Völkerrecht: Restitutionspflicht gemäß Artikel 185?
Suche nach Rechtsexperten: Ich bin über den Hinweis "gemäß Restitutionspflicht §185 Völkerrecht" gestolpert und kriege nicht raus, worauf sich da bezogen wird. Weitere Hinweise werden dazu nicht gemacht, sondern das wird lediglich so verwendet, wie zitiert.
Zuerst weiß ich nicht, um welches Dokument es überhaupt geht - die UN-Charta zum Beispiel ist es nicht, die hat keine 185 Paragraphen. Google kann mir zwar erklären, was Restitution ist und kann mir den Sinn des ganzen im Kontext zusammenreimen, mich würde aber das genaue Ziel des Gesetzesverweises interessieren.
Der Verweis taucht auf in Zusammenhang mit "Reichsbürger"-Dokumenten und dem "Freistaat Preußen", kann also durchaus sein, dass es sich um einen Fehler, eine Erfindung oder Unsinn handelt. Ist alles im Dienst der Wissenschaft, ich wäre also sehr dankbar.
2 Antworten
solange es der Sache dient, ist es dem reisdödel schnuppe, wo der betreffende Text steht :-) .... die beziehen sich immer wieder auf das Kapitel, aber näher will ich mich mit dem Kram auch gar net auseinandersetzen ;-) - hoffe es hat geholfen - viel Spaß damit
Jaja, so kennt man sie :D Danke jedenfalls für die Erleuchtung!
Bitte, gern geschehen.
Ziel des Verweises ist Reichsbürgergeschwurbel. Es geht um "Völkerrecht Band I/3, Die Formen des völkerrechtlichen Handelns; Die inhaltliche Ordnung der internationalen Gemeinschaft", <https://books.google.de/books?id=EfEhAAAAQBAJ&pg=PA956&lpg=PA956&dq=Restitutionspflicht+%C2%A7185+V%C3%B6lkerrecht&source=bl&ots=OlgMPF8l16&sig=za06sGAqFZXeS_bbeWb7LDbrEYY&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwihxdP_1JXVAhXLPhQKHVJPDgM4ChDoAQg3MAM#v=onepage&q=Restitutionspflicht%20%C2%A7185%20V%C3%B6lkerrecht&f=false>.
Mein Gott, du hast recht!
Das ist allerdings ein Auszug aus einem Fachbuch und kein Gesetzestext. Offensichtlich sind die Damen und Herren Reichsdödel nicht in der Lage, den Unterschied zu erkennen - steht ja ein § davor...
Muss man auch erstmal drauf kommen.