in der Garage wäre die kpl. Elektrik defekt - sowas geht über Teilkaskoschaden!

websniffer  26.11.2019, 17:21
@siola55

Bei einem Überschwemmungsschaden in der Garage ist das immer so eine Sache ob da nicht eventuell die Gebäudeversicherung zum Tragen kommt

Valnar25  27.11.2019, 10:33
@websniffer
Bei einem Überschwemmungsschaden in der Garage ist das immer so eine Sache ob da nicht eventuell die Gebäudeversicherung zum Tragen kommt

Haha, was? Auf gar keinen Fall. Die Gebäudeversicherung trägt Schäden AM Gebäude, nicht Schäden DURCH das Gebäude oder Schäden an Dingen IM Gebäude.

Valnar25  27.11.2019, 10:34
@websniffer

Diebstahl ist in der TK versichert.

Die Vollkasko wäre selbst dann nicht einstandspflichtig, wenn sie denn im Zeitpunkt des Defekts bestanden hätte. Es handelt sich nämlich um einen sog. "Betriebsschaden", der abzugrenzen ist von einem Unfallschaden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung