Auto Versicherung hat mich verarscht?

5 Antworten

Ja klar, das stimmt. Du musst ja deinen Wagen nicht instandsetzen lassen. Aber wie lang ist das denn her? Das könntest du doch noch immer machen lassen. Ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag scheint es ja zu geben und die Zusage der Versicherung womöglich auch? Das ist kein Problem, du bekommst dann die Gutachtensumme (wenn die Versicherung die nicht als zu hoch ansieht) minus Selbstbeteiligung und minus der Mehrwertsteuer, da du die ja nicht abführen musstest, weil du ja die Reparatur nicht hast durchführen lassen.

DerBauhausMann 
Fragesteller
 14.03.2022, 13:47

Das heißt Versicherung anrufen. Sagen das man das jetzt selber repariert hat und mit dem Gutachten die 6000€ von der eigenen Versicherung einfordern?

Die ich dann auch mehr oder minder bekommen würde? Richtig?

SaVer79  14.03.2022, 13:50
@DerBauhausMann

Aber bitte such beachten, dass du dann in deiner SF Klasse unter Umständen zurück gestuft wirst und in Zukunft mehr Beitrag bezahlst….nicht, dass dann auch wieder die Versicherung schuld ist

T3Fahrer  14.03.2022, 13:52
@DerBauhausMann

Im Großen und Ganzen. Für dich am optimalsten wäre es, wenn dann tatsächlich ein Gutachten vorliegt (tut es ja offenbar?) und die Versicherung der Reparatur bereits zugestimmt hat. Dann meldest du dich bei der Versicherung, dass du statt der Reparatur lieber die Reparaturkosten ausgezahlt haben möchtest. Ob du das dann selber lackierst oder die Schramme drin lässt oder wie auch immer interessiert die überhaupt nicht. Das wäre dann die ermittelte Schadenssumme, der die Versicherung zugestimmt hat, abzüglich deiner vereinbarten Selbstbeteiligung (offensichtlich 1000 €) und abzüglich der Mehrwertsteuer also -19 %. Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe müssten dir dann 4860 € ausgezahlt werden.
Bedenken solltest du dabei aber, dass du bei einem erneuten Front Schaden die 7000€ von der dann ermittelten Schadenssumme in Abzug gebracht werden, weil du ja nicht belegen kannst, dass der Schaden (fachgerecht) behoben wurde und du ansonsten den Schaden ja zweimal ausgeglichen bekommen würdest. Da du ja aber den Schaden schon hast kaschieren lassen, ist sich diese Überlegung zu machen dann jetzt auch egal, sollte dir nur bewusst sein, damit du das nächste Mal nicht erstaunt bist, wenn es einen Unfall gibt.

T3Fahrer  14.03.2022, 13:53
@SaVer79

Das stimmt – bei der Höhe des Schadens dürfte es sich aber trotzdem rechnen das auszahlen zu lassen… Im Zweifelsfall berechnet aber auch die Versicherung die Höhe des Schadens, ab der sich das lohnt…

schleudermaxe  14.03.2022, 13:46

Ich lese nichts von bei Vollkasko fiktiv auszahlen lassen.

schleudermaxe  14.03.2022, 13:50
@SaVer79

Ich weiß, deshalb hätte ich mir von Dir auch den Link dazu gewünscht, Beispiel, Zitat:

In dieser Entscheidung hat der BGH festgelegt, dass der Versicherungsnehmer bei einer Vollkaskoversicherung im Falle eines Schadens am eigenen Fahrzeug im Einzelfall die Preise einer markengebundenen Werkstatt bei fiktiver Abrechnung ansetzen kann (BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az.: VI ZR 426/14).

und hast du auf Gutachterbasis abrechnen fiktiv lassen? nein

darauf verzichtet, dann brauchst die Vers. gar nix.

da keine Reparatur anfällt, wird auch die Mwst abgezogen. Die SB zahlst; bzw. wird abgezogen

wie lange ist das her?

DerBauhausMann 
Fragesteller
 14.03.2022, 13:50

1 Jahr ist das ungefähr her.

Also müssen die mir jetzt noch die 6000€ geben oder nicht als fiktive Abrechnung?

peterobm  14.03.2022, 13:54
@DerBauhausMann

schätze dass das zu spät ist.

in dem Falle wäre die Vers. zum 01.01. teurer geworden.

z.B. aktuell SF25 - fällst du auf SF12 zurück

mehr erfährst du von deiner Versicherung.

Ja, das ist möglich. Im Leben ist das kein 7000€ Schaden.

schleudermaxe  14.03.2022, 13:53

Hier wohl doch, Vollkasko ist ja der Gutachter von der Versicherung.