Was ist die Rechtsgrundlage für Exterritorialität in Deutschland?

4 Antworten

Nemo Deine Frage ist hochkomplex und nicht einfach zu beantworten. Insbesondere Du einiges durcheinander wirbelst. So hat keine Kirche ein Recht auf Kirchenasyl in D. Das ist ein eindeutiger Rechtsbruch der von den Kirchen dort begangen wird, auch wenn der Staat das duldet.

Im FRA-Port kenne ich kein exterritoriales Gebiet, aber dafür ein Zollfreigebiet, welches es ermöglicht ohne in die BRD einzureisen dort umzusteigen.

Aber eines ist sicher: auf deutschem Staatsgebiet, egal ob Enklave oder Exklave, es gilt immer und ausschließlich deutsches Recht. Teile von diesem Recht werden jetzt mehr und mehr an den Moloch EU abgegeben. Aber das ist ja auch der zunehmende Streit, denn dem deutsche Volk wird jetzt zunehmend bewußt und bekommt mit, wie die Politik das eigene deutsche Volk an die EU verkauft ohne es zu fragen. Das wird noch zu sehr großen politischen Konflikten führen.

Dein Bsp mit dem US-Hoheitsgebiet ist einfach absurd und nicht zutreffend. Wahrscheinlich bist Du da von der Agitation der Linkspopulisten zu TTIP beeinflußt. Aber das ist ein anderes Thema und alles ist rechtlich sehr komplex und dazu mußt Du einiges studieren.

Keine Tochtergesellschaft in D (oder auch umgekehrt in den USA) kann sein eigenes Hoheitsgebiet erklären. Im Gegenteil, jedes Unternehmen oder Person die in D Geld verdient (also Einkommen erzielt) ist zumindest für diesen Verdienst in D steuerpflichtig. Also auch der französische Tennisspieler, der in D Geld für sein Spiel erhält muß das in D auch versteuern. Aber auch das ist ein komplexes, anderes Thema.

Fange Dein Studium bitte bei Wikipedia unter den Stichworten

Gebietshoheit

Exterritorialität

Liste der Exklaven und Enklaven

an. Lies aber bitte auch unter dem Stichwort "Kleinwalsertal" nach. Denn das ist ein weiterer Sonderfall. Das Tal ist österreichisches Staatsgebiet, ist jedoch infolge der Topographie nur über Deutschland zu erreichen. In den Artikeln findest Du auch ganz spezielle Ausdrücke erklärt, ja ist einges an Arbeit und Verständnis notwendig um die Zusammenhänge zu verstehen. Das Ganze hat letzlich mit der staatlichen Souveränität eines Staates zu tun.

Hochaktuell im Fall der Ukraine, wo ein Garantiestaat der Souveränität der Ukraine (Stichwort Budapester Abkommen 1994), nämlich Rußland, dieses Land trotz seiner Zusicherung der Unverletzlichkeit der Grenzen der Ukraine das Land 2 Jahrzehnte später deswegen mit Krieg überzieht. Das haben selbst die USA bisher nicht hinbekommen. Allerdings ein deutscher Reichskanzler mit österreichischem Migrationshintergrund schon.

Grüß dich,

du sprichst die §§ 3-7 des allgemeinen Teil im StGB an. Stichwort ist hierfür das "Territorialprinzip"

Leider ist dein 

Ein klassisches Beispiel hierfür sind wohl die Botschaften anderer Länder, die als Territorium des jeweiligen Staates gelten, und unter deren Recht stehen.

bereits falsch. Botschaften SIND Territorien von anderen Staaten, die gelten nicht als solches. Somit KANN auf diesen kein innnländischen Recht gelten (z.B. kann in der Botschaft der USA in Berlin kein Deutsches Recht gelten, da es kein deutsches Territorium ist).

Eine amerikanische Firma, die komplett autark wäre, befindet sich aber dennoch auf deutschem Territorium und fällt damit auch unter das deutsche Recht.

Zum Thema Kirchenasyl: Das Kirchenasyl gilt rechtlich betrachtet gar nichts. Das heißt, wenn ein z.B. Syrer Kirchenasyl bekommen würde, könnte die Polizei nach wie vor in die Kirche rein und diesen mitnehmen und abschieben (wenn den sein Asylantrag seitens der Behörde abgelehnt wurde). Das Kirchenasyl wird nur gedudelt, da Deutschland sowieso ein Problem hat, die ganzen Flüchtlinge in Erstnahmeaufrichtungen unterzubringen, und schlichtweg froh ist, wenn die Kirche sich darum kümmert (dieser Absatz ist sehr vereinfacht dargestellt, aber vom Inhalt richtig).

Botschaften sind KEIN Territorium anderer Staaten. Sh. dazu Art. 22 Wiener Übereinkommen. Somit gilt z.B. auch in der US-Botschaft deutsches Recht.

@furbo

Oh mein Gott stimmt! Argh, wo war ich gerade mit meinen Gedanken! furbo hat Recht! Sorry, bitte entsprechenden Passus oben vergessen.

Danke furbo fürs mitdenken!

@Dommie1306

Sorry... Liege grad unterm Tisch...:-)

@furbo

Und ich hau meinen Kopf auf den Tisch^^

Hallo!

Danke für die Antwort.
Aber soweit ich das verstehe Regeln die Paragraphen 3-7 StGB nur, welche im Ausland begangenen Straftaten nach deutschem Recht zu ahnden sind, nicht wo in Deutschland fremdes Recht gilt.

Nun, wenn die Botschaft aber nun umzieht wird ja der neue Standort ausländisches Staatsgebiet, und der alte gehört wieder Deutschland. Ich sehe das so, als würde Deutschland da einige Quadratmeter ans jeweilige Ausland "verpachten".

Und dazu muss es ja irgendeine Rechtsgrundlage geben!
Genauso muss doch irgendwo stehen, dass die Botschaft fremdes Staatsgebiet sein darf, die Firma oder das Konsulat aber nicht.

Nja, die Kirchen haben halt leider immernoch Sonderrechte. Für die gilt ja auch kein Antidiskriminierungsgesetz und keine freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die dürfen z.B. Krankenschwestern immernoch feuern weil sie geschieden sind, abtreiben lassen oder weil sie aus der Kirche ausgetreten sind. Oder die Einstellung verweigern, nur weil es sich um eine Frau handelt.
Stinkt zum Himmel, ist aber leider so.

Was die Flüchtlingsproblematik angeht könnte da natürlich was dran sein. ^^

@Nemo84

Tja.. Die Sonderrechte der Kirche hat's schon in der Weimarer Verfassung gegeben und die entsprechenden Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 sind immer noch gültig ( Art. 140 GG).

@Nemo84

Puh, damit bin ich jetzt überfragt. Aber bin auf eine kompetente Antwort gespannt:)

@Nemo84

Ach, nochwas: 

"Aber soweit ich das verstehe Regeln die Paragraphen 3-7 StGB nur, welche im Ausland begangenen Straftaten nach deutschem Recht zu ahnden sind, nicht wo in Deutschland fremdes Recht gilt."

Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, dass auf deutschem Staatsgebiet ausländisches Recht gilt. Und zwar bei den Stationierungsstreitkräften. Dort wurde die Strafverfolgungshoheit auf das Land der Stationierungsstreitkräfte übertragen, kann aber jederzeit zurückgenommen werden. Wurde schon mehrfach gemacht, wenn der Stationierungssoldat ein Tat begangen hat, die mit der Todesstrafe bedroht ist. Und als aktive Gegner der Todesstrafe ist es nur folgerichtig, dass Deursvhland für auf deutschem Gebiet begangene Taten keine Todesstrafe zulässt.

Guckst du dazu: NATO-Truppenstatut.

@furbo

Ja, stimmt!

Deshalb ist in Mannheim auch immer die amerikanische MP angerückt, wenn die US-Soldaten irgendwo ne Kneipenschlägerei angezettelt haben. :-]

@furbo

"Kirchenasyl" gehört aber nicht zu denen. Das gab's mal im Mittelalter, aber heute nicht mehr. Eine Kirche ist ein Haus wie jedes andere, und wenn dort eine Straftat zu geschehen scheint, kann die Polizei da rein wir überall woanders auch.

In Deutschland gibt es meines Wissens keine exterritorialen Gebiete.

Auch dIe Auslandsvertretungen sind keinesfalls exterritorial. Sie sind "nur" unverletzlich, was bedeutet, dass für sie zwar das deutsche Recht gilt, aber keine Eingriffsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Das geht aus der Wiener Übereinkommen vom 18.4.1961 hervor, das durch Gesetz vom 6.8.64 in Deutschland umgesetzt wurde.

Artikel 22 des Übereinkommes bestimmt, das die Räumlihkeiten der Mission unverletzlich sind.

Zu deiner Frage, ob eine US-Firma sich zum US-Staatsgebiet erklären könnte: Nein!!!

Ah, okay, das beruht also nur auf einer internationalen Übereinkunft. Das deutsche Gesetz gilt zwar in der Botschaft, es darf aber nicht vollstreckt werden.

Komisch, mir wurde während eines Praktikums in der Flughafenklinik Frankfurt gesagt, dass der Flughafen - oder zumindest der Bereich hinter den Sicherheitsschleusen - internationales Territorium sei. Deshalb gibt es da auch die Duty Free Shops.

Und da der Flughafen ja im Binnenland liegt wäre das dann doch exterritoriales Gebiet, auf geografisch gesehen deutschem Boden?

@Nemo84

Nee, der Transitbereich ist nicht exterritorial, aber Zollfreigebiet (das es aber recht häufig gibt).

Autarkie hat Grenzen, jenseits von Botschaft und Flughafen- Teilbereich ist da kein weiterer Platz gegeben.

Sagt wer? Wo steht das?